Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen - Paradigmenwechsel real umsetzen
zu Frage 1: a) Zum Stichtag 31.12.2007 lebten 219.434 anerkannte Schwerbehinderte im Land Brandenburg. Eine differenzierte Darstellung nach den o. a. Kriterien ist der Anlage 1, Tabellen 1 - 4 zu entneh- men. Die Daten beruhen auf der Statistik über schwerbehinderte Menschen nach § 131 des Neun- ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, die im Abstand von 2 Jahren erhoben wird und bei der die Alterskohorten zum Teil abweichend zur Fragestellung erfasst und dargestellt werden. b) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Rahmen der Statistik nach § 131 SGB IX erfolgt keine Differenzierung danach, welche Leistungen zur Rehabilitation die schwerbe- hinderten Menschen erhalten. Frage 2: Wie hat sich der Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamt- bevölkerung in Brandenburg seit 2000 entwickelt, welche Unterschiede sind im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern und zu den westdeutschen Bundesländern feststellbar und welche Erklärung hat die Landesregierung für diese Entwicklung? zu Frage 2: Der Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung in Bran- denburg im Vergleich zu den ostdeutschen und zu den westdeutschen Bundesländern seit 1999 bis 2007 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. In Brandenburg hat sich der Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen je 1.000 Einwohner von 66 im Jahr 1999 auf 87 im Jahr 2007 erhöht. Der Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen je 1.000 Ein- wohner in den ostdeutschen Bundesländern hat sich im Vergleich dazu in den Jahren 1999 bis 2007 von 66 auf 78 erhöht. In den westdeutschen Bundesländern ist der Anteil amtlich anerkann- ter schwerbehinderter Menschen je 1.000 Einwohner in dem Vergleichszeitraum mit einer Verän- derung von 84 auf 85 relativ konstant geblieben. Die Entwicklung des Anteils amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung verläuft in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Über die möglichen Ursachen für die unterschiedliche Entwicklung in den ein- zelnen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Anteil amtlich anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung (je 1.000 Einwohner) in Brandenburg im Vergleich zu den ostdeutschen und zu den westdeut- schen Bundesländern: 1999 2001 2003 2005 2007 Anzahl je Anzahl je Anzahl je Anzahl je Anzahl je 1 1.00 1.00 1 1.000 .00 0 0 .00 Einw. 0 Ein Einw 0 Ein w. . Ein w. w. Deutschl 6.633. 81 6.711.7 81 6.638.8 80 6.765.3 82 6.918.1 84 and 466 97 92 55 72 Deutsch 5.718. 84 5.745.2 84 5.651.7 82 5.746.0 83 5.899.8 85 -land- 078 92 35 78 64 West Deutsch 915.38 66 966.50 70 987.157 73 1.019.2 76 1.018.3 78 -land- 8 5 77 08 Ost Bran- 170.39 66 184.82 71 190.681 74 210.059 82 219.43 87 denburg 5 5 4 Quelle: Statistisches Bundesamt (2-Jahresrhythmus) Frage 3 a) Wie viele Menschen in Brandenburg erhalten in welcher Höhe eine Erwerbsminde- rungsrente?
