Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen - Paradigmenwechsel real umsetzen

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Landtag Brandenburg                                          Drucksache 4/7912 4. Wahlperiode Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 50 der Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/7513 Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen - Paradigmenwechsel real umset- zen Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 50 vom: 28.04.2009 Die Situation behinderter Menschen im Land Brandenburg wurde im Landtag zuletzt anlässlich der Beantwortung der Großen Anfrage zum Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz er- örtert. Teilaspekte der Lebenslage behinderter Menschen kamen im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation im Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstätten für be- hinderte Menschen im Jahr 2004 und der Beantwortung der Großen Anfrage zur Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter 2003 sowie bei der Diskussion über die Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation der ambulanten Behindertenhilfe 2002 zur Sprache. Auch setzte sich der Landtag in sei- ner Debatte 2006 zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe mit den Lebensbedingungen der behinderten Menschen auseinander, die auf teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe ange- wiesen sind. Eine aktuelle Übersicht über die Lebenssituation behinderter Menschen in Brandenburg am Ende der vierten Legislaturperiode fehlt jedoch. Diese ist umso notwendiger, da sich in den letzten Jah- ren wesentliche, das Leben behinderter Menschen unmittelbar betreffende rechtliche Veränderun- gen auf Bundes- wie auch auf Landesebene vollzogen haben. Zu nennen wäre unter anderem das SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe“ und das Behin- dertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Überführung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB XII durch den Bundesgesetzgeber hatte in Brandenburg im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern die Kommunalisierung der teil- stationären und stationären Eingliederungshilfe ab 2007 zur Folge. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen sind die Voraus- setzungen für einen tatsächlichen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik wesentlich verbes- sert worden. Die künftige Umsetzung dieser Konvention auf Bundes- und Landesebene wird zei- gen, ob eine umfassende Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für behinderte Menschen end- lich Wirklichkeit werden. Es ist dringend erforderlich, den Teufelskreis zu durchbrechen, indem Menschen mit Behinderungen gezwungen sind, fast alle ihre Rechtsansprüche und gesetzlich zu- gesicherten Nachteilsausgleiche auf dem Klageweg durchzusetzen. Nur so könnte auch für behin- derte Menschen aus einem „Rechtsmittel-Staat“ ein echter Rechtsstaat werden, der ihnen ganz selbstverständlich Teilhabe und Selbstbestimmung einräumt. Um die Hemmnisse auf dem Weg zur vollen Teilhabe behinderter Menschen klar benennen zu können, ist eine umfassende Analyse ihrer Lebenswirklichkeit notwendig, die natürlich auch Ent- wicklungstendenzen und mögliche Handlungsoptionen mit einschließt. Datum des Eingangs: 20.08.2009 / Ausgegeben: 27.08.2009
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Darum fragen wir die Landesregierung: I. Daten und Entwicklungstendenzen 1. a) Wie hat sich die Zahl der amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen seit 2000 in Brandenburg entwickelt? Bitte untergliedern nach Geschlecht, Behinderungsart sowie Altersstruk- tur – bis 6 Jahre, 7 bis 18 Jahre, 19 bis 27 Jahre, 28 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, über 60 Jahre. b) Wie hoch ist unter diesen jeweils der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliede- rungshilfeleistungen? 2. Wie hat sich der Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevöl- kerung in Brandenburg seit 2000 entwickelt, welche Unterschiede sind im Vergleich zu den ost- deutschen Bundesländern und zu den westdeutschen Bundesländern feststellbar und welche Er- klärung hat die Landesregierung für diese Entwicklung? 3. a) Wie viele Menschen                in   Brandenburg      erhalten   in   welcher    Höhe    eine Erwerbsminderungsrente? b) Wie viele davon sind in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt? Bitte nach Geschlecht und Jahren ab 2000 angeben. 4. Wie viele Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, arbei- ten bzw. betreut werden, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? 