Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union (II)

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Landtag Brandenburg                                 Drucksache 4/4982 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1907 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/ 4864 Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union (II) Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1907 vom 12. Juli 2007: Die Landesregierung hat unter Drucksachennummer 4/4796 ihre Antwort auf die Kleine Anfrage 1825 vorgelegt, aus der sich einige Nachfragen ergeben: 1.     Abordnung von Bediensteten zur Vertretung des Landes bei der Europäi- schen Union (Frage 3.1.a in Drucksache 4/4796): 1.1.   Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedliche Praxis der Ent- sendung von Bediensteten in den einzelnen Ressorts? 1.2.   Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung denk- bar, um die bisherige Praxis zu ändern? 2.     Abordnung von Bediensteten zu Institutionen der Europäischen Union (Frage 3.2.b der genannten Drucksache): 2.1.   Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedliche Praxis der Ent- sendung von Bediensteten in den einzelnen Ressorts? 2.2.   Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung denk- bar, um die bisherige Praxis zu ändern? 3.     Fonds für Abordnungen aus den obersten Landesbehörden gemäß Kabinetts- beschluss vom 21. Dezember 1999 (Frage 5 der genannten Drucksache) Wie erklärt die Landesregierung, dass der Fonds in den einzelnen Jahren seit Einrichtung so unterschiedlich ausgelastet war? Datum des Eingangs: 10.08.2007 / Ausgegeben: 15.08.2007
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4. Die Landesregierung verweist in Bewertung der Stellenausstattung der Lan- desvertretung bei der Europäischen Union auf die gegenwärtige Haushaltsla- ge (Frage 1.3. in genannter Drucksache). Sie vernachlässigt jedoch die Frage, ob eine bessere Stellenausstattung notwendig ist, über die dann natürlich der Haushaltsgesetzgeber befinden müsste. Unter Beachtung dessen sowie des Fakts, dass nur bestimmte Ressorts (und diese auch sehr unterschiedlich) von ihrem Abordnungsrecht Gebrauch gemacht haben: 4.1.   Gibt es aufgrund von Aufgabenzuwächsen in bestimmten Bereichen der Arbeit der Landesvertretung die Notwendigkeit zur Erweiterung des Stellenrahmens bzw. der Zahl der Abordnungen? 4.2.   Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang ist dies warum erforderlich? 5. Die Landesregierung antwortet auf Frage 3.2. und 3.3. in der genannten Drucksache, dass mit keinem der abgeordneten Mitarbeiter eine Vereinbarung über einen späteren Einsatz unter Nutzung ihrer in Brüssel erworbenen Kenntnisse abgeschlossen wurde. 5.1.   Mit wie vielen der abgeordneten Bediensteten wurden die in der Ant- wort genannten „Gespräche“ über eine spätere Verwendung geführt? Wurden in Bezug auf diese Mitarbeiter die in den Gesprächen von der Ressortseite getroffenen Aussagen über die Anschlussverwendung in allen Fällen eingehalten? Wenn nein, warum nicht? 5.2.   Mit welchen Aufgaben bzw. Leitungsfunktionen wurden die von der Landesregierung in der Antwort genannten Bediensteten, die zur Lan- desvertretung bei der EU bzw. zu Institutionen der EU in den vergange- nen Jahren abgeordnet waren, nach Beendigung ihrer Abordnung ein- gesetzt? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils benennen, in wel- chem Maße in diesem Zusammenhang profunde Kenntnisse des Rechts und der Praxis der Europäischen Union zum Tragen kommen) 5.3.   Welche grundsätzliche Haltung hat die Landesregierung zum Ab- schluss verbindlicher Vereinbarungen mit Bediensteten, die zur Lan- desvertretung bei der EU oder Institutionen der Europäischen Union abgeordnet werden? Ist sie bereit, die bisherige Verfahrensweise zu ändern? 6. Führungskräfteseminare (Frage 6): „Um das Bewusstsein der Führungskräfte für Bedeutung und Tragweite euro- päischer Entscheidungen im Verwaltungsbetrieb zu schärfen und dies in der täglichen Arbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch umzusetzen, wurde vom Büro des Landes Berlin bei der EU und dem Referat für Angele- genheiten der EU das Führungskräfteseminar 'Europa mitdenken" entwickelt. Dabei wird jeder Senatsverwaltung eine Veranstaltungsform in drei Modulen vorgeschlagen.