b) Wie viele davon sind in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt? Bitte nach Geschlecht und Jahren ab 2000 angeben. zu Frage 3: a) Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähig- keit mit Wohnsitz im Land Brandenburg sowie der durchschnittliche Zahlbetrag dieser Renten sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VI von Berechtigten mit Wohnsitz im Land Brandenburg Männer Frauen Durchschnittli- Durchschnittlicher Jahr Anzahl cher Zahlbetrag Anzahl Zahlbetrag in € in € 2000 40.549 726 44.094 625 2001 40.512 732 42.925 641 2002 40.194 740 41.636 658 2003 39.153 735 39.554 668 2004 37.703 716 37.403 667 2005 37.009 693 35.896 665 2006 35.912 678 34.380 667 2007 35.012 663 33.194 666 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12., verschiedene Jahrgänge b) Angaben, wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Renten wegen verminderter Erwerbs- fähigkeit in Brandenburg in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wie viele Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, arbeiten bzw. betreut werden, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? zu Frage 4: Im Jahr 2007 erhielten im Land Brandenburg insgesamt 5.728 Menschen in Einrichtungen Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, davon waren 4.125 im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Frage 5 a) Wie haben sich die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe seit 2000 entwickelt? Bitte nach Jahren untergliedert von 2000 bis 2008, differenziert nach ambulanten, teilstationären und stationären Plätzen sowie bei stationären auch Außenwohnplätze extra ausweisen. Wie viele Per- sonen verbergen sich jeweils hinter der Gesamtfallzahl? b) Ist in Brandenburg in den letzten acht Jahren eine Tendenz erkennbar, dass immer mehr behin- derte Menschen aus dem stationären Bereich in ambulant betreute Wohnformen überführt werden, um dort ein selbstbestimmteres Leben zu verbringen? c) Hat die Landesregierung Kenntnis aus anderen Bundesländern, die schon erfolgreich den Weg zu mehr ambulantem Wohnen statt stationärer Unterbringung gegangen sind und wie schätzt sie diese Erfolge ein? zu Frage 5: a) Dem con_sens-Gutachten (s. Vorbemerkungen) können folgende Angaben zur Fallzahlentwick- lung in der Eingliederungshilfe entnommen werden. Der Vollständigkeit halber sind hier auch die
Werte der Hilfe zur Pflege aufgenommen worden: Wohn- Wohn- Teilstatio- Ambulante Stationä- Ambu- Jahr stätten stätten näre Leis- Leistungen der re Leis- lante für behin- für Kin- tungen im Eingliede- tungen Leistun- derte der und Arbeitsbe- rungshilfe der Hilfe gen zur Men- Jugendli- reich der zur Pfle- Pflege schen che WfbM ge 2004 4.705 484 6.396 3.092 3.468 708 2005 5.019 464 6.860 3.920 3.795 891 2006 5.014 435 7.200 6.657 4.149 1.608 2007 5.151 371 7.309 7.589 4.430 1.794 b) Der Wechsel eines Menschen mit Behinderungen aus dem stationären Bereich in eine ambulant betreute Wohnform wird statistisch nicht erfasst. Wie jedoch dem con_sens-Gutachten zu entnehmen ist, ist für Brandenburg entgegen dem bun- desdeutschen Trend in der stationären Eingliederungshilfe ein Fallzahlrückgang um 1,8 % von 2006 auf 2007 zu verzeichnen. Die Zahl der Leistungsberechtigten im ambulant betreuten Wohnen (ABW) hat sich demgegenüber in 2008 gegenüber 20021 verdoppelt. Die Dichte von 1,2 Leistungs- berechtigten pro 1.000 Einwohner in Brandenburg gehört zu den höchsten in den Flächenländern Deutschlands. Im Vergleich hierzu stagniert die Zahl der Leistungsberechtigten im stationären Wohnen. Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ - Anteil der Leistungsberechtigten im ABW an allen erwachsenen Leistungsberechtigten in den betreuten Wohnformen (stationär + ambulant) - liegt mit 30 % im Bundesdurchschnitt; in den neuen Bundesländern ist sie die höchste. Der Großteil dieser Entwicklung ist nach Einschätzung der Landesregierung nicht durch den Wechsel bisher stationär betreuter Menschen in ambulante Wohnformen entstanden, sondern durch eine veränderte Steuerung neuer Hilfefälle. c) Eine Reihe von Menschen, die bisher in einer stationären Einrichtung leben, könnte mit ambu- lanter Betreuung bedarfsgerecht versorgt werden. Daher bestehen bundesweit Bestrebungen zur nachhaltigen Umsteuerung von stationärer zu ambulanter Versorgung. Der Landesregierung sind insbesondere zwei Landesprogramme zur Förderung ambulantem Wohnens bekannt. Nordrhein-Westfalen: Rahmenzielvereinbarung Wohnen Im Mai 2006 hatten sich die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (NRW) als über- örtliche Träger der Sozialhilfe und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erstmals in einer Vereinbarung dazu verpflichtet, mehr behinderten Menschen als bisher das selbstständige Leben mit ambulanter Unterstützung zu ermöglichen und gleichzeitig fünf Prozent der vorhandenen rund 36.000 Wohnstättenplätze abzubauen. Die Zahl der Menschen mit Behinde- rungen, die mit ambulanter Betreuung in der eigenen Wohnung leben, konnte in NRW innerhalb der letzten fünf Jahre verdoppelt werden auf heute über 26.400. Mit der Rahmenzielvereinbarung NRW Wohnen I ist erreicht worden, dass im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland insge- samt 900 Plätze und im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 850 Plätze in statio- nären Wohnstätten abgebaut worden sind. In Westfalen Lippe ist darüber hinaus noch eine ver- bindliche Vereinbarung zum Abbau weiterer 150 Plätze in stationären Wohnstätten bis 2013 ge- troffen worden. Hamburg: Ambulantisierungsprogramm Das Ambulantisierungsprogramm der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucher- schutz sieht vor, dass in einem ersten Schritt etwa 770 stationäre Plätze in ambulant betreutes Wohnen umgewandelt werden. Dies ist mit den Wohlfahrtsverbänden, den großen Trägern der Be- hindertenhilfe und der Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen gemeinsam 1 Es handelt sich hier um Erkenntnisse von con_sens, die durch Daten im Bericht nicht belegt ist sind (Zeitreihe im Bericht bildet die Jahre 2003-2007 ab).
