Situation der Musikschulen im Land Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                  Drucksache 4/5332 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2016 der Abgeordneten Dr. Martina Münch Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/5119 Situation der Musikschulen im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2016 vom 14.09.2007: „Mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 trat das bundesweit erste Musikschulgesetz im Land Brandenburg in Kraft. Ziel des „Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg“ ist es, eine angemessene Versorgung des Landes Branden- burg mit einem qualitativ hochwertigem Musikschulangebot zu sichern und allen Inte- ressierten den Zugang zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz kam die Bedeutung und Eigenständigkeit der Musikschulen in der Bildungs- und Kulturlandschaft zum Aus- druck. Gleichzeitig wurde die Landesförderung der Musikschulen gesetzlich festge- schrieben, um den Trägern von Musikschulen Planungssicherheit zu gegen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Musikschulen finanziell abzusichern. Fast sieben Jahre nach Inkrafttreten des Musikschulgesetzes ist es an der Zeit zu überprüfen, wie sich das Gesetz im Land ausgewirkt hat und ob Notwendigkeiten zur Änderung des Gesetzes bestehen. 1.     Ist aus Sicht der Landesregierung die derzeitige Finanzierung der Musikschu- len gesichert? a)     Werden die Finanzmittel des Landes sachgerecht in den Musikschulen verwendet? b)     Wie hoch sind die Unterrichtsentgelte, wie haben sie sich entwickelt? c)     Wie hoch ist die Vergütung der Beschäftigten, nach welchen Festlegun- gen erfolgt die Höhe der Honorare? 2.     Wie beurteilt die Landesregierung Umfang und Inhalte sowie die Qualität der Angebote der Musikschulen? a)     Entsprechen die Angebote der Nachfrage? b)     Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt und in den einzelnen Musikschulen entwickelt? c)     Finden die Musikschulen Akzeptanz bei der Bevölkerung in den Regio- nen und Landkreisen? d)     Sind die Musikschulen ausreichend mit anderen Einrichtungen (Schu- len, Verbänden, Vereinen etc.) vernetzt? Datum des Eingangs: 05.11.2007 / Ausgegeben: 12.11.2007
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3.      Wie viel festangestellte Lehrkräfte (Teilzeit/Vollzeit) und wie viele Honorarkräf- te arbeiten mit welchem Arbeitsumfang in den einzelnen Musikschulen? a)     Wie haben sich diese Zahlen entwickelt? b)     Sollte aus Sicht der Landesregierung die Zahl der festangestellten Lehrkräfte auf eine Mindestzahl erhöht werden? Welche finanziellen Auswirkungen und welche Auswirkungen hinsichtlich der Qualität des Unterrichts und der Organisation der Musikschulen hätte eine solche Maßnahme, die einer Gesetzesänderung bedürfte? 4.      Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, die Lehrkräfte der Musik- schulen zu 50 Prozent an den allgemeinbildenden Schulen und zu 50 Prozent an Musikschulen anzustellen? a)     Welche (gesetzlichen) Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden? b)     Welche finanziellen Auswirkungen hätte dieser Vorschlag? 5.      Hat sich aus Sicht der Landesregierung das Musikschulgesetz insgesamt be- währt? Gibt es Änderungsbedarf? Entspricht der Regelungsumfang des Mu- sikschulgesetzes aus Sicht der Landesregierung (noch) dem Regelungsbe- darf?