Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schengen-Abkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen
Landtag Brandenburg Drucksache 4/7566 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 47 der Fraktion der DVU Drucksache 4/7167 Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schen- gen-Abkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 47 vom 22.01.2009: Der Wegfall der systematischen Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 – insbesondere an der Staatsgrenze zu Polen - mit dem Beitritt mehrerer mittel- und osteuropäischer Länder zum Schengenraum löste bei vielen Men- schen in der deutschen Bevölkerung Sicherheitsbedenken aus, so dass in der öffentlichen Diskussion die Be- fürchtung eines signifikanten Anstiegs bei der Kriminalität insbesondere auch im Land Brandenburg thematisiert wurde und wird. Im Schengenraum können seit dem Wegfall dieser Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 ca. 400 Mio. Men- schen ungehindert reisen. Damit wird einerseits die europäische Integration fortgeschrieben; andererseits sind da- mit nachhaltig neue Herausforderungen für die Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsorgane unter dem Aspekt einer – zumindest bei statistischer Betrachtungsweise potentiell gestiegenen - Gefahr der Begehung von Straftaten ver- bunden. Zur Feststellung, inwieweit das bestehende Niveau der öffentlichen Sicherheit im Land Brandenburg der mit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen verbundenen Sicherheitslage und den in sich soweit für Polizei und Staatsanwaltschaften ergebenden Anforderungen angepasst ist, ist es nach mittlerweile mehr als einem Jahr seit dem Beitritt von Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Estlands, Lettlands und Litauens von be- sonderem rechts-, insbesondere sicherheitspolitischem Interesse, die qualitative sowie zahlenmäßige Entwicklung materiell strafrechtlich relevanter Vorgänge sowie die zahlenmäßige Entwicklung strafverfahrensrechtlicher Vor- gänge bzw. den Strafverfolgungsbehörden bzw. den Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft bekannt gewordener strafrechtlich relevanter Tatsachen im Vergleich zu einem repräsentativen Zeitraum vor dem Wegfall der systema- tischen Grenzkontrollen zu den vorgenannten mittel- und osteuropäischen Ländern zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Strafverfahrensrelevante Vorgänge 1. In welchem Umfang wurden, bezogen auf den Zeitraum vom 21. Dezember 2007 bis zum 21. Dezember 2008 im Verhältnis zu dem Zeitraum vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 Anfangsverdachte im Hinblick auf die Begehung von Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und/oder Polizeidienststellen) herangetragen, und zwar a) Strafanzeigen, b) Strafanträge? Datum des Eingangs: 05.05.2009 / Ausgegeben: 07.05.2009
(Bitte detaillierte Darlegung unter Benennung von absoluten und relativen Zahlen; bei den Strafanzeigen sollen insbesondere auch die aufgrund eigener Kontrolltätigkeit der Polizei oder im Rahmen sonstiger Gelegenheiten – insbesondere im Zusammenhang mit dem Tätigwerden von Behörden im Rahmen des polizeirechtlichen Aufga- benbereiches oder gelegentlich des Tätigwerdens im repressiven Bereich – entstandenen Anfangsverdachte im Sinne des § 160 Absatz 1, 2. Alt. StPO mit berücksichtigt werden!) 2. Wie viele der in vorstehender Frage 1 genannten Strafanzeigen und/oder Strafanträge wurden, jeweils bezogen auf die in vorstehender Frage Nummer 1 genannten Vergleichszeiträume, bei Staatsanwaltschaften und/oder Polizeidienststellen a) auf dem Gebiet welcher entlang der deutsch-polnischen Grenze gelegenen Landkrei- se im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt, b) innerhalb der sonstigen Landkreise im Land Brandenburg erstattet bzw. gestellt? (Bitte detaillierte Darstellung, möglichst untergliedert nach Landkreisen sowie unter Benennung der einzelnen Be- hörden bzw. konkreten Dienststellen und differenziert nach den in Frage 1 genannten Zeiträumen!) 3. Wie viele der vorstehend in Frage 1 genannten Anfangsverdachte (insbesondere Strafanzeigen und/oder Strafanträge) bezogen sich in den in vorstehender Frage 1 genannten jeweiligen Zeit- räumen vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 bzw. vom 21. Dezem- ber 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 auf Straftaten, deren mutmaßliche Täter ihren Wohnsitz in welchem der Staaten und/oder welche die Staatsangehörigkeit welcher der Staaten hatten, die am 21.12.2007 dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, und zwar aus a) Polen, b) Tschechien, c) der Slowakei, d) Ungarn, e) Slowenien, f) Estland g) Lettland, h) Litauen? (Bitte systematische Darstellung unter Zuordnung der Strafanzeigen und/oder Strafanträge zu dem in a) bis ein- schließlich h) genannten Kategorien, und zwar nach absoluten und relativen Zahlen, und zwar untergliedert nach den in der Frage genannten konkreten Zeiträumen!) II. Den Strafverfolgungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten im Stadium des Anfangsverdachtes be- kannt gewordene Straftaten 4. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mut- maßlichen Straftäter), bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Be- hörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem be- sonderen Teil des Strafgesetzbuches, Erster Abschnitt, dritter Teil (Gefährdung des demokra- tischen Rechtsstaates), und zwar nach 2
i) § 87 StGB (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken), j) § 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) k) § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicher- heitsorgane), l) § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), m) § 90 a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbolik), n) § 90 b StGB (verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei de- nen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. genannten Kategorien hin- sichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalität(en) des/der mutmaßlichen Täter!) 5. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die An- zeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter), im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dritter Abschnitt (Straftaten gegen ausländische Staaten), und zwar a) § 102 StGB (Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten), b) §103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten), c) § 104 StGB (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und mutmaßlichen Tatorte (konkrete Bezeichnung der jewei- ligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wurden bzw. bei denen die einschlägi- gen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohn- sitzes und/oder der dort genannten Nationalität des/der mutmaßlichen Täter!) 6. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechster Ab- schnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt), und zwar nach a) § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), b) § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, c) § 114 StGB (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen), d) § 120 StGB (Gefangenenbefreiung), e) § 121 StGB (Gefangenenmeuterei)? 3