so beschlossen und vereinbart worden. Mit der Umsetzung dieses Programms sollen • eine selbstständigere Lebensgestaltung für behinderte Menschen ermöglicht werden, • die Unterstützungsleistungen individueller und bedarfsgerechter erfolgen und • die Bedingungen für Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Beide Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass regionale Besonderheiten besonders berücksich- tigt werden. So können die Bedingungen eines Stadtstaates wie Hamburg nicht mit denen eines relativ dünn besiedelten Flächenlandes verglichen werden. Frage 6 a) Wie haben sich die Ausgaben für Eingliederungshilfemaßnahmen in Brandenburg von 2000 bis 2006 entwickelt? Wie ist die Entwicklung im gleichen Zeitraum in den anderen Bundes- ländern (Ost-Bundesländer, West-Bundesländer) und wie bewertet die Landesregierung diese Ent- wicklungen? Bitte Veränderungsraten insgesamt und bezogen auf schwer mehrfachbehinderte Menschen. b) Welche Ausgaben für die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe hatten die örtlichen Sozialhilfeträger in den Jahren 2007 und 2008? Reichten die zur Deckung dieser Ausgaben von der Landesregierung zugewiesenen Pauschalen? Bitte die Ausgaben je Landkreis oder kreisfreier Stadt den gewährten Landespauschalen gegenüberstellen. zu Frage 6: a) Die statistischen Angaben zu den Ausgaben für die Eingliederungshilfe im Land Brandenburg im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet sowie zu den anderen Bundesländern (Ost-Bundeslän- der und West-Bundesländer) sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Bei der getrenn- ten Betrachtung von Ost- und West-Bundesländern liegen die Zahlen – bis auf die Angaben für das Jahr 2000 - jeweils ohne Berlin vor. Eine gesonderte Erhebung für schwer mehrfachbehinderte Menschen liegt nicht vor. Die statistischen Angaben machen deutlich, dass sich der Anteil der Bruttoausgaben für Eingliede- rungshilfe in Brandenburg an den Gesamtausgaben im gesamten Bundesgebiet in den Jahren 2000 bis 2002 auf knapp 3 % belaufen. Ab dem Jahr 2003 geht dieser Anteil konstant zurück und erreicht in 2006 2,68 %. Im Verhältnis zu den Bruttoausgaben der West-Bundesländer schwankt der Anteil Brandenburgs im genannten Zeitraum zwischen 3,65 % und 3,26 % mit einer ab 2002 zu verzeichnenden rück- läufigen Tendenz. In Gegenüberstellung zu den Ost-Bundesländern geht der Anteil Brandenburgs seit 2002 kontinuierlich zurück. Bei der Betrachtung der Daten ist zu beachten, dass im Zuge der 'Hartz IV'-Gesetzgebung die bis- herige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe im engeren Sinne (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familien- angehörige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammen gefasst wurden. Dieser Perso- nenkreis erhält ab 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosen- geld II (ALG II) und Sozialgeld. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhält ab 2005 nur ein sehr geringer Prozentsatz des vorher berechtigten Personenkreises. Andererseits erhöhen sich die Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen ab 2005 deutlich. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Leistungsberechtigten, die beispielsweise Eingliede- rungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung erhalten, die Kosten für den reinen Lebensunterhalt, soweit sie nicht von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung gedeckt sind, als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Zuvor wurden die Kosten für den Lebensunterhalt bei diesem Personenkreis der Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege zugerech- net.