Kriminalitätsentwicklung im Land Brandenburg seit dem Beitritt osteuropäischer Länder zum Schengen-Abkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen
(Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 20. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder gestell- ten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, unter- gliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfol- gungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei wel- chen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils untergliedert nach den in den Frage 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen gemäß § 9 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU-FreizügG/EU) unter dem Aspekt der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 FreizügG/EU? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 21. Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, un- tergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Straf- verfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unterglie- dert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Auf- enthG), Kapitel 9, und zwar nach a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern), b) § 97 AufenthG (Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Ein- schleusen)? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 11
21. a) Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, untergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Strafverfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unter- gliedert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mut- maßlichen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behör- den zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Waffenge- setz, und zwar nach a) § 51 WaffG, b) § 52 WaffG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mut- maßlichen Täter!) 21. b) Wie viele der vorstehend unter Abschnitt I. genannten erstatteten Strafanzeigen und/oder ge- stellten Strafanträge, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 sowie 3 genannten Zeiträume, un- tergliedert nach den in Frage 2 genannten Landkreisen, unter Benennung der einzelnen Straf- verfolgungsbehörden bzw. konkreten Dienstellen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, bei welchen die Anzeigen erstattet bzw. die Strafanträge gestellt wurden, sowie jeweils unterglie- dert nach den in den Fragen 3 a) bis einschließlich h) (bezogen auf die Herkunft der mutmaßli- chen Straftäter) bezogen auf im Stadium des Anfangsverdachts den vorstehenden Behörden zur Kenntnis gegebenen Straftaten, bezogen sich auf Tathandlungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, und zwar nach a) § 29 BtMG, b) § 29 a BtMG, c) § 30 BtMG, d) § 30 a BtMG? (Bitte jeweils detaillierte Darstellung unter Angabe von absoluten und relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die in den Fragen 1 und 3 genannten Vergleichszeiträume und unter Benennung der mutmaßlichen Tatorte (kon- krete Bezeichnung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) sowie bezogen auf die jeweiligen Land- kreise und Orte mit Sitz der Behörden und/oder Dienststellen, bei denen die einschlägigen Straftaten ange- zeigt wurden bzw. bei denen die einschlägigen Strafanträge gestellt wurden, untergliedert nach den in Frage 3 genannten Kategorien hinsichtlich des Wohnsitzes und/oder der dort genannten Nationalitäten des/der mutmaßlichen Täter!) III. Fragen zur Durchführung der Ermittlungsverfahren 22. Wegen wie vieler der den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gegebenen oder sonst zur Kennt- nis gelangten Vorgänge im Sinne des vorstehenden Abschnittes I. Fragen 2 und 3 und des Ab- schnittes II. wurden durch die Staatsanwaltschaften und/oder deren Hilfsbeamte Ermittlungsver- fahren eingeleitet? 12