“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Die Landesregierung sichert auf der Grundlage des Brandenburgischen Musikschul- gesetzes (BbgMSchulG) Angebote der Musikschulen, die darauf gerichtet sind, vor- rangig Kindern und Jugendlichen eine musikalische Bildung zu vermitteln, Begabun- gen zu fördern und auf ein mögliches Studium der Musik vorzubereiten. Der Zugang soll allen Interessierten ermöglicht werden. Dies wird gewährleistet, indem die Musik- schulen jährlich einen Zuschuss von insgesamt 2,6 Mio. Euro erhalten, der sich nach der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden bemisst. Über Angebote der Musikschulen und alle damit im Zusammenhang stehenden De- tailfragen (alle internen Organisationsfragen, Art und Weise, Ausgestaltung und Prä- sentation der Angebote, Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Gestaltung der ar- beitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Personals, etc.) entscheiden ausschließ- lich die Träger der Musikschulen abhängig von den regionalen Besonderheiten und örtlichen Bedingungen. Für die kommunalen Musikschulen fällt dies in den Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ihrer Träger. Das BbgMSchulG enthält sich in diesen Fragen daher jeglicher Detailregelung. Es achtet damit die Eigenständigkeit und Verantwortung der Träger der Musikschulen. Von den derzeit 32 Musikschulen, die aufgrund des BbgMSchulG durch das Land gefördert werden, befinden sich 17 in Trägerschaft von Landkreisen, 9 in der Träger- schaft von Städten und 6 in der Trägerschaft von Vereinen. Die Landesregierung führt keine amtlichen Statistiken zu den Musikschulen. Zur Be- antwortung der einzelnen Fragestellungen im folgenden wurden ausgewählte statisti- sche Angaben des Landesverbandes der Musikschulen Brandenburg e.V. (LVdM) herangezogen. 2
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Frage 1: „Ist aus Sicht der Landesregierung die derzeitige Finanzierung der Musikschulen ausreichend gesichert?“ a)       Werden die Finanzmittel des Landes sachgerecht in den Musikschulen ver- wendet? b)       Wie hoch sind die Unterrichtsentgelte, wie haben sie sich entwickelt? c)       Wie hoch ist die Vergütung der Beschäftigten, nach welchen Festlegungen er- folgt die Höhe der Honorare?“ zu Frage 1: Die Musikschulen werden durch das Land, die Träger und die Nutzer finanziert. Aus Sicht der Landesregierung ist die derzeitige Finanzierung der Musikschulen gesi- chert. zu Frage 1a.: Das Land fördert die Musikschulen mit einem Unterrichtskostenzuschuss. Dieser be- misst sich nach der Anzahl der im Haushaltsjahr von den Musikschulen erbrachten Unterrichtsstunden. Der LVdM prüft auf der Grundlage eines Beleihungsvertrages mit dem Land Brandenburg, ob die Voraussetzungen für die Landesförderung an den einzelnen Musikschulen gegeben sind. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund von einer sachgerechten Verwendung der Mittel aus. zu Frage 1b.: Die Unterrichtsentgelte/-gebühren werden durch die jeweiligen Träger der Musik- schulen autonom und unter Berücksichtigung ihrer kulturpolitischen Prioritäten fest- gelegt. Dies gilt auch für Ermäßigungen und Befreiungen. Die konkrete Höhe der Unterrichtsentgelte/-gebühren ist von verschiedenen Fakto- ren abhängig, u.a. davon, um welches konkrete Angebot es sich handelt, in welcher Form – Einzel-, Zweier- bzw. Gruppenunterricht – oder welches Instrument unterrich- tet wird. Die in den einzelnen Musikschulen jeweils konkret erhobenen Unterrichtsentgelte/ -gebühren sind in einer vom LVdM erarbeiteten detaillierten Auflistung als Anlage 1 a - c beigefügt. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfü- gung stehenden Zeit ist eine weitere Kommentierung und vertiefende Bewertung nicht möglich. zu Frage 1c.: Die Vergütung der Beschäftigten richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrags- verhältnis und bestehender tariflicher Vorgaben sowie der regionalen Besonderhei- ten und örtlichen Bedingungen. Die Ermittlung der konkreten Höhe der Vergütungen bzw. der Honorare für die Lehr- kräfte an den einzelnen Musikschulen des Landes ist im Rahmen der für die Beant- wortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; eine de- taillierte Auflistung vom LVdM konnte dazu nicht vorgelegt werden. Frage 2: „Wie beurteilt die Landesregierung Umfang und Inhalte sowie die Qualität der Ange- bote der Musikschulen? a)       Entsprechen die Angebote der Nachfrage? b)       Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt und in den ein- zelnen Musikschulen entwickelt? 3
