Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestätigt die Landesregierung nach eigenem Kenntnisstand die oben genannten Aussagen? Frage 2: Hat die Landesregierung diesen Fall im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht bereits geprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? zu den Fragen 1und 2: Der Landesregierung sind bisher nur die Aussagen aus der Presse bekannt. Aufgrund dieser Meldun- gen wurde der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als zuständige untere kommunale Auf- sichtsbehörde gem. § 121 Abs. 1 GO mit Datum vom 8. Mai 2008 bereits mit der Bitte um Stellungnah- me und Bericht über das ggf. Veranlasste angeschrieben. Ein Antwortschreiben der unteren Kommunal- aufsicht liegt noch nicht vor; als Termin hierfür wurde der 13. Juni 2008 festgesetzt. Frage 3: Hält die Landesregierung diese Art von wirtschaftlicher Betätigung grundsätzlich mit den Vorschriften der Kommunalverfassung für vereinbar? zu Frage 3: Im Schreiben des Ministeriums des Innern an den Landrat vom 8. Mai 2008 ist bereits darauf hingewie- sen worden, dass auch ohne tiefere Kenntnisse des Sachverhaltes als die vorliegenden Presseberichte vom 30. April 2008 auf Seiten des MI die Auffassung besteht, dass derartige Aktivitäten grundsätzlich weder zu den öffentlichen kommunalen Aufgaben i. S. d. § 100 GO rechnen noch als zulässige Neben- leistungen (zukünftig § 91 Abs. 5 BbgKVerf, bisher von der Rechtsprechung entwickelt) anzusehen oder unter dem Begriff „Werbung“ im weitesten Sinne subsumiert werden könnten. Kommunen und damit auch kommunale Unternehmen haben sich jedweder spekulativer Betätigung zu enthalten, da ihnen entweder Steuermittel der Bürger, Gebühren der Nutzer oder – wie im vorliegenden Fall - Mietzahlun- gen der Mieter verantwortlich anvertraut werden. Weitergehende Einschätzungen durch das MI sind erst möglich, wenn die angeforderte Stellungnahme des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland vorliegt. Frage 4: Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen sich kommunale Unternehmen an kommerzi- ellen Sport-, Kunst- oder Kulturwettbewerben beteiligen? (Bitte einzeln aufführen.) zu Frage 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass einige Stadtwerke Stadtfeste o.ä. ausrichten mit Sport- und Kul- turangeboten. So veranstaltet z.B. die Stadtwerke Potsdam GmbH auch im Jahre 2008 – wie in den Vorjahren – ein „Stadtwerke-Festival“ mit einer italienischen Opernnacht und verschiedenen Rock- und Pop-Konzerten. Dieses wird jedoch als Werbeveranstaltung eines am Markt tätigen Unternehmens ge- sehen und daher als zulässig erachtet, um im Wettbewerb mit den privaten Unternehmen, die ebenfalls Seite 2 von 3