5. a) Wie haben sich die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe seit 2000 entwickelt? Bitte nach Jah- ren untergliedert von 2000 bis 2008, differenziert nach ambulanten, teilstationären und stationären Plätzen sowie bei stationären auch Außenwohnplätze extra ausweisen. Wie viele Personen ver- bergen sich jeweils hinter der Gesamtfallzahl? b) Ist in Brandenburg in den letzten acht Jahren eine Tendenz erkennbar, dass immer mehr behin- derte Menschen aus dem stationären Bereich in ambulant betreute Wohnformen überführt werden, um dort ein selbstbestimmteres Leben zu verbringen? c) Hat die Landesregierung Kenntnis aus anderen Bundesländern, die schon erfolgreich den Weg zu mehr ambulantem Wohnen statt stationärer Unterbringung gegangen sind und wie schätzt sie diese Erfolge ein? 6. a) Wie haben sich die Ausgaben für Eingliederungshilfemaßnahmen in Brandenburg von 2000 bis 2006 entwickelt? Wie ist die Entwicklung im gleichen Zeitraum in den anderen Bundesländern (Ost-Bundesländer, West-Bundesländer) und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklun- gen? Bitte Veränderungsraten insgesamt und bezogen auf schwer mehrfachbehinderte Menschen. b) Welche Ausgaben für die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe hatten die örtlichen Sozialhilfeträger in den Jahren 2007 und 2008? Reichten die zur Deckung dieser Ausgaben von der Landesregierung zugewiesenen Pauschalen? Bitte die Ausgaben je Landkreis oder kreisfreier Stadt den gewährten Landespauschalen gegenüberstellen. 7. Wie haben sich seit 2000 die Kosten pro Fall im Durchschnitt des Landes, differenziert nach sta- tionär, teilstationär, ambulant und im Vergleich zu den anderen Bundesländern (getrennt nach Ost- und Westbundesländern) sowie dem Bundesdurchschnitt entwickelt? 8. a) Wie haben sich seit 2000 die Investitionen im Bereich der Behindertenhilfe in Brandenburg, differenziert nach WfbM und Wohnstätten, entwickelt? Bitte auch die absoluten wie auch anteiligen Aufwendungen für Investitionen nach Eigenanteile, Landesanteile, Bund sowie Europa nach Jah- resscheiben aufführen.
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b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Investitionen für WfbM und Wohnstätten in anderen Bundesländern? II. Angebote im Bereich der Behindertenhilfe 9. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung des Artikels zwölf Abs. 4 der bran- denburgischen Verfassung, gleiche Lebensbedingungen für nichtbehinderte und behinderte Men- schen zu schaffen? 10. Welches sind wesentliche bauliche, förderrechtliche, berufliche und finanzielle Hemmnisse bei der umfassenden Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft? 11. a) Wie hat sich seit 2000 das Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Angeboten ent- wickelt? Als Maßstab sollen Platzzahlen, finanzielle Aufwendungen (gesamt und je Hilfeempfänger im jeweiligen Bereich) sowie die Anzahl der in den Bereichen beschäftigten Menschen herangezo- gen werden. Bitte nicht nur ambulante Wohnformen sondern auch familienentlastende Dienste und Urlaubs- und Freizeitangebote berücksichtigen. b) Werden flächendeckend in den Landkreisen und kreisfreien Städten familienentlastende- oder familienunterstützende Dienste, Ferien- und Urlaubsbetreuung vor allem für geistig oder psychisch behinderte Menschen angeboten und wie werden die Beschäftigten dieser ambulanten Dienste fi- nanziert? 12. Welche unterschiedlichen ökonomischen Interessen wirken nach Auffassung der Landesregie- rung im Prozess der Umsteuerung in Richtung ambulanter Betreuungsformen und mehr Teilhabe behinderter Menschen? Bitte möglichst für Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, Träger und Leistungs- erbringer differenzieren. 13. In welcher Art und Weise hat die Landesregierung den Umsteuerungsprozess in Richtung am- bulanter Betreuungsformen beeinflusst und finanziell gefördert? 14. Hat nach Auffassung der Landesregierung die Kommunalisierung der stationären Ein- gliederungshilfe dazu beigetragen, dass die örtlichen Sozialhilfeträger endlich aktiv durch mehr Genehmigungen im ambulanten Wohnbereich umsteuerten? Bitte durch Platzzahlen und durch- schnittliche Betreuungsstunden pro Woche belegen und für das Jahr 2007 und 2008 nach Land- kreisen und kreisfreien Städten getrennt ausweisen. 15. Wie haben sich die Entgeltsätze der in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungstypen durchschnittlich in den letzten Jahren entwickelt? Bitte getrennt nach ambulanten, teilstationären und stationären Formen ausweisen. 16. Wie hat sich seit 2000 die Zahl der Träger von Einrichtungen, die Zahl der Einrichtungen, die Anzahl der vorhandenen Plätze sowie die Zahl der besetzten Plätze in Brandenburg entwickelt? Bitte differenzierte Angaben nach Art der Einrichtung sowie bei Wohnstätten nach Träger und Grö- ße: bis 15 Plätze, 16 bis 30 Plätze, 31 bis 60 Plätze, 61 bis 80 Plätze. 17. Wie ist die gegenwärtige Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Einrichtungen bis 30 Plätze, 31 bis 80 Plätze (bis unter 30 Jahre alt, 30 bis unter 40, 40 bis unter 50, 50 bis unter 60 und 60 Jahre und älter)? 18. a) Wie hat sich seit 2000 die Zahl der Menschen mit Behinderungen entwickelt, die Hilfe in WfbM, im Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB) unter dem verlängerten Dach einer WfbM, in Wohnstätten und anderen betreuten Wohnformen erhielten? Bitte differenzieren nach Geschlecht und Altersgruppen sowie Platzangebot pro Einrichtungstyp. b) Wie hat sich in diesem Zeitraum die Anzahl der besetzten Plätze im Verhältnis zur Zahl des Be- treuungspersonals in den jeweiligen Einrichtungstypen entwickelt?