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c)     Finden die Musikschulen Akzeptanz bei der Bevölkerung in den Regionen und Landkreisen? d)     Sind die Musikschulen ausreichend mit anderen Einrichtungen (Schulen, Ver- bänden, Vereinen etc.) vernetzt?“ zu Frage 2: siehe Antworten zu Fragen 2a. bis 2c. zu Frage 2a.: Über die Angebote der Musikschulen entscheiden die Träger autonom. Sie orientie- ren sich bei ihren Entscheidungen an den Vorgaben des BbgMSchulG. Inwieweit die Angebote der verschiedenen Träger im Einzelfall der jeweiligen Nachfrage entspre- chen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Die entgegen dem Trend an allgemeinbildenden Schulen stetig ansteigende Zahl der Schülerinnen und Schüler an vom Land geförderten Musikschulen (vgl. Antwort zu Teilfrage 2b.) spricht nach Einschätzung der Landesregierung aber dafür, dass die Angebote insgesamt der Nachfrage entsprechen. zu Frage 2b.: Trotz sinkender Bevölkerungszahl insbesondere in den für die Musikschulen ein- schlägigen Altersstufen zeichnet sich im Zeitraum 2001 bis 2007 eine leicht steigen- de Tendenz der Schülerzahlen an den Musikschulen ab. Nach Angaben des LVdM stiegen diese von 27.046 im Jahr 2001 auf 30.838 im Jahr 2007, d.h. um 3.792 Schülerinnen und Schüler. Der Zuwachs der Gesamtschülerzahl resultiert vor allem aus der gestiegenen Nachfrage nach musikalischer Früherziehung und Instrumental- unterricht für junge Musikschüler der Primarstufe. Die Entwicklung der Schülerzahlen an den einzelnen Musikschulen ist in einer vom LVdM erarbeiteten detaillierten Auflistung als Anlage 2 a - j beigefügt. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine weitere Kommentierung und vertiefende Bewertung nicht möglich. zu Frage 2c.: Die in der vorangegangenen Antwort mitgeteilten Zahlen sprechen dafür. zu Frage 2d.: Die Musikschulen beeinflussen mit ihren vielfältigen Angeboten das kulturelle Leben in den Städten und im ländlichen Raum. Als Hauptträger der musikalischen Breiten- arbeit gestalten sie mit ihren Schülern und Ensembles Kultur vor Ort. Sie leisten da- mit Grundlagenarbeit für Verbände und Vereine des Musikbereichs, wie den Blas- musikverband Brandenburg oder den Brandenburgischen Chorverband.Die Landes- regierung unterstützt Bemühungen des LVdM um eine verstärkte Kooperation zwi- schen den Musikschulen und den Allgemeinbildenden Schulen auf der Grundlage ei- ner im Jahr 2003 mit dem LVdM geschlossenen Rahmenvereinbarung. Die Ausfül- lung dieser Rahmenvereinbarung bedarf aus Sicht der Landesregierung der Intensi- vierung. 4
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Frage 3: „Wieviel festangestellte Lehrkräfte (Teilzeit/Vollzeit) und wie viele Honorarkräfte ar- beiten mit welchem Arbeitsumfang in den einzelnen Musikschulen? a)     wie haben sich diese Zahlen entwickelt? b)     Sollte aus Sicht der Landesregierung die Zahl der festangestellten Lehrkräfte auf eine Mindestzahl erhöht werden? Welche finanziellen Auswirkungen und welche Auswirkungen hinsichtlich der Qualität des Unterrichts und der Organi- sation der Musikschulen hätte eine solche Maßnahme, die einer Gesetzesän- derung bedürfte?