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die bis 2004 in einem eigenständigen Ge- setz geregelt war, wurde ab 2005 in die Sozialhilfe (4. Kapitel SGB XII) integriert. Entwicklung der Eingliederungshilfe (EGH) 2000-2006 im Vergleich Bund – Land Branden- burg: Jahr Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben Bran- Bund Land Brandenburg denburg im Verhältnis (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) zu Bund (in %) 2000 9.113,5 272,5 2,99 2001 9.763,6 288,8 2,96 2002 10.185,3 303,1 2,98 2003 10.929,9 314,8 2,88 2004 11.486,9 326,0 2,84 2005 11.288,1 318,1 2,82 2006 11.804,1 316,8 2,68 Quelle: Statistisches Bundesamt Entwicklung der Eingliederungshilfe im Vergleich West-Bundesländer (ohne Berlin) - Land Brandenburg 2003-2006: Jahr Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben Bran- West-Bundesländer Land Brandenburg denburg im Verhältnis (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) zu West- Bundeslän- dern (in %) 2000* 7.708,0 272,5 3,54 2001 7.989,6 288,8 3,61 2002 8.302,5 303,1 3,65 2003 8.942,1 314,8 3,52 2004 9.393,5 326,0 3,47 2005 9.198,0 318,1 3,46 2006 9.719,7 316,8 3,26 Quelle: Statistisches Bundesamt; *- Bruttoausgaben EGH für das frühere Bundesgebiet Entwicklung der Eingliederungshilfe im Vergleich Ost-Bundesländer (ohne Berlin) – Land Brandenburg 2003-2006: Jahr Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben EGH Bruttoausgaben Ost-Bundesländer Land Brandenburg Brandenburg im Ver- (in Mio. Euro) (in Mio. Euro) hältnis zu Ost- Bun- desländern (in %) 2000* 1.405,4 272,5 19,39 2001 1.310,3 288,8 22,04 2002 1.387,0 303,1 21,85 2003 1.475,4 314,8 21,34 2004 1.548,4 326,0 21,05 2005 1.547,8 318,1 20,55 2006 1.551,9 316,8 20,41 Quelle: Statistisches Bundesamt; *- Bruttoausgaben für die Neuen Länder (inkl. Berlin-Ost) b) Diese Frage kann aufgrund von nur unvollständig zur Verfügung stehenden Daten nicht beant- wortet werden. Nach § 4 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (BbgFAG) in 2007 und 2008 wurden den
Landkreisen und kreisfreien Städten Pauschalen zugewiesen. Diese Pauschalen stehen den kommunalen Aufgabenträgern zur Deckung der Nettoaufwendungen für die Leistungsgewährung im Bereich der stationären und teilstationären Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Blindenhilfe sowie zur Deckung der damit verbundenen Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Dem Land liegen keine veröffentlichungsfähigen Daten zu den adäquaten Nettoaufwendungen, die die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte in 2007 und 2008 für die vorgenannten Hilfearten tatsächlich aufgewendet haben, vor. Frage 7: Wie haben sich seit 2000 die Kosten pro Fall im Durchschnitt des Landes, differenziert nach stationär, teilstationär, ambulant und im Vergleich zu den anderen Bundesländern (getrennt nach Ost- und Westbundesländern) sowie dem Bundesdurchschnitt entwickelt? zu Frage 7: Die con_sens-Studie liefert Angaben zu den einschlägigen Finanz- und Falldaten im Bereich der stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege, aus denen ein rechnerischer Wert der Falldurchschnittskosten für die Jahre 2003 bis 2007 ermittelt werden kann. Bei der Bewertung dieser Zahlen sind jedoch insbesondere die in den Eingangsbemerkungen dar- gestellten grundsätzlichen Einschränkungen zur Validität der Daten zu beachten. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Angaben zu den Kosten sich auf Maßnahmen und nicht auf Fälle (Personen) beziehen. Insbesondere im ambulanten Bereich der Eingliederungshilfe erhalten Hilfe- empfangende zum Teil mehrere Maßnahmen. Hinzu kommt, dass insbesondere im Bereich der ambulanten Leistungen eine große Spannbreite der Hilfeleistungen zu beobachten ist, die zu einer geringen Aussagekraft von Kostendurchschnittswerten führt. 2003 Stationäre Teilstationäre Ambulante Stationäre/teil Ambulan- Leistungen Leistungen Leistungen stat. Leistun- te Leis- der EGH der EGH der EGH gen der HzPfl. tungen der HzPfl. Netto-Ausgaben 171.573.957 88.060.834 12.366.016 23.521.796 3.414.69 4 Falldaten/Maß- 7.368 8.483 2.665 3.122 719 nahmen Rechnerische 23.286 10.381 4.640 7.534 4.749 Falldurchschnitts- kosten 2004 Stationäre Teilstationäre Ambulante Stationäre/teil Ambulan- Leistungen Leistungen Leistungen stat. Leistun- te Leis- der EGH der EGH der EGH gen der HzPfl. tungen der HzPfl. Netto-Ausgaben 158.611.206 91.189.632 14.355.365 24.084.703 3.730.81 1 Falldaten/Maß- 6.836 8.591 3.092 3.468 708 nahmen Rechnerische 23.202 10.615 4.643 6.945 5.269 Falldurchschnitts- kosten 2005 Stationäre Teilstationäre Ambulante Stationäre/teil Ambulan- Leistungen Leistungen Leistungen stat. Leistun- te Leis- der EGH gen HzPfl. tungen der HzPfl. Netto-Ausgaben 154.672.266 96.976.066 15.681.641 25.044.258 3.260.02 4 Falldaten/Maß- 7.122 9.123 3.920 3.795 891