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Der Adressatenkreis umfasst dabei Staatssekretärinnen und Staatssekretäre; Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und eben so vielen Dienstkräfte auf Referatsleiterinnen und Referatsleiterebene- und Referentinnen- und Referen- tenebene, die mit der Umsetzung europapolitischer Maßnahmen voraussicht- lich besonders befasst sind. Als erstes Modul wird ein ca. 2-3-stündiges Semi- nar in der Fachverwaltung in Berlin vorgeschlagen, welches einen Überblick über aktuelle Vorhaben der EU-Politik auf dem jeweiligen Fachgebiet liefern und zur Identifizierung der besonders zu beachtenden Sachthemen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung (politische Schwerpunkte für das Land Berlin) dienen soll. Das zweite Modul umfasst Gespräche zu den ausgewählten Themen möglichst mit den ausgewählten Gesprächspartnerin- nen und -partnern im Rahmen eines zweitägigen Brüssel-Aufenthalts. Das dritte und letzte Modul ist als Auswertungsseminar (je nach Zeit noch in Brüs- sel oder separat in Berlin) gedacht ... Mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen hat bereits die fünfte Fachverwaltung das Projekt „Europa mitdenken“ durchgeführt. Auch an den Bezirken geht „Europa mitdenken“ nicht vorbei. Die Verwaltungen von Mitte und Neukölln haben ihre mit EU-The- men befassten Mitarbeiter/innen ebenfalls schon in Brüssel fortgebildet. Ne- ben der Weiterbildungsreihe „Erfolgreich arbeiten mit EU-Förderprogrammen“ und dem Seminar „Europa in der Berliner Verwaltung“, die vom Berliner Euro- pareferat betreut werden, ist „Europa mitdenken“ ein weiteres Modul zur Stär- kung der Europafähigkeit der Berliner Verwaltung.“ (Quelle: Internetseite der Senatskanzlei Berlin) 6.1.    Hat die Landesregierung die Nutzung dieser spezifischen Berliner Fort- bildungsangebote, die sich an Führungskräfte der Senatsverwaltungen richtet, geprüft? 6.2.    Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, auf diese Erfahrungen auch bei der Führungskräftefortbildung in Bran- denburg zurückzugreifen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1.: Abordnung von Bediensteten zur Vertretung des Landes bei der Europäischen Union (Frage 3.1.a in Drucksache 4/4796): 1.1    Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedliche Praxis der Entsendung von Bediensteten in den einzelnen Ressorts? 1.2    Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung denkbar, um die bisherige Praxis zu ändern? Zu Frage 1.1 und 1.2: Die Entsendung von Bediensteten obliegt der Entscheidung des jeweiligen Ressorts und richtet sich nach deren bestehenden europapolitischen Schwerpunkten. Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, diese Praxis zu ändern.
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Frage 2.: Abordnung von Bediensteten zu Institutionen der Europäischen Union (Frage 3.2.b der genannten Drucksache): 2.1    Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedliche Praxis der Entsendung von Bediensteten in den einzelnen Ressorts? 2.2    Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung denkbar, um die bisherige Praxis zu ändern? Zu Frage 2.1 und 2.2: Die Abordnung von Bediensteten zu Institutionen der Europäischen Union, insbeson- dere zu den Generaldirektionen der Kommission, ist abhängig von verschiedenen Aspekten, insbesondere Proporzgesichtspunkten. Brandenburg steht hier in Konkur- renz nicht nur allein zu den 15 anderen Bundesländern, sondern auch zu den ande- ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so dass potentielle BewerberInnen dies berücksichtigen müssen. Die Landesregierung ist dabei auch auf die Unterstützung durch die Ständige Vertretung Deutschlands bei der EU angewiesen. Zudem muss das abordnende Ressort die Stelle weiter führen und finanzieren und bei Entsen- dung eine sog. Rücknahmeerklärung schriftlich abgeben. Frage 3.: Fonds für Abordnungen aus den obersten Landesbehörden gemäß Kabinettsbe- schluss vom 21. Dezember 1999 (Frage 5 der genannten Drucksache): Wie erklärt die Landesregierung, dass der Fonds in den einzelnen Jahren seit Ein- richtung so unterschiedlich ausgelastet war? Zu Frage 3: Eine Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Vertretungsmittelpool zur Entsendung von Landesbediensteten in die Europäische Kommission nach Brüssel bestimmt sich danach, in welchem Umfang Abordnungen stattfinden und ob die Nachbesetzung für die Zeit der Abordnung zu finanzieren ist oder nicht. Wesentlich ist insofern die An- zahl der Abordnungen (vgl. auch Antwort zu Frage 2.1/2.2). Eine Finanzierung der Abordnung entfällt in solchen Fällen, in denen eine zeitlich befristete Rotation inner- halb der Geschäftsbereiche der Ressorts bzw. zwischen den Ressorts möglich ist. Die Entwicklung des Umfangs der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Fonds zeigt jedoch, dass die Möglichkeit einer internen Rotation aufgrund des stattfindenden Personalabbaus als Alternative kaum noch in Betracht kommt. Frage 4: Stellenausstattung: 4.1    Gibt es aufgrund von Aufgabenzuwächsen in bestimmten Bereichen der Ar- beit der Landesvertretung die Notwendigkeit zur Erweiterung des Stellenrah- mens bzw. der Zahl der Abordnungen? 4.2    Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang ist dies warum erfor- derlich? Zu Frage 4.1 und 4.2: Nach gegenwärtigem Stand besteht diese Notwendigkeit aus inhaltlicher Sicht nicht.