“ zu Frage 3: Nach Angaben des LVdM sind an den vom Land geförderten Musikschulen insge- samt 1.276 Lehrkräfte tätig. Davon sind 318 Lehrkräfte fest angestellt und 958 als Honorarkräfte beschäftigt. Dabei werden im Jahr 2007 von insgesamt rund 18.893 Wochenunterrichtsstunden rund 8.557 Stunden von fest angestellten Lehrkräften und rund 10.336 Stunden von Honorarkräften erbracht. zu Frage 3a.: Im Zeitraum 2000 bis 2007 ist eine kontinuierliche Zunahme der Anstellung von Ho- norarkräften zu verzeichnen. Die Anzahl der Honorarkräfte stieg über diesen Zeit- raum verteilt um insgesamt 146. Nachdem die Anzahl der Honorarkräfte im Jahr 2005 einen Höhepunkt erreicht hatte, ist sie inzwischen tendenziell rückläufig. Zu- gleich hat sich im Zeitraum 2000 bis 2007 die Anzahl der Festanstellungen von ins- gesamt 388 auf 318 reduziert. Bei den kommunalen Trägern bestehen erkennbare Unterschiede zwischen den Landkreisen und den Städten. Träger von Kreismusik- schulen haben deren Betrieb in größerem Umfang unter Einsatz von Honorarkräften organisiert als dies bei städtischen Musikschulen der Fall ist. Eine vom LVdM erar- beitete detaillierte Auflistung ist als Anlage 3 a - n beigefügt. zu Frage 3b: Die Personalhoheit für die Musikschulen liegt bei deren Trägern. Daher würde die verbindliche rechtliche Festlegung von Mindestanteilen festangestellter Musikschul- lehrer die Grenze der Konnexität berühren. Die Auswirkungen auf die Finanzierung der Musikschulen lägen in einem im Rahmen dieser Kleinen Anfrage nicht abschlie- ßend qualifizierbaren Finanzbedarf. Die Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit der Musikschulen würden sich aus dem höheren Maß an Kontinuität der Lehrerschaft er- geben. Frage 4: „Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, die Lehrkräfte der Musikschulen zu 50 Prozent an allgemeinbildenden Schulen und zu 50 Prozent an Musikschulen anzustellen?“ a)     Welche (gesetzlichen) Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden? b)     Welche finanziellen Auswirkungen hätte dieser Vorschlag?“ zu Frage 4: Die Landesregierung sieht angesichts der geschilderten positiven Entwicklung des Musikschulwesens im Land Brandenburg keine Notwendigkeit, die Lehrkräfte der Musikschulen zu 50 Prozent an allgemeinbildenden Schulen und zu 50 Prozent an Musikschulen anzustellen. 5
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Die Personal- und Haushaltsplanung der Landesregierung würde zudem für eine Neubegründung von Arbeitsverhältnissen im Landesdienst in dem von der Fragestel- lerin angesprochenen Ausmaß keinen Raum bieten. Frage 5: „Hat sich aus Sicht der Landesregierung das Musikschulgesetz insgesamt bewährt? Gibt es Änderungsbedarf? Entspricht der Regelungsumfang des Musikschulgesetzes aus Sicht der Landesregierung (noch) dem Regelungsbedarf?“ zu Frage 5: Mit dem BbgMSchulG sichert das Land seit 2001 Standards für eine gleichbleibend hohe Qualität des Angebots der Musikschulen. Die Landesförderung in Form eines Zuschusses pro Unterrichtsstunde gewährleistet zudem eine angemessene Beteili- gung kommunaler Träger an der Finanzierung ihrer Musikschulen. Auf Grund der Bindung der Landesförderung an qualitative Mindeststandards der Musikschularbeit und der damit verknüpften Planungssicherheit für die Träger der Musikschulen hat sich das BbgMSchulG bewährt. Aus Sicht der Landesregierung entspricht der Regelungsumfang des BbgMSchulG grundsätzlich dem Regelungsbe- darf. Der LVdM bemängelt jedoch, dass durch die Regelungen des BbgMSchulG die Förderung von an Musikschulen angebotenen Kursen der bildenden und der darstel- lenden Kunst aus Landesmitteln nicht möglich ist. Eine Öffnung der Förderung, die dies ermöglichen würde, kann nur auf dem Wege einer Novellierung des BbgM- SchulG herbeigeführt werden. 6
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Pla se Aa 21.09.2007