nahmen Rechnerische 21.718 10.630 4.000 6.599 3.659 Falldurchschnitts- kosten 2006 Stationäre Teilstationäre Ambulante Stationäre/teil Ambulan- Leistungen Leistungen Leistungen stat. Leistun- te Leis- der EGH gen der HzPfl. tungen der HzPfl. Netto-Ausgaben 146.127.904 100.105.016 22.574.795 25.669.162 6.264.20 7 Falldaten/Maß- 7.093 9.386 6.657 4.149 1.608 nahmen Rechnerische 20.602 10.665 3.391 6.187 3.896 Falldurchschnitts- kosten 2007 Stationäre Teilstationäre Ambulante Stationäre/teil Ambulan- Leistungen Leistungen Leistungen stat. Leistun- te Leis- der EGH gen der HzPfl. tungen der HzPfl. Netto-Ausgaben 154.631.655 105.212.285 25.678.491 28.699.653 7.074.52 2 Falldaten/Maß- 6.962 9.502 7.589 4.430 1.794 nahmen Rechnerische 22.211 11.073 3.384 6.478 3.943 Falldurchschnitts- kosten Quelle: con_sens-Gutachten Tabellen 12 und 13 Vergleichbare Zahlen aus anderen Bundesländern liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 8 a) Wie haben sich seit 2000 die Investitionen im Bereich der Behindertenhilfe in Branden- burg, differenziert nach WfbM und Wohnstätten, entwickelt? Bitte auch die absoluten wie auch an- teiligen Aufwendungen für Investitionen nach Eigenanteile, Landesanteile, Bund sowie Europa nach Jahresscheiben aufführen. b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Investitionen für WfbM und Wohnstätten in anderen Bundesländern? zu Frage 8: a) Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Investitionen im Bereich der Behindertenhilfe in Brandenburg seit 2000 Wohnstätten für erwachsene behinderte Menschen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamtkos- 37.183.631,56 19.266.765,58 5.348.528,91 17.301.790,19 12.979.815,70 3.948.594,87 ten Bundesmit- 896.863,22 0,00 1.519.002,80 8.106.347,33 0,00 0,00 tel Mittel des 9.665.765,18 5.000.858,25 809.867,18 805.505,65 4.192.168,96 637.070,00 Ausgleichs-
fonds Landesmittel 21.271.423,59 10.807.952,20 1.802.749,85 5.570.587,96 5.866.404,30 2.860.497,24 Eigenmittel 5.349.579,57 3.457.955,13 1.216.909,08 2.819.349,25 2.921.242,44 451.027,63 Wohnstätten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamtkos- 4.364.718,33 2.482.129,31 2.291.946,51 171.451,35 1.919.077,61 0,00 ten Bundesmit- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 tel Mittel des Ausgleichs- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 fonds Landesmittel 2.880.044,85 1.743.287,03 1.607.741,22 132.480,00 1.565.385,32 0,00 Eigenmittel 1.484.673,48 738.842,28 684.205,29 38.971,35 353.692,29 0,00 Werkstätten für behinderte Menschen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamtkos- 22.327.588,05 0,00 0,00 7.964.861,10 12.002.514,40 10.488.600,00 ten Bundesmit- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 tel Mittel des Ausgleichs- 8.613.196,17 0,00 0,00 2.766.588,67 4.141.012,89 3.664.220,00 fonds Landesmittel 8.613.196,17 0,00 0,00 2.766.588,67 4.141.012,88 3.664.220,00 Eigenmittel 5.101.195,71 0,00 0,00 2.431.683,76 3.720.488,63 3.160.160,00 Förder- und Beschäftigungsbereiche 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamtkos- 3.151.637,71 0,00 0,00 1.143.313,81 0,00 778.477,81 ten Bundesmit- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 tel Mittel des 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausgleichs- fonds Landesmittel 2.645.974,43 0,00 0,00 994.194,90 0,00 633.521,69 Eigenmittel 505.663,28 0,00 0,00 149.118,91 0,00 144.956,12 Die investive Förderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe wurde im Wesentlichen über das
