Mindestabstand zu genverändertem Anbau

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Landtag Brandenburg                                Drucksache 4/4133 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1567 des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/4027 Mindestabstand zu genverändertem Anbau Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1567 vom 08.01.2007: Die Landesanstalt für Pflanzenbau in Baden-Württemberg hat zu erforschen ver- sucht, inwieweit Felder, auf denen Gen-Mais angebaut wird, die Pflanzen auf be- nachbarten Feldern mit konventionellem Anbau beeinflussen. Ein Ergebnis ist, dass bei einem Abstand von 78 Metern zwischen konventionellem und genverändertem Anbau im Nachbarfeld in 20 Metern Tiefe ein Anteil von 0,6 Prozent Genveränderter Organismen (GVO) entsteht. Bei 40 Metern im Feldboden sinken die Werte auf 0,1 Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1.     Wie bewertet die Landesregierung die Untersuchung der Landesanstalt für Pflanzenbau in Baden-Württemberg? 2.     Welche eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung betreffend der erforderlichen Abstandsflächen zwischen konventionellem und genverändertem Anbau vor? 3.     Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in diesem Punkt zu der von der Bundesregierung vorbereiteten Novelle des Gentechnikgesetzes? Datum des Eingangs: 06.02.2007 / Ausgegeben: 12.02.2007
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 : Wie bewertet die Landesregierung die Untersuchung der Landesanstalt für Pflanzen- bau in Baden-Württemberg? Zu Frage 1: Der Landesregierung sind eine Vielzahl von Untersuchungen und diese bewer- tenden Stellungnahmen bekannt, die in der Summe kein einheitliches Bild ergeben, da ein jeweils unterschiedliches Versuchsdesign gewählt wurde und längerfristige Daten über mehrere Vegetationsperioden nicht vorliegen. So muss beispielsweise bereits die Anlage der Felder wie auch die Probenahmestrategie darauf ausgerichtet sein, welchen Gehalt an transgenen Bestandteilen man in der konventionellen Nach- barkultur nachweisen will. Je nach wissenschaftlicher Zielsetzung oder auch wirt- schaftlicher Interessenlage des Untersuchenden liegt dieser Gehalt zwischen 0,0% und 0,9%, dem Auslösewert für eine Kennzeichnung des Ernteguts. Die von der Landesanstalt für Pflanzenbau ermittelten Werte lassen sich in eine Rei- he ähnlicher Ergebnisse aktueller Untersuchungen einordnen und sind daher auch weder überraschend noch als (statistische) „Ausreißer“ zu betrachten. Frage 2: Welche eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung betref- fend der erforderlichen Abstandsflächen zwischen konventionellem und genverän- dertem Anbau vor? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat angesichts der erfolgten und laufenden Untersuchungen zum Auskreuzungsverhalten von Mais keine eigenen Untersuchungen veranlasst und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Bewertung des verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstandes in ent- sprechenden Regelungen durch den Bund niederschlagen wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in diesem Punkt zu der von der Bun- desregierung vorbereiteten Novelle des Gentechnikgesetzes? Zu Frage 3: Eine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung hat zu dem Vorhaben noch nicht stattgefunden.
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