Entwicklung des Unterrichtsentgelts (jährlich in EUR) - Musikalische Früherziehun

    
   
    
   
  
 

   

1999 - 2003| 2003 - 2007| 1999 - 200
Musikschule des Landkreises 1 a
Barnim Bernau
Kreismusikschule Dahme-Spreewald! 163,61 € 163,60 € 176,00 €

  

   
 
  
   

Kreis MS "Gebr. Graun” des LK Elbe

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ee, Künst: und. Volkshochschule 163,51el 202,67E|  202,857€ 23,9% 23,9%
Peer nme

Kreismusikschule Oberhavel 147,25 € 160,00 € 114,67 € -28,3% -22,1%

MS des LK Oberspreewald-Lausitz 136,00 € 180,00 € 187,63€] 32,4% 38,0%

   

    
   
   
  
    
 
 

  

    

Bildungs-, Kultur- und
Musikschulzentrum des
Landkreises Oder-Spree

   

              
    

  
    
      

Kreismusikschule "Engelbert
Humperdinck" Potsdam-Mittelmark

   

        
    
  
 

  

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i 79,9% 91,7%
Städtische Musikschule Potsdam 117,25 de 240,00 € TI 104,7%
Musikschule Frankfurt (Oder 128,85 € 129,00 € 192,00 € 48,8% 49,0%
Musikschule der Stadt Rathenow 245,42 € 245,42 € 276,00 € 12,5% 12,5%
Städtische Musikschule Guben 107,37 € 107,37 € 120,00 € 11,8% 11,8%
Musikschule Schwedt/ Oder 102,26 € 140,00 € 132,00 € 36,9% 29,1%
Musikschule Ludwigsfelde 163,61 € 180,00 € 240,00 € 10,0% 33,3% 46,7%
Musikschule Hennigsdorf 122,71 € 132,00 € 158,40 € 20,0% 29,1%
Musikschule "Hugo Distler" e.V.
Niederlausitzer Musik- und
Musik- und Kunstschule TonArt e.V. u
Regenbogen Musik- und 0 0 0
Kursischulse‘V Biankenläläe 238,26 € 174,00 € 248,00 € -27,0% 42,5% 4,1%
Uckermärkische Musik- und
7

21.09.2007

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Entwicklung des Unterrichtsentgelts (jährlich in EUR) - Einzelunterricht 45 min
Musikschule des Landkreises Barnim 428,72 € 428,72 € 10,1%
Eberswalde
Musikactnls des Landkreises Barnim 428.72€ A28.72€ 10,1% 10%)

Kreismusikschule Dahme-Spreewald 429,49 648,00 € 24,3% 50,9%
A Gebr: Siöunzdes EI EIbE 368,13 € 492,00 € 576,00 € ie 17,1% ]

 

  
    
 
 
   

         

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Zuwachs

- 2003 -

     
   
      

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Kreismusikschule Oberhavel 441,76 € 486,00 640,00 € 10,0% 31,7%
MS des LK Oberspreewald-Lausitz 614,00 € 703,652€) 11,2% 14,6% ran
Musikschulzentrum des Landkreises 4TBel ed 0% 141%

Oder-Spree : ’ 2

Kreismusikschule Ostprignitz-Ruppn| 562,42 560,00€| sc A|

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Bildungs-, Kultur- und

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& 10,1%
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Musik-, Kunst: und Volkshochschule 42949€E| 540,00€| 600,00€ 25,7% 11,1% 39,7%
Kreismusikschule Märkisch-Oderland 490,84 | son.25€ 528,00 € 3,7%
1.486,00 €] i
20, 36,9
0, 2,2°

  

Kreismusikschule "Engelbert .0.49084EE  552,24E|

         
    

     
 
 
  

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Humperdinck" Potsdam-Mittelmark | ” ! e 418%
Kreismusikschule Prignitz 368,13€| 429,60 € 31,3% 53,2%
Kreismusikschule Uckermark | 245,42€|°  294,00€ 12,2%
MS- und Kunstschule des LK SPN 1 255.65 ..206,80€ Ei - 117,1%|  160,5%
Kreismusikschule Teltow-Fläming 088€ 486,00 € 32,0% 16,0%
Musikschule der Stadt Brandenburg 490,84 € 490,84 € | s15.00€ 25,3% 25,3%
an der Havel

Konservatorium Cottbus 368,13 € 600,00 € 33,6% 22,0% 63,0%
Städtische Musikschule Potsdam | 512 — | CB — 33,5%
Musikschule Frankfurt (Oder) 509,25 € 510,00 € 618,00 € 21,2% 21,4%
Musikschule der Stadt Rathenow 404,94 € 404,95 € 468,00 € 15,6% 15,6%
Städtische Musikschule Guben 252 — | sa00Ed 34 95,6%
Musikschule Schwedt/ Oder 306,78 € 422,00 € 425,00 € 37,6% 0,7% 38,5%
Musikschule Ludwigsfelde 429,49 € 429,00 € 480,00 € 11,9% 11,8%
Musikschule Hennigsdorf 423,35 € 456,00 € 547,20 € 20,0% 29,3%