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19. Wie hat sich seit 2000 die Anzahl der Beschäftigten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, differenziert nach ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen (s. Frage 18) sowie nach Geschlecht, entwickelt? Wie entwickelte sich die Qualifikationsstruktur in den Einrichtungen? 20. Wie hoch sind die jährlichen durchschnittlichen Steigerungen der Ausgaben in der Ein- gliederungshilfe pro Hilfeempfängerin und Hilfeempfänger seit 2000, differenziert nach Leistungsty- pen WfbM, Förder- und Beschäftigungsbereich, Wohnstätten und ambulanten Betreuungsformen? (siehe Frage 18). 21. a) Wie viele Menschen mit Behinderung haben seit 2004 Anträge auf ein persönliches Budget gestellt, wie viele wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt, wie viele wurden aufgrund von Ge- richtsbeschlüssen bzw. Vergleichen vor Gericht zumindest zeitweilig bewilligt? Bitte differenzieren nach Jahresscheiben, Geschlecht, Behinderungsart und jährlichen Gesamtausgaben für das per- sönliche Budget. b) Wie hat sich die Zahl der Anträge auf ein persönliches Budget seit In-Kraft-Treten des Rechts- anspruchs am 1. Januar 2008 bis Ende März 2009 erhöht und welche monatlichen Summen wur- den von den jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträgern dafür ausgegeben? III. Hilfeangebote im Rahmen der Frühförderung und Schule 22. Wie ist der Stand der Kostenvereinbarungen zur Erbringung der Komplexleistung Frühförde- rung in Brandenburg? Zu welchen Fragen gab bzw. gibt es unterschiedliche Auffassungen zwi- schen den beteiligten Partnern und worin bestehen die Differenzen? 23. Wie viele Kinder bis 6 Jahre erhalten Leistungen der Frühförderung? Bitte differenzieren nach Jahren seit 2000, Alter des Kindes bei Beginn der Frühfördermaßnahmen, nach Art der Erbringung (Frühförderstelle, integrative Kita oder Sonderkita) sowie nach Dauer der Leistungserbringung und Anzahl der Fördereinheiten pro Monat ausweisen. 24. Wie hoch waren die Gesamtaufwendungen im Land für die Frühförderung seit 2000 und wie bewertet die Landesregierung die Entwicklungstendenzen? Bitte differenzieren nach Jahren, Land- kreisen und kreisfreien Städten. 25. Wie viele Frühförderstellen bestehen in Brandenburg, in welcher Trägerschaft, wie viele Men- schen sind in ihnen beschäftigt und welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Qualifikati- onsstruktur? Bitte in der Entwicklung seit 2000 darlegen. 26. a) Wie viele Integrationskitas und Sonderkitas gibt es in Brandenburg, in welcher Trägerschaft, mit welchem Platzangebot, wie viele Menschen sind in ihnen beschäftigt und welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Qualifikationsstruktur? b) Hat die Landesregierung die Schaffung solcher Einrichtungen finanziell gefördert und hält sie die bestehenden Angebote für wohnortnah und ausreichend? 27. Wie hat sich der Anteil von Kindern mit Behinderungen an der Gesamtzahl eines jeden Ge- burtsjahrganges seit 2000 in Brandenburg entwickelt? Gibt es im Vergleich zu anderen Bundeslän- dern Unterschiede, welche sind das und wie erklärt die Landesregierung diese? Bitte nach ost- deutschen und westdeutschen Bundesländern getrennt ausweisen. 28. Wie haben sich Zahl und Struktur der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und Ju- gendliche mit Behinderungen seit dem Jahr 2000 entwickelt? Bitte differenzieren nach vorschuli- schen Einrichtungen, Förderschulen, Förderschulen mit Internatsunterbringung, Hort- und weitere Tagesbetreuung an Förderschulen. 29. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an allgemeinen Förderschulen und an Förderschu- len für geistig Behinderte seit dem Jahr 2000 unterrichtet? Bitte nach Schulform und Jahresschei-