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Frage 5: Die Landesregierung antwortet auf Frage 3.2. und 3.3. in der genannten Drucksa- che, dass mit keinem der abgeordneten Mitarbeiter eine Vereinbarung über einen späteren Einsatz unter Nutzung ihrer in Brüssel erworbenen Kenntnisse abgeschlos- sen wurde. 5.1    Mit wie vielen der abgeordneten Bediensteten wurden die in der Antwort ge- nannten „Gespräche“ über eine spätere Verwendung geführt? Wurden in Be- zug auf diese Mitarbeiter die in den Gesprächen von der Ressortseite getrof- fenen Aussagen über die Anschlussverwendung in allen Fällen eingehalten? Wenn nein, warum nicht? 5.2    Mit welchen Aufgaben bzw. Leitungsfunktionen wurden die von der Landesre- gierung in der Antwort genannten Bediensteten, die zur Landesvertretung bei der EU bzw. zu Institutionen der EU in den vergangenen Jahren abgeordnet waren, nach Beendigung ihrer Abordnung eingesetzt? (Bitte in diesem Zu- sammenhang jeweils benennen, in welchem Maße in diesem Zusammenhang profunde Kenntnisse des Rechts und der Praxis der Europäischen Union zum Tragen kommen) 5.3    Welche grundsätzliche Haltung hat die Landesregierung zum Abschluss ver- bindlicher Vereinbarungen mit Bediensteten, die zur Landesvertretung bei der EU oder Institutionen der Europäischen Union abgeordnet werden? Ist sie be- reit, die bisherige Verfahrensweise zu ändern? Vorbemerkung: Der Einsatz von Bediensteten aus Brandenburg in der Vertretung des Landes bei der Europäischen Union sowie bei den Institutionen der Europäischen Union hat ei- nen sehr hohen Rang. Entscheidungen, die in der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament getroffen werden, beeinflussen in entscheidendem Maße den politischen Handlungsspielraum und die Entwicklungsmöglichkeiten im Land. Die Landesregierung hat daher ein großes Interesse, Entscheidungen der EU-Orga- ne bereits in der Vorbereitungsphase zu kennen und ggf. zu beeinflussen. Dazu be- darf es einer personellen Präsenz brandenburgischer Landesbediensteter in Brüssel, die in der Landesvertretung – im Zusammenwirken mit den brandenburgischen ab- geordneten Sachverständigen – durch engagierte und versierte Tätigkeit gewährleis- tet wird. Die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sind von erheblicher Be- deutung für die Entscheidung der weiteren Verwendung der Bediensteten und teil- weise sogar zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung von Europa bestimm- ten Aufgaben in den Ressorts. Zu Frage 5.1: Regelmäßige Personalgespräche finden gerade in Verbindung mit Aufgabenwech- seln, wie bei der Rückkehr vom Einsatz in Brüssel, statt. Rechtzeitig vor Rückkehr der zugewiesenen bzw. abgeordneten Bediensteten sind die entsprechenden perso- nalwirtschaftlichen Planungen, in welchen Referaten ein Einsatz mit den erworbenen EU-Erfahrungen erfolgen kann, durchgeführt und mit den Bediensteten abgestimmt worden.
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Zu Frage 5.2 und 5.3: Eine zielgerichtete Personalentwicklung liegt im grundsätzlichen Interesse der Lan- desregierung. Auf einzelne Aufzählungen wird hier aus personalrechtlicher Sicht ver- zichtet. Die weitere Verwendung ist abhängig von der gezeigten Leistung als auch dem or- ganisatorischen Bedarf und den stellenmäßigen Möglichkeiten. Dies muss ressortin- tern im Einzelfall geklärt werden. Der Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung wird vor diesem Hintergrund nicht als zielführend erachtet. Frage 6: Führungskräfteseminare (Frage 6): 6.1    Hat die Landesregierung die Nutzung dieser spezifischen Berliner Fortbil- dungsangebote, die sich an Führungskräfte der Senatsverwaltungen richtet, geprüft? 6.2    Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, auf die- se Erfahrungen auch bei der Führungskräftefortbildung in Brandenburg zu- rückzugreifen? Zu Frage 6.1: Die Landesregierung hat die Fortbildungsangebote des Landes Berlin geprüft. Grundsätzlich steht der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen in Berlin auch Bran- denburger Bediensteten offen. Aus Zeit- und Kostengründen werden jedoch vorran- gig die Angebote der Landesakademie für öffentliche Verwaltung in Brandenburg wahrgenommen. Zu Frage 6.2: Das Thema Europa ist obligatorischer Bestandteil der Fortbildungskonzeption im Land Brandenburg. Die Fortbildungsveranstaltungen betreffen dabei nicht allein die Führungskräfte, sondern haben zum Ziel, möglichst alle Beschäftigten für die Euro- päische Union zu sensibilisieren und die nötigen Kenntnisse zu vermitteln.
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