23. In wie vielen dieser Fälle wurden welche förmlichen Inkulpationsakte und/oder sonstigen Ermitt- lungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt, insbesondere a) Haftanordnung gemäß §§ 112 ff. StPO, b) vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO, c) Vernehmung(en)gemäß § 163 a StPO, d) Identitätsfeststellung gemäß § 163 b StPO, e) Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung gemäß § 163 c StPO, f) Schleppnetzfahndung gemäß § 163 d StPO, g) Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung gemäß § 163 e StPO, h) längerfristige Observation gemäß § 163 f StPO, i) körperliche Untersuchung gemäß § 81 a StPO, j) erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81 b StPO, k) DNA-Identitätsfeststellung gemäß § 819 StPO, l) Beschlagnahme von Gegenständen gemäß §§ 94 ff. StPO, m) Postbeschlagnahme gemäß § 99 StPO, n) Telekommunikationsüberwachung nach §§ 100 a ff. StPO, o) sonstige Maßnahmen zur Observation ohne Wissen des Betroffenen gemäß § 100 h StPO, p) Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Mobilfunkendgeräte gemäß § 100 i StPO, q) Durchsuchung gemäß § 102 StPO, r) nächtliche Hausdurchsuchung gemäß § 104 StPO, s) Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 108 StPO, t) Durchsicht von Papieren gemäß § 110 StPO, u) sonstige Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfol- gung gemäß § 131 bis einschließlich § 132 StPO und zwar welche genau? (Bitte detaillierte Darlegung unter Angabe von absoluten und/oder relativen Zahlen, jeweils bezogen auf die und untergliedert nach den einzelnen - gemäß dem vorstehenden Abschnitt II. den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangten - Straftaten, bezogen auf die in Frage 1 genannten jeweilige Zeiträume vom 21. Dezember 2007 bis einschließlich 21. Dezember 2008 und vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007, eingegrenzt nach den in Abschnitt 1 Frage 3 genannten Kategorien!) 24. In wie vielen dieser Fälle, untergliedert nach den in dem vorstehenden Abschnitt II. genann- ten Delikten erfolgte a) lediglich eine (erste) Beschuldigtenvernehmung gemäß § 136 StPO, b) wurde nach Verfügung eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO) eine sofortige Ver- nehmung gemäß § 135 StPO durchgeführt, c) wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden ein einfaches Auskunftsersuchen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 gestellt, d) wurde seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg bei welchen Be- hörden wegen Gefahr in Verzug ein Auskunftsverlangen gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 StPO gestellt? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, untergliedert nach den in Abschnitt II. ge- nannten Deliktsformen und jeweils bezogen auf die in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und tä- terbezogenen Kategorien!) 13
25. In wie vielen dieser Fälle erfolgte der Einsatz verdeckter Ermittler gemäß § 110 a StPO? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genann- ten Straftaten, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 zeitlich sowie auf das dort genannte Täter- profil bezogenen Kategorien!) IV. Fragen zur Zuständigkeit bei sowie zur behörden- und/ oder grenzüberschreitenden Zusammenar- beit im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen 26. In wie vielen und in welchen dieser Fälle wurde das Landeskriminalamt als Hilfsbehörde der Staatsanwaltschaft tätig? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und relativen Zahlen, jeweils untergliedert nach den in Abschnitt I genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, bezogen auf die einschlägigen in Abschnitt II. genann- ten Deliktsfelder!) 27. In wie vielen dieser Fälle a) bestand für das jeweilige Ermittlungsverfahren eine Zuständigkeit des Generalbun- desanwaltes gemäß § 142 Absatz 1 Satz 1 GVG, b) erfolgte durch den Generalbundesanwalt eine Übernahme des Ermittlungsverfah- rens gemäß § 142 a Absatz 1 Satz 2 GVG, c) erfolgte aus welchen konkreten Gründen im Sinne des § 142 a Absatz 2 Ziffern 1 bis 2 bzw. Absatz 4 GVG eine (Wieder-) Abgabe des Verfahrens an welche Staatsanwaltschaft im Land Brandenburg, d) unterblieb aus welchen konkreten Gründen nach Maßgabe von § 142 a Absatz 3 nach Durchführung der Ermittlungen im Stadium des Verfahrens nach § 142 a Ab- satz 2 Satz 1 GVG dessen (Wieder-) Abgabe durch den Generalbundesanwalt an die Staatsanwaltschaft(en) des Landes Brandenburg? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Ermittlungsverfahren, einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) 28. In wie vielen dieser Fälle erfolgte seitens der Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg ein Amtshilfeersuchen zur Durchführung der - in den vorstehenden Fragen 23 bis 25 genann- ten - Maßnahmen, und zwar an a) die Bundespolizei, b) das Bundeskriminalamt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, bei denen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Ermittlungsmaßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt wurden, jeweils einge- grenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategorien!) 29. In wie vielen dieser Fälle erfolgte im Zuge bzw. gelegentlich der staatsanwaltschaftlichen und/oder polizeilichen Ermittlungen eine internationale Amtshilfe seitens welcher konkreten Poli- zei- und/oder Ordnungsbehörden und/oder welche sonstige Form der Kooperation mit welchen konkreten Polizei- und/oder Ordnungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar aus 14
a) Polen, b) Tschechien, c) der Slowakei, d) Ungarn, e) Slowenien, f) Estland, g) Lettland, h) Litauen bzw. i) welchen konkreten anderen EU-Mitgliedstaaten? (Bitte detaillierte Darlegung bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen Ermittlungs- verfahren eingeleitet wurden, jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten Kategori- en und unter Benennung der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage für die jeweilige Form der internationalen bzw. grenzüberschreitenden polizei- bzw. ordnungsbehördlichen Zusammenarbeit!) 30. In wie vielen dieser Fälle erfolgten die Ermittlungen in Kooperation mit a) der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO) („Interpol“), b) dem Europäischen Polizeiamt („Europol“) in Den Haag? (Bitte systematische Darstellung, untergliedert nach den im vorstehenden Abschnitt II. genannten einzelnen Fällen (bei Fragen a) und b) eingegrenzt auf Straftaten gemäß dem Abschnitt II., und zwar im Zusammenhang mit den im jeweiligen Arbeitsbereich von „Interpol“ und/oder „Europol“ liegenden Formen der grenzüberschreitenden bzw. internationalen Kriminalität), in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden sowie eingegrenzt nach den in Ab- schnitt I. Fragen 2 und 3 genannten - zeitlichen sowie täterbezogenen - Kategorien!) 31. In wie vielen dieser Fälle wurde bei welchen konkreten Staaten aufgrund der Initiative bzw. auf Betreiben welcher Justizbehörden des Landes Brandenburg a) ein Internationaler Haftbefehl, verbunden mit einem Auslieferungsersuchen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erwirkt, b) ein Europäischer Haftbefehl erwirkt? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten, hier einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien!) 32. In wie vielen dieser Fälle a) erfolgte eine Auslieferung des bzw. der mutmaßlichen Straftäter aus welchen konkre- ten Staaten an die Justizbehörden im Land Brandenburg, b) wurde von welchen konkreten Staaten die Auslieferung aus welchen konkreten Grün- den verweigert, c) ist die Auslieferung aus welchen Staaten aus welchen konkreten rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen gescheitert? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen, in Abschnitt II. genannten Fälle, unterglie- dert nach den dort genannten einschlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 ge- nannten - zeitlichen und täterbezogenen - Kategorien!) 15
33. Inwieweit erkennt die Landesregierung aufgrund der - im Zusammenhang mit der (auf nationaler Ebene) behörden- und/oder (auf zwischenstaatlicher Ebene) grenzüberschreitenden bzw. inter- nationalen - Zusammenarbeit mit welchen konkreten in- oder ausländischen Polizei- und/oder Ordnungsbehörden – einschließlich der Auskunftsersuchen und/oder –verlangen gemäß der vorstehenden Fragen 24 c) und d) – welche konkreten Umsetzungsprobleme oder welchen sonstigen konkreten Optimierungsbedarf bei welchen konkreten Arten der Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung von Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Durchführung wel- cher konkreten Maßnahmen? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die einzelnen einschlägigen in- und ausländischen Behörden, unterglie- dert nach den jeweils einschlägigen Ermittlungsmaßnahmen und sonstigen Formen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden im Rahmen der Strafverfolgung bei den einzelnen in Abschnitt II. genannten und nach den zeitlichen und täterbezogenen Kategorien nach Abschnitt I. Fragen 2 und 3 eingegrenzten Fällen ; bei den For- men der internationalen Zusammenarbeit bitte nach Möglichkeit unter Benennung der – für die jeweilige Art der Behördenkooperation im Zuge bzw. im Rahmen der Strafverfolgung - einschlägigen nationalen und/oder suprana- tionalen Rechtsgrundlage!) V. Fragen zum Stand der Verfahren 34. In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, untergliedert nach den dort genannten ein- schlägigen Delikten und eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitli- chen und täterbezogenen – Kategorien sind die Ermittlungen abgeschlossen, und zwar mit dem Ergebnis a) einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Absatz 2 StPO, b) einer Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen, und zwar aa) wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, bb) bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO, cc) durch Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153 b StPO, dd) in Form der Nichtverfolgung von Auslandstaten gemäß § 153 c StPO, ee) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei politischen Straftaten gemäß § 153 d StPO, ff) in Form des Absehens von der Strafverfolgung bei tätiger Reue gemäß § 153 e StPO, gg) wegen unwesentlicher Straftaten gemäß § 154 StPO und/oder hh) wegen Auslieferung an eine ausländische Regierung und/oder Landesverweisung gemäß § 154 b StPO, c) der Anklageerhebung? (Bitte detaillierte Darstellung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, untergliedert nach den einzelnen Formen rechtlicher und/oder tatsächlicher Gründe für die Verfahrenseinstellung und/oder untergliedert nach den einzelnen Formen der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen, jeweils bezogen auf die einzelnen in Abschnitt II. ge- nannten Fälle von Straftaten, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, möglichst untergliedert nach den dort genannten einzelnen Delikten und jeweils eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) 16
35. In wie vielen der in der vorstehenden Frage 34 c) genannten Fälle der Anklageerhebung a) wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens aus welchen tatsächlichen und/oder recht- lichen Gründen gemäß § 204 StPO abgelehnt, b) erfolgte eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO, c) erfolgte eine Verfahrenseinstellung nach § 206 a StPO, und zwar wegen welcher konkreten Verfahrenshindernisse? (Bitte jeweils detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, möglichst untergliedert nach den wesentlichen rechtlichen und/oder tatsächlichen Gesichtspunkten!) 36. In wie vielen der in Frage 34 c) genannten Fälle kam es im Ergebnis der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung, und zwar mit dem Ergebnis a) der Verhängung einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, b) der Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, c) der Verhängung einer Geldstrafe, d) der Verhängung einer Nebenstrafe (zusätzlich zur Verhängung einer Hauptstrafe ge- mäß der vorstehenden Ziffern a) bis einschließlich c)), und zwar aa) in Form der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, bb) in Form der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, cc) in Form der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB, dd) unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 a StGB, ee) in Form der Anordnung der Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. StGB, ff) in Form der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB? (Bitte detaillierte Darlegung nach absoluten und/oder relativen Zahlen, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Fälle, in denen im Ergebnis des Strafverfahrens eine Verurteilung erfolgte, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten – zeitlichen und täterbezogenen – Kategorien!) 