Musikschule "Hugo Distler” e.V. 644,23 € 644,28 708,00
Eggersdorf

Niederlausitzer Musik- und

Kunstschule e.V. Luckau RZ2Ue

Musik- und Kunstschule TonArt e.V. 674,91 € ;
Strausberg

Regenbogen Musik- und

Kunstschule e.V. Blankenfelde SIROEe
Uckermärkische Musik- und | 7

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Kunstschule e.V. Angermünde

Musikwerkstatt Eden Oranienburg
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A: la He 21.09.2007

Entwicklung des Unterrichtsentgelts (jährlich in EUR) - Gruppenunterricht 2 Schüler

1999 - 2003| 2003 - 2007| 1999-200
Musikschule des Landkreises 259.22 259,22 € 0,0% 10,3%
Barnim Eberswalde 286.00 €
Musikschule des Landkreises 25922 € 259.22 € 10,3%
Barnim Bernau
Kreismusikschule Dahme-Spreewald 276,10 306,80 € 360,00 € 11,1% 17,3% 30

 

 
 
  

    
      
 

ans ‚Geby Graun? des LK Elbe 214,74 288,00 € 17,4% 14,3% |

reismusikschule Oberhavel 233,15 € 264,00 € 13,2% - 21,2% 37,3%

MS des LK Oberspreewald-Lausitz 260,76 € 307,00 € ‚351,81€ 17,7% 14,6%] 34,9%
Bildungs-, Kultur- und a . s
Musikschulzentrum des Landkreises ‚184,07 €| 248,49€| 35,0% - 20,7% 63,0%
Oder-Spree Be : ee HE
Kreismusikschule Ostprignitz-Ruppin Sr : 350,00 € 370,00 € 3,4%

Kreismusikschule "Engelbert : a le ai
Humperdinck" Potsdam-Mittelmark: mind er aanle 202

reismusikschule Prignitz 276,10 € 306,84€| : 488,00 € 11,1% 59,0% 76,79
reismusikschule Uckermark 1 245,42€]) 294,00€| 230,00 €) 19,8%] -21,8%]| -6,3%

MS- und Kunstschule des LK SPN 1. 2555€ 306,80 er x 33,00€ 20,0% Ei 30,3%
Kreismusikschule Teltow-Fläming 276,10 € 364,50 €] 376,0€ 20% 32%) 36,2%
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Musikschule der Stadt Brandenburg 368.13 € 368,13 € 368,00 € 0,0%
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Konservatorium Cottbus Bd — | cd —

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Musikschule Frankfurt (Oder‘ sd — | EZ: DE -24,6%

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28,9%
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Musikschule "Hugo Distier” e.V. 736,26€| 368,16€E| 414,00 -50,0% 12,5% -43,8%
Eggersdorf

Niederlausitzer Musik- und

Kunstschule e.V. Luckau ri d  . 0]

Musik- und Kunstschule TonArt e.V. 368,13 € 372,00 €

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Kunstschule e.V. Angermünde

Musikwerkstatt Eden Oranienburg
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Entwicklung der Schülerzahlen im Land Brandenburg (1993 - 2007]

 

Schülerzahl gesamt (alle Musikschulen)

[1995 ] 1986 ] 1897 ] 10sa | 1090 | 2004 | 2005 | 2007

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Schülerzahlen im Gesamtüberblick 1993 - 2007 (Quelle: Auswertung der VdM-Berichtsbögen und Statistiken zur Musikschulförderung des Landes Brandenburg ')

Trägerschaft 1993 |
1993

Jugendliche
(0 - 18 Jahre)

 

Shaud: Sr Cor

 

Die Zahlen können von der VdM-Statistik abweichen, da diese nur die Erhebung an den Mitgliedsschulen erfasst. Vom Land Brandenburg werden jedoch auch
Musikschulen gefördert, die keine Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen sind und somit auch nicht der pflichtgemäßen Datenerhebung unterliegen.
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