Zustand der Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Karstädt und Verkehrswegekonzept zum Bau der A 14

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Landtag Brandenburg                                            Drucksache 5/7730 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3016 des Abgeordneten Gordon Hoffmann, CDU-Fraktion, des Abgeordneten Holger Rupprecht, SPD-Fraktion, des Abgeordneten Thomas Domres, Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/7574 Wortlaut der Kleinen Anfrage 3016 vom 05.07.2013: Zustand von Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Karstädt und Verkehrswegekonzept zum Bau der A 14 Zahlreiche Ortsdurchfahrten der Gemeinde Karstädt (z. B. Stavenow, Mesekow und Postlin) in der Bau- lastträgerschaft des Landes befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Anwohner befürchten, dass sich dieser in Folge von Kiestransporten für den in der Region sehnsüchtig erwarteten Ausbau der A 14 weiter verschlechtert. Wir fragen die Landesregierung: 1.       Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Ortsdurchfahrten Stavenow, Mesekow und Postlin in der Gemeinde Karstädt? 2.       Wann wurden diese Ortsdurchfahrten das letzte Mal grundhaft saniert? 3.       Wie hoch sind die Kosten für die jeweilige grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrten? 4.       Wie hoch sind die Kosten für die jeweiligen Mindestinstandsetzung der Ortsdurchfahrten? 5.       Wie lautet der aktuelle Stand der Projektplanung für die jeweiligen grundhaften Sanierungen der Ortsdurchfahrten? 6.       Aus welchen Abbaugebieten der Region Prignitz ist die Entnahme von Rohstoffen (Kies) für den Bau der A 14 geplant? 7.       Wie stellt sich das Verkehrswegekonzept für die notwendigen Kiestransporte zum Bau der A 14 dar? 8.       Welche Straßen werden durch den Transport von Kies und den Bau der A 14 belastet? 9.       Welche Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen sind für die Straßen geplant, die durch die Kiestransporte für den Bau der A 14 belastet werden? Datum des Eingangs: 05.08.2013 / Ausgegeben: 12.08.2013
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10.     Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer Tonnage- und Tempobeschränkung für die Kiestransporte für die genutzten Straßen und insbesondere für die genannten Ortsdurch- fahrten, die sich bereits jetzt in einem schlechten Zustand befinden? 11.     Welche Maßnahmen sind geplant, um einer Verschlechterung des Straßenzustands in der Re- gion durch die Kiestransporte entgegenzuwirken? 12.     Wie ist die Regelung für vom Schwerlastverkehr durch den schlechten Straßenzustand verur- sachte Schäden an privaten Häusern? 13.     Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Schäden an Häusern durch den Schwerlast- verkehr aufgrund des schlechten Straßenzustands und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese zu verhindern? 14.     Welche Pläne gibt es für Nachnutzungen von möglicherweise erschöpften Kiesabbaugebieten in der Region nach dem Bau der A 14? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Ortsdurchfahrten Stavenow, Mesekow und Postlin in der Gemeinde Karstädt? Zu Frage 1: Die genannten Ortsdurchfahrten befinden sich in einem unzureichenden Zustand, wobei die Ortsdurch- fahrt Postlin etwas besser zu bewerten ist. Frage 2: Wann wurden diese Ortsdurchfahrten das letzte Mal grundhaft saniert? Zu Frage 2: Grundhafte Ausbaumaßnahmen sind nach 1990 nicht erfolgt. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für die jeweilige grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrten? Zu Frage 3: Folgende Kosten würden für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrten anfallen: L 131 Ortsdurchfahrt Stavenow:                                     ca. 0,5 Mio. EUR L 122 Ortsdurchfahrt Mesekow, einschl. Brückenbauwerk:             ca. 1,3 Mio. EUR L 131 Ortsdurchfahrt Postlin:                                      siehe Antwort zu Frage 5 Die Kostenangaben sind derzeit Schätzungen, die erst mit dem weiteren Projektfortschritt konkretisiert werden.