Investitionsprogramm Pflege in den Jahren 1996 bis 2005 realisiert. b) Der Landesregierung liegen hierzu keine verwertbaren Erkenntnisse vor. II. Angebote im Bereich der Behindertenhilfe Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung des Artikels zwölf Abs. 4 der brandenburgischen Verfassung, gleiche Lebensbedingungen für nichtbehinderte und behinderte Menschen zu schaffen? zu Frage 9: Die mit Artikel 12 Abs. 4 Landesverfassung (LV) erfolgte Verankerung der Präzisierung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in einer Landesverfassung stellte 1990 einen bundesweit beachte- ten Fortschritt für die Teilhabe behinderter Menschen dar. Erstmals wurde in einer Verfassung der Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinde- rung verbindlich festgeschrieben. Der Auftrag richtet sich gleichermaßen an das Land, die Ge- meinden und Gemeindeverbände. Das Land hat seither durch zahlreiche gesetzliche und Maßnahmen der Verwaltungspraxis diese Zielsetzungen verstärkt verfolgt. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang zu nennen: Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz wurde im März 2003 in Kraft gesetzt. Kernbereiche darin sind • die Verpflichtung des Landes, seine Behörden für die Menschen mit Behinderungen barriere- frei zu gestalten. Der Zugang von Menschen mit Sinnesbehinderungen zur Kommunikation mit und durch Landesbehörden wurde durch Verordnungen zur Kommunikation, zur Informations- technik und zur Ausfertigung von Bescheiden landesbezogen sichergestellt, • die Einrichtung eines Landesbehindertenbeirates als gesetzliches Gremium mit der Aufgabe der Beratung der Landesregierung und • die gesetzliche Verankerung des Amtes einer beauftragten Person für die Belange behinderter Menschen mit der Hauptaufgabe einer Beratungs-, Anregungs- und Anstoßfunktion sowie sei- ner Beteiligung an allen Gesetzgebungsverfahren. In § 45 der Brandenburgischen Bauordnung wurden auch im Land Brandenburg die Anforderun- gen an die Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten definiert. Ebenso gelten die DIN 18024 und 18025 in wesentlichen Teilen als technische Baubestimmung und werden bei allen Bauvorhaben, einschließlich im öffentlichen Verkehrsraum, zur Anwendung gebracht. Auf dieser Grundlage ha- ben sich für Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbehinderungen die Lebensbedingungen in der ur- banen Umwelt erheblich verbessert. Der Denk- und Handlungsgrundsatz des barrierefreien Bau- ens setzt sich zunehmend durch und mündet erkennbar im Planungsgrundsatz „Design für alle“. Im Bereich Wohnen fördert das Land bereits seit vielen Jahren die Wohnraumanpassung im Miet- wohnungssektor und seit zwei Jahren im Eigentum durch Zuschüsse. Auch wurden mit der Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes 2004 erstmals in Deutschland die Belange behinderter Menschen in einer eigenen Grundsatzformulierung veran- kert. Mit der Kommunalisierung der Eigliederungshilfe 2007 hat das Land neben der schon bestande- nen Sachverantwortung auch die Finanzverantwortung den Kommunen übertragen. Damit – dies belegt die Entwicklung - ist ein wichtiger Impuls zur Umsetzung des Vorrangs ambulanter Hilfen gesetzt worden. Bereits mit In-Kraft-Treten des Brandenburger Schulgesetzes wird dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sehr hoher Stellenwert beigemessen. Dabei erhalten die Empfehlungen der Förderausschüsse zur Feststellung des sonderpädagogi- schen Bedarfes eine wesentliche Bedeutung. Im Schulgesetz besteht - wie auch in anderen Bun-
