Krankenhausfinanzierung
Landtag Brandenburg Drucksache 4/3680 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1437 des Abgeordneten Alard von Arnim Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 4/3517 Krankenhausfinanzierung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1437 vom 10.10.2006: Dem Krankenhausbericht 2005 der Landesregierung ist zu entnehmen, dass Bran- denburger Krankenhäuser zur „Behebung der schwerwiegendsten baulichen Mängel und zur Verbesserung der medizinisch-technischen Ausstattung“ in den Jahren 1991 - 1994 Finanzmittel in Höhe von rund 870 Mio. € zugeflossen sind. Mit dem fol- genden Krankenhausinvestitionsprogramm sind weitere finanzielle Mittel zur Verfü- gung gestellt worden. Noch im Jahr 2004 sind für Krankenhäuser Haushaltsmittel des Landes von rd. 97,6 Mio. € verwendet worden. Ich frage die Landesregierung. 1. Wie viele Investitionsmittel des Bundes, des Landes und der Krankenhausträ- ger sind in den Jahren 2000 bis heute in die Krankenhausfinanzierung des Landes Brandenburg geflossen? 2. Handelt es sich bei den Investitionsmitteln um Zuschüsse oder Darlehen? (bit- te, getrennt auflisten). 3. Sind seit dem Jahr 2000 Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan ausge- schieden? Wenn ja, welche Krankenhäuser sind das? (bitte, einzeln benen- nen). 4. Erfolgte das Ausscheiden aus dem Krankenhausplan im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium? Wenn nein, bitte Einrichtung und Gründe be- nennen. 5. Wie stellt das zuständige Ministerium sicher, dass die Krankenhäuser die ih- nen gewährten Fördermittel gemäß dem Feststellungsbescheid verwenden? 6. Sind Beschäftigte des Landes in Aufsichtsgremien von geförderten Kranken- hausträgern tätig? Wenn ja, in welchen und welche Positionen? (Bitte Auflis- tung getrennt nach Ressorts). Datum des Eingangs: 07.11.2006 / Ausgegeben: 14.11.2006
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Investitionsmittel des Bundes, des Landes und der Krankenhausträger sind in den Jahren 2000 bis heute in die Krankenhausfinanzierung des Landes Branden- burg geflossen? zu Frage 1: In den Jahren 2000 bis 2005 sind insgesamt 720.984.651 € an Einzelfördermitteln und 146.680.869 € an Pauschalfördermitteln an die Krankenhausträger ausgereicht worden. Von den Einzelfördermitteln waren 429.632.360 € Landesmittel, 136.697.618 € Bundesmittel und 154.654.673 € Mittel der Krankenkassen. Die Pau- schalfördermittel sind ausschließlich Landesmittel. Im Jahr 2006 stehen im Haus- haltsansatz 90 Mio. € an Einzel- und 22,047 Mio. € an Pauschalfördermitteln zur Ver- fügung, die voraussichtlich bis zum Jahresende ebenfalls abfließen werden. Die Ein- zelfördermittel sind zu rund 65 Mio. € Landes- und zu rund 25 Mio. € Mittel der Kran- kenkassen. Frage 2: Handelt es sich bei den Investitionsmitteln um Zuschüsse oder Darlehen? (bitte, ge- trennt auflisten). zu Frage 2: Die Investitionsförderung wird als Zuschuss gewährt. Darlehen werden vom Land nicht ausgereicht. Frage 3: Sind seit dem Jahr 2000 Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan ausgeschieden? Wenn ja, welche Krankenhäuser sind das? (bitte, einzeln benennen). zu Frage 3: Seit dem Jahr 2000 ist kein Krankenhausbetrieb aus dem Krankenhausplan ausge- schieden. Es wurden jedoch einzelne Krankenhausstandorte geschlossen, da die entsprechenden Krankenhäuser an jeweils einem Standort zusammengefasst wer- den konnten. So wurden im Jahr 2002 der Krankenhausstandort Teltow, im Jahr 2005 der Krankenhausstandort Fürstenwalde und im Jahr 2006 der Krankenhaus- standort Jüterbog aufgegeben und die entsprechenden Funktionen nach Ludwigsfel- de, Bad Saarow und Treuenbrietzen verlagert. Zurzeit sind 47 Krankenhausträger mit insgesamt 60 Standorten in den Kranken- hausplan des Landes aufgenommen.
Frage 4: Erfolgte das Ausscheiden aus dem Krankenhausplan im Einvernehmen mit dem zu- ständigen Ministerium? Wenn nein, bitte Einrichtung und Gründe benennen. zu Frage 4: Da seit dem Jahr 2000 kein Krankenhaus aus dem Krankenhausplan ausgeschieden ist, stellt sich die Frage nicht. Grundsätzlich konnten alle seit 1991 im Land Branden- burg vorgenommenen Schließungen von Krankenhäusern oder Teilen von Kranken- hausbetrieben ohne Gerichtsverfahren und damit letztlich einvernehmlich umgesetzt werden. Frage 5: Wie stellt das zuständige Ministerium sicher, dass die Krankenhäuser die ihnen ge- währten Fördermittel gemäß dem Feststellungsbescheid verwenden? zu Frage 5: Die Fördermittel werden im Rahmen der Bewilligung nur in dem vom Feststellungs- bescheid festgelegten Rahmen bemessen. Sie werden nach Bautenstand ausge- zahlt. Der Bautenstand wird jeweils vor Auszahlung vom Landesbetrieb für Liegen- schaften und Bauen (BLB) überprüft und gegengezeichnet. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird ein Verwendungsnachweis eingereicht, der vom BLB und vom MASGF geprüft wird. Nur die geprüften Kosten werden gefördert. Frage 6: Sind Beschäftigte des Landes in Aufsichtsgremien von geförderten Krankenhausträ- gern tätig? Wenn ja, in welchen und welche Positionen? (Bitte Auflistung getrennt nach Ressorts). zu Frage 6: In einzelnen Aufsichtsgremien sind Beschäftigte der Landesregierung vertreten. Sie sind dies jedoch nicht im Rahmen ihrer beruflichen Funktion, sondern als engagierte Bürger. Aus dem MASGF, dem MWFK und dem Geschäftsbereich des MdJ ist je- weils eine Person in einem Aufsichtsgremium eines Krankenhauses tätig.