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Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für die jeweilige Mindestinstandsetzung der Ortsdurchfahrten? Zu Frage 4: Eine Mindestinstandsetzung der genannten Ortsdurchfahrten würde auf Grund des derzeitigen Zustan- des eine Erneuerung der obersten Schichten im Tiefeinbau umfassen. Dafür wären Kosten in Höhe von ca. 0,9 Mio. EUR anzusetzen. Für die Erneuerung des bereits eingeschränkt befahrbaren Brückenbau- werkes in der Ortsdurchfahrt Mesekow kämen nochmals Kosten in Höhe von ca. 0,6 Mio. EUR hinzu. Frage 5: Wie lautet der aktuelle Stand der Projektplanung für die jeweiligen grundhaften Sanierungen der Orts- durchfahrten? Zu Frage 5: Folgende Planungsstände liegen vor: L 131 OD Stavenow: Die Maßnahme befindet sich im Stadium der Vorplanung, wird zzt. aber nicht ver- folgt, da mittelfristig keine Mittel für die bauliche Realisierung zur Verfügung stehen. L 122 OD Mesekow, einschließlich Bauwerk: Die Ausführungsplanung liegt vor, Realisierungsmöglich- keiten werden zzt. geprüft. L 131 OD Postlin: Da die Ortsdurchfahrt Postlin gegenüber anderen Ortsdurchfahrten in dieser Region einen vergleichsweise besseren Zustand aufweist, wurden prioritätsbedingt noch keine Planungen be- gonnen. Deshalb können auch noch keine Kosten für einen grundhaften Ausbau benannt werden. Frage 6: Aus welchen Abbaugebieten der Region Prignitz ist die Entnahme von Rohstoffen (Kies) für den Bau der A 14 geplant? Zu Frage 6: Die Bauleistungen zur Errichtung der A14 sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen im freien Wettbewerb zu beschaffen. Auch die Materiallieferungen unterliegen diesem Gebot. Derzeit ist noch keine Vergabe von Hauptbauleistungen erfolgt. Aus welchen Abbaugebieten die erforderlichen Baustof- fe zugeliefert werden, liegt in der Disposition des noch zu beauftragenden Bauunternehmens. Frage 7: Wie stellt sich das Verkehrswegekonzept für die notwendigen Kiestransporte zum Bau der A 14 dar? Frage 8: Welche Straßen werden durch den Transport von Kies und den Bau der A 14 belastet? Zu Frage 7 und 8: Aussagen hierzu können nur für den bereits planfestgestellten Teilabschnitt der A 14 zwischen der An- schlussstelle Karstädt und der Landesgrenze Brandenburg – Mecklenburg-Vorpommern getroffen wer- den. Für die weiteren Teilabschnitte muss der Fortgang der Planungs- und Genehmigungsverfahren abgewartet werden.