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ben getrennt angeben. 30. Wie viele behinderte Schülerinnen und Schüler wurden integrativ an Grund- und Gesamtschu- len ab dem Jahre 2000 unterrichtet? Bitte nach Schulform und Jahresscheiben getrennt angeben. 31. Wie viele dieser integrativ unterrichteten behinderten Schülerinnen und Schüler hatten neben dem Lehrpersonal seit 2000 einen betreuenden Einzelfallhelfer? Bitte nach Jahresscheiben und Betreuungsstunden je Schüler pro Woche einzeln angeben. 32. a) Wann und wie will die Landesregierung die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008 zu Sport und Spiel von behinderten Schülerinnen und Schülern umsetzen? b) Gibt es ein Weiterbildungsprogramm für das Lehrpersonal, das mit behinderten Schülerinnen und Schülern Sport und Bewegungsspiele ausübt? Wenn ja, wann wird dieses Programm an die Vorgaben des Beschlusses der Kultusministerkonferenz angepasst? c) Wird die Landesregierung künftig den außerschulischen Sport für behinderte Kinder im Sinne des oben genannten Beschlusses besonders fördern? IV. Zur Situation der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und im Förder- und Beschäftigungsbereich 33. Welche Initiativen zur Verbesserung des Aus- und Fortbildungsangebotes in WfbM hat die Landesregierung mit welchen messbaren Ergebnissen ergriffen? 34. In welchem Umfang werden den Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Förderschulen für geistig Behinderte im Eingangsverfahren der WfbM konkrete Bildungsangebote eröffnet? 35. Wie viele Schulabgänger der allgemeinen Förderschulen werden seit dem Jahr 2000 im Ein- gangsverfahren einer WfbM platziert? Bitte nach Jahresscheiben und Geschlecht angeben. 36. Welche Erschwernisse, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hemmen oder die Rückkehr in die WfbM behindern, sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen schlägt sie zur Überwindung dieser Hemmnisse vor? 37. Wie will die Landesregierung das Bundesgesetz zur unterstützten Beschäftigung im Interesse behinderter Auszubildender und Arbeitssuchender in Brandenburg umsetzen? 38. Wie viele Menschen mit Behinderung wurden seit 2000 jährlich neu in die WfbM aufgenom- men? Wie viele davon wurden jeweils nach Beendigung der Eingangsphase in den Arbeitsbereich bzw. in den Förder- und Beschäftigungsbereich aufgenommen? Bitte nach Jahresscheiben ge- trennt ausweisen. 39. Wie viele WfbM-Beschäftigte wurden seit 2000 dauerhaft auf den ersten Arbeitsmarkt vermit- telt, wie viele arbeiteten jeweils im Jahresdurchschnitt in Außenarbeitsplätzen? Bitte nach Jahres- scheiben getrennt ausweisen. 40. Welche alternativen Angebote zur Berufsausbildung bzw. für Arbeitsmöglichkeiten stehen be- hinderten Schulabgängerinnen und Schulabgängern von Förderschulen wohnortsnah (mit ÖPNV erreichbar bzw. in Anlehnung an den Einzugsbereich einer WfbM) zur Verfügung? Wie werden sie unterstützt? Bitte nach den beiden infrage kommenden Förderschultypen getrennt ausweisen. 41. Wie haben sich die Arbeitsentgelte in WfbM in Brandenburg in den letzten acht Jahren im Durchschnitt, im oberen Level, im unteren Level sowie im Vergleich zum Durchschnitt der Bundes- länder, zu den ostdeutschen und zu den westdeutschen Bundesländern entwickelt? Bitte möglichst differenzieren nach Jahresscheiben, Alter und Geschlecht.