37. In wie vielen der in Abschnitt II. genannten Fälle, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien, in denen ein Strafverfahren – zu- mindest im Stadium des Ermittlungsverfahrens – durchgeführt wurde, erfolgte nach Maßgabe der §§ 73 ff. StGB der Verfall und/oder die Einziehung von a) Drogen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, b) Waffen im Zusammenhang mit Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz, c) sonstigen – dem Verfall und/oder der Einziehung unterliegenden – Gegenständen und um welche Gegenstände handelte es sich dabei genau? 17
VI. Fragen zur Methodik der Erfassung von Straftaten zum Zweck der Erkenntnisgewinnung 38. Für den Fall, dass der Landesregierung zu den vorstehenden Fragen gemäß den Abschnitten I. bis V. dieser Großen Anfrage keine und/oder unzureichende und/oder lückenhafte Erkenntnisse zur Verfügung stehen: a) Inwieweit weist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – insbesondere zu den im vorste- henden Abschnitt II. genannten Fällen, eingegrenzt nach den in Abschnitt I. Fragen 2 und 3 genannten zeitlichen und täterbezogenen Kategorien – inhaltliche bzw. sachli- che Defizite auf? b) Inwieweit bezog sich seit dem Beitritt der in Abschnitt I. Frage 3 genannten mittel- und osteuropäischen Länder zum Schengenabkommen und dem damit verbundenen Wegfall systematischer Grenzkontrollen die Methodenkritik innerhalb der zuständigen Ressorts in Bezug auf bzw. die ressortinterne Evaluation der Erhebung von Straftaten auf die jeweils in den Abschnitten I. bis V. genannten Fragen zum Zweck der Optimie- rung und/oder Ergänzung des vorhandenen Erkenntnisstandes? c) Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, die sich insofern ergebenden einzelnen Fragen in die Methodik der Erkenntnisgewinnung in Bezug auf die Kriminalitätsent- wicklung im Land Brandenburg, insbesondere im Rahmen der sachlichen und/oder statistischen Erhebungen zur Erstellung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, einzu- beziehen? d) Aus welchen aa) sachlichen, bb) rechtlichen, cc) politischen, dd) sonstigen Gründen und/oder Erwägungen sind diese Erhebungen bislang unterblieben bzw. ausgefallen? e) Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die Metho- de zur Erkenntnisgewinnung im Bereich der Kriminalitätsentwicklung im Land Bran- denburg den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. genannten Fra- gen anzupassen? (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf die in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. ge- nannten Fragenkomplexe und unter Einbeziehung sämtlicher tatsächlicher, rechtlicher sowie rechtspolitischer Kri- terien und/oder Erwägungen!) VII. Fragen zu sicherheitspolitischen Konsequenzen 39. Für den Fall, dass der Landesregierung zu den in den vorstehenden Abschnitten I. bis einschließlich V. Er- kenntnisse vorliegen: a) Inwieweit und/oder in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die poli- zeiliche Arbeit im Bereich der Gefahrenabwehr dem gewonnenen Erkenntnisstand anzupassen, und zwar in Bezug auf 18
aa) polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen und besonderen Befugnisse gemäß Kapitel II. Abschnitt 1 (Allgemeine und Besondere Befugnisse) des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG), insbesondere im Hinblick auf aaa) Maßnahmen gemäß § 11 Absatz 3 und/oder § 11 Absatz 1 BbgPolG, bbb) Identitätsfeststellungen gemäß § 12 BbgPolG, ccc) erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 13 BbgPolG, ddd) die Prüfung von Berechtigungsscheinen gemäß § 14 BbgPolG, eee) Maßnahmen nach § 15 BbgPolG, fff) Maßnahmen nach § 16 BbgPolG, ggg) Maßnahmen nach § 16 a BbgPolG, hhh) Maßnahmen nach § 17 BbgPolG, iii) Maßnahmen nach § 21 BbgPolG, jjj) Maßnahmen nach § 22 BbgPolG, kkk) Maßnahmen nach § 23 BbgPolG; (Bitte detaillierte Darlegung unter Bezugnahme auf einschlägige Einsatzkonzeptionen und/oder Verwaltungsab- kommen gemäß § 87 BbgPolG und/oder Verwaltungsvorschriften gemäß § 88 BbgPolG!) bb) Maßnahmen nach