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Für die betreffende Baustrecke der A14 ist vorgesehen die Kiestransporte weitgehend im Baufeld bzw. im Bestandsnetz abzuwickeln. Der Planfeststellungsbeschluss regelt, dass für den Baustellenverkehr und die Baustofftransporte nur Bundesfern- und Landesstraßen genutzt werden sollen. Wie unter Frage 6 erläutert, ist eine abschlie- ßende Aussage zu den Fahrstrecken der Transporte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Frage 9: Welche Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen sind für die Straßen geplant, die durch die Kies- transporte für den Bau der A 14 belastet werden? Zu Frage 9: Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden kleinteilige Reparaturmaßnahmen zur Sicherung der Befahrbarkeit durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu Fragen 6, 7 und 8. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer Tonnage- und Tempobeschränkung für die Kiestransporte für die genutzten Straßen und insbesondere für die genannten Ortsdurchfahrten, die sich bereits jetzt in einem schlechten Zustand befinden? Zu Frage 10: Verkehrsbeschränkungen dürfen nur in engen Grenzen nach den Vorschriften der StVO angeordnet werden. Zuständig für die Entscheidung ist die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz. Inwie- weit die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für mögliche verkehrsrechtliche Anordnungen von Ton- nage- und Tempobeschränkungen vorliegen, müsste von ihr im Rahmen des ihr eingeräumten pflicht- gemäßen Ermessens eingehend geprüft werden. Frage 11: Welche Maßnahmen sind geplant, um einer Verschlechterung des Straßenzustands in der Region durch die Kiestransporte entgegenzuwirken? Zu Frage 11: Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden kleinteilige Reparaturmaßnahmen zur Sicherung der Befahrbarkeit durchgeführt. Auf Grund der erforderlichen Konsolidierung des Landeshaushaltes und der vom Landtag festgelegten Priorisierung für die Bereiche Bildung und Wissenschaft steht der Straßenbauverwaltung in den letzten Jahren nur noch ein sehr begrenztes und immer geringer werdendes Mittelvolumen zur Verfügung. Somit können nicht mehr alle technisch erforderlichen und ursprünglich geplanten Projekte weiterge- führt und umgesetzt werden. Vorbeugende Maßnahmen in der Prignitz können somit nicht vorgenom- men werden. Sobald konkrete Informationen zu den Transportwegen vorliegen, wird die Deutsche Einheit Fernstra- ßenplanungs- und –bau GmbH (DEGES) als Träger des Neubauprojektes A 14 die betroffenen Ge- meinden umgehend informieren. Mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz sollen ggf. erforderliche verkehrslenkende Maßnahmen abgestimmt werden. Siehe auch Antwort zu den Fragen 6,7,8, 9 und 10.
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Frage 12: Wie ist die Regelung für vom Schwerlastverkehr durch den schlechten Straßenzustand verursachte Schäden an privaten Häusern? Zu Frage 12: Für die Hauptbauleistungen wird in den Verdingungsunterlagen eine Beweissicherung „vorher/nachher“ über den baulichen Zustand von Gebäuden an Straßen, die zu potentiellen Schüttgutlieferanten in der Region führen, vereinbart. Schäden, die nachweislich durch die Auftragnehmer/Schüttgutlieferanten verursacht wurden, sind gemäß Verursacherprinzip auch durch diese zu tragen. Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Schäden an Häusern durch den Schwerlastverkehr aufgrund des schlechten Straßenzustands und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese zu ver- hindern? Zu Frage 13: Unter Verweis auf die Antwort zur Frage 6 kann eine Einschätzung möglicher Eigentumsbeeinträchti- gungen gegenwärtig nicht vorgenommen werden. Öffentliche Straßen können von jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vor- schriften genutzt werden. Dies gilt auch für Transportfahrzeuge. Für den Ausschluss eines bestimmten Teils des Verkehrs (z. B. Tonnagebeschränkung) sind besondere Gründe des öffentlichen Wohls unter Würdigung aller Umstände anderer Belange zugrunde zu legen. Alternativ, d. h. ohne Verbote, kann immer geprüft werden, ob durch eine Änderung der wegweisenden Beschilderung zumindest der überörtliche LKW-Durchgangsverkehr über andere geeignete Straßen geführt werden könnte. Im weiteren Verfahrensablauf wird die DEGES noch zahlreiche Abstimmungen mit den zuständigen Behörden bezüglich der Verkehrsführung während der Bauzeit führen. Frage 14: Welche Pläne gibt es für Nachnutzungen von möglicherweise erschöpften Kiesabbaugebieten in der Region nach dem Bau der A 14? Zu Frage 14: Grundsätzlich wird die Wiedernutzbarmachung der unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Rahmen des Betriebsplanverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) geregelt. Ob und in welchem Umfang Lagerstättenteile der am Bau der A14 beteiligten Kies- und Sandbetriebe erschöpft sein werden, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. (sh. Antwort zu Frage 6)
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