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42. a) Welche Barbeträge stehen den Werkstattbeschäftigten, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, nach Abzug ihrer Kostenbeiträge durchschnittlich zur Verfügung? Bitte für Brandenburg, die ostdeutschen und die westdeutschen Bundesländer getrennt sowie den Bun- desdurchschnitt ausweisen. b) Welche Ausgaben haben die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger von diesem Barbetrag zu bestreiten? c) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die behinderten Menschen von diesen Barbeträ- gen ein kulturvolles, selbstbestimmtes Leben führen können? 43. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Nachfragepotenziale nach WfbM-Plätzen aus den Förderschulen und welche Maßnahmen hat sie zur Bewältigung dieser Nachfrage eingeleitet? Bitte nach den beiden infrage kommenden Förder- schultypen getrennt ausweisen. 44. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, dass nicht wie in den letzten Jahren immer mehr Schulabgänger der allgemeinen Förderschule letztlich ein Eingangsverfahren in der WfbM antreten müssen? 45. Ist das Neubauprogramm von WfbM in Brandenburg endgültig abgeschlossen oder plant die Landesregierung weitere Neu-, Um- und Ausbauten zu fördern? 46. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung im Förder- und Beschäftigungsbereich an WfbM? Unter welchen Bedingungen erfolgt in diesem Bereich die Förderung bzw. Betreuung? (be- schäftigtes Personal/Betreuungsschlüssel, jährliche Kosten, Qualifikation des Personals). Bitte in Jahresscheiben seit 2000 angeben. 47. a) Wie viele Betreute des Förder- und Beschäftigungsbereichs, die in Wohnstätten für Behin- derte untergebracht sind, mussten seit dem Jahr 2000 in Brandenburg den FBB verlassen und er- halten allein in der Wohnstätte ihre Förderung und Beschäftigung? Bitte in Jahresscheiben seit 2000 angeben. b) Wie viele Wohnstättenbewohner, die nicht werkstattfähig sind, werden noch über den in Frage 45a genannten Personenkreis hinaus allein bei Umgehung des „Zwei-Milieu-Prinzips“ in ihrer Wohnstätte gefördert und beschäftigt? In welchem Maße ist diese Zahl seit 2000 prozentual ange- stiegen? 48. Wie viele im Förder- und Beschäftigungsbereich betreute Menschen konnten seit 2000 in den WfbM-Bereich wechseln? Wie viele WfbM-Beschäftigte wurden in den FBB „zurückgestuft“? Bitte nach Geschlecht und Alter differenziert angeben. 49. a) Wie entwickelte sich seit 2000 die Zahl von Förder- und Beschäftigungsbereichen an WfbM und deren Betreuten, wie viele Förder- und Beschäftigungsstätten wurden seit 2000 im Rahmen der Umsetzung des „Zwei-Milieu-Prinzips“ an Wohnstätten für geistig und schwerst mehrfachbe- hinderte Erwachsene mit wie vielen Betreuten gebildet? Welche finanziellen Mittel wurden dafür bereitgestellt? Bitte insgesamt je Einrichtung und pro Platz angeben. b) Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern unter Wah- rung des „Zwei-Milieu-Prinzips“ die Zahl von Förder- und Beschäftigungsstätten sowohl unter dem verlängerten Dach der WfbM als auch von selbständigen Tagesstätten? 50. Welche geschlechtsspezifischen Hilfeansätze wurden im Förder- und Beschäftigungsbereich konzipiert und umgesetzt? V. Zur Beschäftigungssituation behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt
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51. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der neuen Förderinstrumente des SGB IX, SGB II und SGB III im System der Beschäftigungsförderung behinderter Menschen? 52. Wie effektiv sind nach Auffassung der Landesregierung die Integrationsfachdienste bei der Un- terbringung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und wie schätzt die Landesre- gierung die Kooperation zwischen Jobcentern, Arbeitsagenturen und diesen Fachdiensten ein? 53. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung mit welchen Ergebnissen zur Minimierung der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen seit 2000 ergriffen? Bitte differenzieren nach Jahren, finan- ziellem Aufwand und Zahl der geförderten Arbeitsplätze. 54. Wie viele Menschen haben ihren Arbeitsplatz nach Auslaufen der Förderung behalten? Bitte differenziert nach Geschlecht und Alter angeben. 