Kapitel II. Abschnitt 2 BbgPolG im Zusammenhang mit Datenerhebung und/oder -verarbeitung, insbesondere aaa) Datenerhebungen gemäß § 30 BbgPolG, bbb) Datenerhebungen gemäß § 31 BbgPolG, ccc) Datenerhebungen zur Eigensicherung des § 31 a BbgPolG, ddd) Datenerhebungen durch Observation gemäß § 32 BbgPolG, eee) Datenerhebungen gemäß § 33 BbgPolG, fff) Datenerhebungen gemäß § 33 a BbgPolG, ggg) Datenerhebungen gemäß § 33 b BbgPolG, hhh) Datenerhebungen gemäß § 34 BbgPolG , iii) Datenerhebungen gemäß § 35 BbgPolG, jjj) Datenspeicherung gemäß § 36 BbgPolG , kkk) anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung gemäß § 36 a BbgPolG; cc) in Bezug auf welche sonstigen notwendigen Maßnahmen und/oder Befugnisse gemäß § 10 Absatz 1 und/oder Absatz 2 BbgPolG? VIII. Fragen zur Fortentwicklung der Sicherheitspolitik im Land Brandenburg 40. Wie beurteilt die Landesregierung im Ergebnis der Beantwortung der Fragen gemäß den vorstehenden Ab- schnitten I. bis einschließlich VII. a) die Kriminalitätshäufigkeit im Vergleich zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein, 19
b) die Kriminalitätsintensivität (Schwere der Vergehen und/oder Verbrechen unter dem Gesichtspunkt der kriminellen Energie, der zur Tatbegehung führenden Motivation, des Ausmaßes organisierter Formen der Verbrechensbegehung bzw. Bandenkriminalität) im Vergleich zu den in vorstehender Frage a) ge- nannten Bundesländern, c) die Einsatzhäufigkeit der Ermittlungsbehörden und/oder deren Hilfsbeamten bei der Strafverfolgung, d) die Effektivität der Arbeit der Polizeibehörden im Vergleich zu den Polizeibehörden in den in vorstehen- der Frage a) genannten Bundesländer im präventiven Bereich der Polizeiarbeit? (Bitte detaillierte Darlegung, bezogen auf die in Abschnitt II. genannten Deliktsformen sowie in Bezug auf die in den Abschnitten III., V. und VII. genannten repressiven sowie präventiven Handlungsformen, ausgehend von der Sicherheitslage gemäß den in Abschnitt 1 Fragen 1 und 2 genannten Vergleichszeiträumen und unter Bezugnah- me auf die – sowohl für den Bereich der Strafverfolgung wie für den Bereich der Gefahrenabwehr – einschlägigen Einsatzkonzeptionen!) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine bundeseinheitlich geführte Kriminalstatistik mit einem abge- stimmten Straftatenschlüsselsystem. Auswertungen auf Grundlage der PKS erfolgen grundsätzlich nur für ge- samte Kalenderjahre, in Ausnahmen auch für Halbjahre. Eine zu starke Detaillierung in der Auswertung (z. B. bis hinunter auf die Ebene einzelner Ämter) würde dazu führen, dass für eine Vielzahl von Delikten nur noch sehr wenige Einzelfälle zu verzeichnen wären, die im Hinblick auf die Beurteilung der Kriminalitätslage weder repräsentativ für die Entwicklung des jeweiligen Delikts noch wirklich vergleichbar mit den Werten anderer Be- reiche sind. Die Aussagekraft wird mithin durch eine stärkere Detaillierung nicht verbessert. Die in der Großen Anfrage Nummer 47 angeführten Straftaten basieren zum Teil auf einem sechsstelligen Straftatenschlüssel. Dieser wurde im Land Brandenburg im Jahr 2006 eingeführt. Teilweise sind deshalb in der Auswertung zu bestimmten Paragrafen des StGB bzw. zu Nebengesetzen nur für 2008 Angaben vorhan- den. Vorher sind diese Straftaten in einen übergeordneten Straftatenschlüssel eingegangen. Soweit es vom Justizressort erhobene Daten betrifft, beziehen sich diese – sofern nicht anders angegeben – ebenfalls auf gesamte Kalenderjahre. Soweit Daten nicht dem staatsanwaltschaftlichen Informationssystem MESTA entnommen worden sind, folgen sie der auf der Vereinbarung der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder basierenden einheitlichen Statistikerfassung. I. Strafverfahrensrelevante Vorgänge Frage 1: In welchem Umfang wurden, bezogen auf den Zeitraum vom 21. Dezember 2007 bis zum 21. Dezember 2008 im Verhältnis zu dem Zeitraum vom 21. Dezember 2006 bis einschließlich 20. Dezember 2007 Anfangsverdachte im Hinblick auf die Begehung von Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und/oder Poli- zeidienststellen) herangetragen, und zwar a) Strafanzeigen, b) Strafanträge? 20