desländern - ein Haushaltsvorbehalt für die materielle und personelle Sicherstellung der integrati- ven (inklusiven) Beschulung. Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, langfristig eine Lockerung derartiger Haushaltsvorbehalte herbeizuführen. Die Landesregierung hat sich der chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt besonders angenommen. Dabei wurden u. a. neue gesetzliche Reglun- gen auf Bundesebene genutzt, um dem besonderen Unterstützungs- und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch dem Beratungsbedarf ihrer Arbeitgeber gerecht zu werden. Hierbei werden in verschiedenen Gremien und auf unterschiedli- chen Ebenen betroffene Menschen in die Entwicklungen und Entscheidungsfindung aktiv einge- bunden. Nähere Ausführungen zur Beschäftigungssituation der Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie der diesbezüglichen Entwicklungen der letzten Jahre sind im Fra- genkomplex V dargestellt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Integrationsprozess von Menschen mit Behinde- rungen in Brandenburg besonders in den letzten Jahren sichtbare Fortschritte gemacht hat. Das Ziel einer allumfassenden Integration und Teilhabe ist aber noch nicht erreicht. Hier gilt es insbe- sondere, auf eine Fortentwicklung des Bewusstseinswandels aktiv hinzuwirken. Die Landesregie- rung sieht in der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des gesell- schaftlichen Lebens eine Daueraufgabe. Frage 10: Welches sind wesentliche bauliche, förderrechtliche, berufliche und finanzielle Hemm- nisse bei der umfassenden Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft? zu Frage 10: Die umfassende Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft ist Auftrag und Ziel der Landesregierung. Aufgrund der Verschiedenheit der individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und der konkreten Bedingungen kann sie aber nie vollständig erreicht werden. Mit der Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) hat auch die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung übernommen, schrittweise auf eine inklusive Gesellschaft hinzuarbeiten. Der Landtag Brandenburg hat mit Be- schluss vom 18. September 2008 erklärt, dass die UN-Konvention eine wichtige Orientierung für die Politik des Landes für Menschen mit Behinderungen darstellt. Er spricht sich dafür aus, dass nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in Deutschland und in Auswertung der praktischen Erfahrungen mit dem vor fünf Jahren in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz des Landes in dieses Gesetz ein direkter Bezug zur UN-Konvention in die Formulierung zur Zielstel- lung der Politik des Landes für Menschen mit Behinderungen aufgenommen wird. Beginnend mit der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kinderta- gesstätten und folgend mit gemeinsamer Beschulung, gemeinsamen Studium oder Ausbildung bis zum gemeinsamen Berufsleben muss die Voraussetzung für eine gleichberechtigte und umfassen- de Teilhabe aller Menschen gelegt werden. Eine zentrale Voraussetzung ist dabei die Herstellung und Weiterentwicklung einer umfassenden Barrierefreiheit, eines „Design für alle“. Dieses gilt für den Bereich öffentlicher und privater Gebäude, den öffentlichen Straßenraum und die Nutzbarkeit der öffentlichen Infrastruktur sowie den Zugang zu Informationssystemen auch für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen. Insbesondere die Brandenburgische Bauordnung bietet eine solide Basis zur Erreichung dieses Zieles. Förderrechtliche und finanzielle Hemmnisse bei der umfassen- den Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen werden seitens der Landesregierung eher nicht gesehen. Es wird aber für sinnvoll gehalten, mittelfristig stärker als bisher die Gewährung in- vestiver Förderungen an das Erreichen von Barrierefreiheit zu binden. Über die Bereitstellung finanzieller und sächlicher Bedingungen hinaus ist es notwendig, innerhalb der Gesellschaft eine Atmosphäre der selbstverständlichen Befassung mit den Bedürfnissen be- hinderter Menschen zu fördern. Eine wichtige Methode hierfür sind eine unterstützte Öffentlich- keitsarbeit, Weiterbildung und Qualifizierung durch betroffene Menschen selbst im Sinne des Peer Counseling.