55. Wie hat sich seit 2000 die Zahl der amtlich anerkannten/gleichgestellten schwerbehinderten Menschen entwickelt, die auf dem ersten Arbeitsmarkt (insgesamt) sowie bei den oberen Landes- behörden beschäftigt sind? Bitte nach Jahresscheiben, Geschlecht und Alter differenziert ange- ben. 56. Wie hat sich seit 2000 die Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen entwi- ckelt? Bitte von 2000 bis 2007 in Jahresscheiben, von Januar 2008 bis März 2009 in Monatsschei- ben in absoluten Zahlen, nach Geschlecht, Alter und anteilig zu allen arbeitslosen Menschen ange- ben. 57. Wie hat sich seit 2000 das Aufkommen der Ausgleichsabgabe in Brandenburg entwickelt und wie bewertet bzw. erklärt die Landesregierung diese Entwicklung? 58. Wie wurden die Mittel der Ausgleichsabgabe in den einzelnen Jahren seit 2000 in Brandenburg verwendet, differenziert nach Investitionen, individuellen Hilfen für behinderte Menschen und Leis- tungen an Arbeitgeber? 59. a) Welche neuen Wege wurden im Vergleich zu 2000 in den Jahren nach 2005 bei der Förde- rung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen beschritten? b) Wie erklärt die Landesregierung, dass die Finanzmittel zur Förderung von mehr Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitssuchender in den letzten Jahren von der Arbeitsagentur Berlin/Branden- burg nicht ausgeschöpft und in Millionenhöhe ungenutzt an die Bundesagentur für Arbeit zurück- gegeben wurden? c) Warum hat die Landesregierung angesichts eines Anstieges der Arbeitslosigkeit Schwerbehin- derter seit Oktober 2002 von über 60 Prozent nicht die Initiative ergriffen und ein landeseigenes Förderprogramm aufgelegt? 60. Wie hat sich das Jahreseinkommen behinderter Menschen 2007 im Vergleich zu 2000 entwi- ckelt? Bitte differenziert nach 1. Arbeitsmarkt und WfbM, sowie nach Geschlecht angeben. 61. Ist die Landesregierung bereit, mit Hilfe einer Bundesratsinitiative dafür Sorge zu tragen, dass der Schwerbehindertenpauschbetrag dem realen Preisanstieg und den gegenwärtigen Lebenskos- ten endlich angepasst wird, da dieser Pauschbetrag seit 1975 nicht erhöht wurde? VI. Ältere behinderte Menschen in Brandenburg 62. Wie will die Landesregierung im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse von Spar- samkeit und Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Leistungsträger und Leistungserbringer, die le- benslange Lern- und Entwicklungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung fördern und erhalten?
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63. Welche Maßnahmen zur speziellen Förderung älterer behinderter Menschen, die nicht mehr in der WfbM oder im FBB beschäftigt werden, hat die Landesregierung ergriffen bzw. welche sind ge- plant? 64. Hält die Landesregierung die speziellen Angebote, die ältere Menschen mit geistiger oder psy- chischer Behinderung in viel höherem Maße zur Tagesgestaltung und Mobilitätserhaltung motivie- ren und heranführen sollen, für ausreichend oder sind nicht mehr und auf sie abgestimmte, auf ihre Möglichkeiten fokussierte, tagesstrukturierende Maßnahmen notwendig, um sie nicht schon frühzeitig zu Pflegefällen werden zu lassen und ihnen ihre Chancen zur Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben so lange wie möglich zu erhalten? 65. Wie viele Menschen mit Behinderung im Alter ab 60 Jahren, die Eingliederungshilfeleistungen erhalten, lebten seit 2000 in Brandenburg? Wie viele davon wurden in Wohnstätten, in ambulant betreuten Wohnformen, wie viele bei ihren Eltern, Angehörigen oder Freunden betreut? Bitte nach Geschlecht und in Jahresscheiben angeben. 66. a) Welche speziellen Betreuungs- und Förderungsstrukturen für ältere Menschen mit Behinde- rung wurden seit 2000 seitens der Träger aufgebaut? b) Hat sich die Tagesförderung für ältere behinderte Menschen erweitert und wird dieser zusätzli- che Betreuungsmehraufwand von den Sozialhilfeträgern auch angemessen finanziert? 67. Wie viele behinderte Menschen werden voraussichtlich zwischen 2010 und 2020 das 60. Le- bensjahr erreichen und welche Teilhabemöglichkeiten und Dienstleistungen sind für sie zu schaf- fen? Welche finanziellen Ressourcen wird die Landesregierung hierfür zur Verfügung stellen? Bitte die jeweilige Zahl der über 60-jährigen in Zweijahresscheiben getrennt angeben. VII. Selbstbestimmtes Leben und Wohnen 68. Wie hat sich der Anteil des ambulant betreuten Wohnens und weiterer ambulanter Wohnfor- men im Vergleich zu stationären Wohnplätzen seit 2000 entwickelt und welche Gründe sieht die Landesregierung für diese Entwicklung? Bitte auch unter Angabe der Alters- und Geschlechts- struktur beantworten. 69. Welche rechtlichen bzw. förderrechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie Anreize in der Behindertenhilfe verhinderten und verhindern gegenwärtig noch bzw. erschweren die vor- rangige Entwicklung ambulanter Dienstleistungen und Strukturen? 70. Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung des konstatierten Mangels an ambulant betreu- ten Wohnformen eingeleitet, welche finanziellen Ressourcen wurden dafür eingesetzt, welche Wohnformen wurden zu dem seit 2000 bestehenden Angebot neu eingeführt und welche Ergeb- nisse sind feststellbar? 71. Welches waren die rechtlichen bzw. förderrechtlichen Grundlagen zur Finanzierung ambulanter und stationärer Wohnformen bis zum In-Kraft-Treten des SGB XII, welche Veränderungen sind festzustellen und hat die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe den ambulanten Betreuungs- strukturen endlich den Vorrang eingeräumt? 72. Wie viele behinderte Menschen, die in einer WfbM beschäftigt sind, wohnen bei ihren Eltern/Angehörigen? Wie gestaltet sich ihre Altersstruktur und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für einen künftigen Bedarf an betreuten Wohnformen bis 2015 bzw. sogar bis 2020? Bitte Zahlen in Jahresscheiben seit 2000 und nach Geschlecht angeben. VIII. Abschluss und Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 79 SGB XII 73. Welche Chancen räumt die Landesregierung dem noch ausstehenden Abschluss eines Rah- menvertrages für ambulante Hilfen ein, nachdem die Verhandlungen darüber schon jahrelang ge-
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führt werden? 74. Mit welchen Ergebnissen wurden wie viele Erhebungen zum Hilfebedarf seit 2000 durchge- führt? Bitte Hilfebedarfsgruppenzuordnung, nach Geschlecht, Bereich – stationär/teilstationär/am- bulant und Altersstruktur auflisten. 75. Wie verteilen sich die Hilfeempfänger aktuell auf die jeweiligen Hilfebedarfsgruppen, wie ist de- ren Altersstruktur und welche Hilfen nehmen sie jeweils in Anspruch? 76. Mit welchen Maßnahmen und Festlegungen soll der immer noch in Verhandlung befindliche Rahmenvertrag für ambulante Hilfen nach Auffassung der Landesregierung in allen Hilfebedarfs- gruppen den Vorrang für ambulante Hilfen sichern? 77. Mit welchen Entgelten werden gegenwärtig stationäre sowie teilstationäre Hilfen untersetzt? Bitte Hilfeform/Maßnahme benennen und in einer Tabelle vergleichen. 78. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um bei den örtlichen Sozialhilfeträgern dem Vorrang ambulanter Wohnformen für alle Hilfebedarfsgruppen zum Siege zu verhelfen? 79. Welche durchschnittlichen Kosten pro Platz fallen in den jeweiligen Leistungstypen an? Wie groß ist jeweils die Streubreite zwischen Höchstsatz und geringstem Entgeltsatz? 80. a) Welche Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung den örtlichen Sozialhilfeträgern zur Um- setzung der in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verankerten Rechtsan- sprüche insbesondere bei der Berücksichtigung der Wahlfreiheit des Wohnumfeldes? b) Plant die Landesregierung ein Gesetz zur Umsetzung dieser UN-Konvention für Brandenburg oder will sie die notwendigen Regelungen den Partnern der Rahmenverträge gemäß § 79 SGB XII überlassen? IX. Perspektiven für den Umsetzungsprozess eines Paradigmenwechsels hin zur umfassen- den Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben 81. Welches sind die wichtigsten rechtlichen sowie finanziellen Barrieren bei der Umsetzung des Paradigmenwechsels und wie beabsichtigt die Landesregierung, diese Barrieren zu beseitigen? 82. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Sachkompetenz behinderter Menschen und ihrer Organisationen bei der Umsetzung des Paradigmenwechsels auf Kommunal- und Lan- desebene einzubeziehen? 83. Welche Schwerpunkte setzt sich die Landesregierung im Rahmen ihrer ressortübergreifenden Behindertenpolitik bis zum Jahr 2015, um die notwendige Fortentwicklung und Neustrukturierung der Behindertenhilfe voranzubringen? 84. Welchen Einfluss will die Landesregierung trotz Kommunalisierung künftig auf die Realisierung des Paradigmenwechsels, insbesondere auf die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor statio- när“ bis zum Jahre 2015 nehmen? 85. Welchen konkreten Hilfebedarf bzw. welche Nachfrage nach Leistungserbringung bei der Ge- währleistung der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben erwartet die Lan- desregierung bis 2015 und welche Regelungen hat sie aufgrund welcher Prognosen den Landkrei- sen und kreisfreien Städten bislang empfohlen bzw. will sie diesen künftig vorschlagen? Zu wel- chen Unterstützungsmaßnahmen ist sie bereit? 86. Wie will die Landesregierung auf die örtlichen Sozialhilfeträger einwirken, damit die ambulan- ten Angebote landesweit so gestaltet werden, dass sie attraktiv und finanzierbar sind? Wie will sie eine erfolgreiche Einzelfallsteuerung ambulanter Angebote durchsetzen?