(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 7. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebe- nen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Siebenter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung), und zwar a) § 123 StGB (Hausfriedensbruch), b) § 124 StGB (Schwerer Hausfriedensbruch), c) § 125 StGB (Landfriedensbruch) d) § 125 a StGB (besonders schwerer Fall), e) § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) f) § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen), g) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) h) § 130 StGB (Volksverhetzung), i) § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), j) § 131 StGB (Gewaltdarstellung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 8. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie je- weils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Straftaten nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achter Abschnitt (Geld- und Wertzeichenfälschung), und zwar nach a) § 146 StGB (Geldfälschung), b) § 147 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld), c) § 148 StGB (Wertzeichenfälschung), d) § 149 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen), 4
e) § 152 a StGB (Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln), f) § 152 b StGB (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken von Euroschecks)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 9. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, unterglie- dert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienststellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebe- nen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbu- ches, Elfter Abschnitt (Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, und zwar nach a) § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), b) § 167 StGB (Störung der Religionsausübung), c) § 167 a StGB (Störung einer Bestattungsfeier), d) § 168 StGB (Störung der Totenruhe)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 10. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf die im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dreizehnter Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung), und zwar nach 5
a) § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), b) § 176 a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), c) § 176 b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, d) § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung), e) § 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge), f) § 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen), g) § 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger), h) § 180 a StGB (Ausbeutung von Prostituierten), i) § 181 a StGB (Zuhälterei) j) § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), k) § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), l) § 184 a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften), m) § 184 b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften), n) § 184 c StGB (Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste), o) § 184 d StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), p) § 184 e StGB (jungendgefährdende Prostitution)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 11. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzei- gen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Sechzehnter und Siebzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unver- sehrtheit), und zwar nach a) §§ 211, 212 StGB (Mord), b) § 212 StGB (Totschlag), c) § 223 StGB (Körperverletzung), d) §§ 224, 223 StGB (gefährliche Körperverletzung), e) §§ 226, 223 StGB (schwere Körperverletzung), f) § 227 in Verbindung mit §§ 223 – 226 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 6
12. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. erstatteten Strafanzeigen und/oder gestellten Strafan- träge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehör- den bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzei- gen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit), und zwar nach a) § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), b) § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), c) § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels) d) § 234 StGB (Menschenraub), e) § 234 a StGB (Verschleppung), f) § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger), g) § 236 StGB (Kinderhandel), h) § 239 StGB (Freiheitsberaubung), i) § 239 a StGB (erpresserischer Menschenraub), j) § 239 b StGB (Geiselnahme), k) § 240 StGB (Nötigung), l) § 241 StGB (Bedrohung), m) § 241 a StGB (politische Verdächtigung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 13. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung), und zwar nach a) § 242 StGB (Diebstahl), b) §§ 243,242 (besonders schwerer Fall des Diebstahls), c) §§ 244,242 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdieb- stahl), d) §§ 244 a in Verbindung mit §§ 242, 243 Absatz 1 Satz 2 bzw. in Verbindung mit §§ 244 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 StGB (schwerer Bandendiebstahl), e) § 246 StGB (Unterschlagung), 7
f) § 248 a in Verbindung mit § 242 bzw. § 246 StGB (Diebstahl und Unterschlagung ge- ringwertiger Sachen, g) § 248 b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3. ge- nannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßli- chen Täter!) 14. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung), und zwar nach a) § 249 StGB (Raub), b) §§ 249, 250 StGB (schwerer Raub), c) §§ 249, 250, 251 StGB (Raub mit Todesfolge), d) § 252 StGB (räuberischer Diebstahl), e) § 253 StGB (Erpressung), f) §§ 253, 255 StGB (räuberische Erpressung)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten angezeigt wur- den bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genann- ten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) 15. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei), und zwar nach a) § 257 StGB (Begünstigung), b) § 259 StGB (Hehlerei), c) §§ 259, 260 StGB (gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei), d) §§ 259, 260 a StGB (gewerbsmäßige Bandenhehlerei), e) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)? 8
(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 16. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue), und zwar nach a) § 263 StGB (Betrug), b) § 263 a StGB (Computerbetrug), c) § 264 a StGB (Kapitalanlagebetrug), d) § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch), e) § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen), f) § 265 b StGB (Kreditbetrug), g) § 266 b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 17. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung), und zwar nach a) § 267 StGB (Urkundenfälschung), b) § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), c) § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), d) § 270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung), e) § 271 StGB (mittelbare Falschbeurkundung), f) § 273 StGB (Verändern von amtlichen Ausweisen), 9
g) § 274 StGB (Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung), h) § 275 StGB (Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen), i) § 276 StGB (Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen), j) § 276 a StGB (Vorbereitung zur Fälschung von und/oder Verschaffen von falschen aufenthaltsrechtlichen Papieren, Fahrzeugpapieren), k) § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 18. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches, Fünfundzwanzigster Abschnitt (Strafbarer Eigennutz), und zwar nach a) § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels), b) § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glückspiel), c) § 292 StGB (Jagdwilderei), d) § 293 StGB (Fischwilderei)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 19. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Achten Abschnitt des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), und zwar nach a) § 84 AsylVfG (Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, b) § 84 a AsylVfG (gewerbs- und bandenmäßige Verleitung der missbräuchlichen Asyl- antragstellung)? 10