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87. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer brandenburgweiten Kapazitätser- fassung und Kapazitätsplanung im Sinne einer Netzplanung von Behindertenhilfestrukturen durch alle Sozialhilfeträger im Zuge des Paradigmenwechsels und wie will die Landesregierung diese Er- fassung und Planung unterstützen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Fa- milie die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Nach dem Einleitungstext zur Großen Anfrage ist deren Ziel, eine aktuelle Übersicht und eine um- fassende Analyse der Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im Land Brandenburg zu erhalten. Im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage kann dies nur eingeschränkt geleistet werden. Die Landesregierung verfügt insbesondere in Bezug auf den von den örtlichen Trägern der Sozial- hilfe wahrgenommenen Bereich der Eingliederungshilfe nicht über aktuelle Informationen. Am 01.01.2007 traten § 97 Abs. 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - ersetzte § 100 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - und das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes Bran- denburg zum SGB XII (AG-SGB XII) in Kraft. Seither besteht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als den örtlichen Trägern der Sozialhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit für alle Leistungsformen der Eingliederungshilfe, die sich auch auf den Abschluss von Leistungs- und Ver- gütungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII erstreckt. Dabei sind den Kommunen als örtlichen Trä- gern der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt worden. Für 2007 und die Folgejahre wurde ein Betrag in Höhe von 312 Mio. Euro vorgesehen, der die allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Kommunen erhöhte. Die beiden kommunalen Spitzenverbände wurden gebeten, zur Beantwortung der Fragen zur Leis- tungsgewährung in der Eingliederungshilfe Angaben ihrer Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Sei- tens beider kommunaler Spitzenverbände wurde geantwortet, dass weder sie noch die Kommunen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit geeignete Angaben zur Beantwortung der Frage- stellungen machen könnten. Die Beantwortung einer Reihe von Fragen zur Situation in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erfolgt unter Nutzung der Daten eines Gutachtens zur Auswertung der Daten der ambu- lanten, teilstationären und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für die Jahre 2003 bis 2007. Es gibt Auskünfte für die Jahre 2003 bis 2007. Vorausgegangen war eine umfassende wis- senschaftliche Arbeit, um verschiedene Einflussfaktoren, die sich während des Zeitraums von 2003 bis 2007 veränderten - darunter Änderungen der bundesgesetzlichen Grundlagen, Änderun- gen im Kostenerstattungsverfahren, Berücksichtigung sogenannten „Altfälle“ aus anderen Bundes- ländern sowie unterschiedliche Erhebungsmethoden - zu berücksichtigen. Trotz dieser Schwierig- keiten ist es weitgehend gelungen, eine Datenbasis zu erarbeiten, die aussagefähige Ergebnisse liefert. Einzelne Ungenauigkeiten bei den Untersuchungsergebnissen müssen allerdings in Kauf genommen werden. Die für die Zeit vor 2003 zur Verfügung stehenden Zahlen wurden aus Kapazi- tätsgründen in diesen Prozess nicht einbezogen; sie sind daher für eine Verlaufsbetrachtung nicht verwertbar. I. Daten und Entwicklungstendenzen Frage 1. a) Wie hat sich die Zahl der amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen seit 2000 in Brandenburg entwickelt? Bitte untergliedern nach Geschlecht, Behinderungsart sowie Alters- struktur - bis 6 Jahre, 7 bis 18 Jahre, 19 bis 27 Jahre, 28 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, über 60 Jahre. b) Wie hoch ist unter diesen jeweils der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliede- rungshilfeleistungen?
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