Was tut die Landesregierung, um die Situation von Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund in der Pflege zu verbessern?

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                                  Drucksache 18/6263 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl und Meta Jans- sen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was tut die Landesregierung, um die Situation von Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund in der Pflege zu verbessern? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl und Meta Jans- sen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 06.03.2020 - Drs. 18/6050 an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 14.04.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Homo- und bisexuelle Menschen, trans-, intersexuelle und queere Menschen haben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit besondere Ansprüche an ihre Umgebung, der ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität gerecht wird und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt. Der Um- gang mit Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund durch die Pflegenden kann durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote unterstützt werden.1 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung steht für eine Politik, die sich gegen jede Form von Diskriminierung wendet. Insbesondere Diskriminierungen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (LSBTI*) lehnt sie ab. Sie setzt sich für eine offene Gesellschaft und für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ein. Ziel ist es, die Lebenssituation von LSBTI* weiter zu ver- bessern. Die die Regierung tragenden Fraktionen haben in ihrer Koalitionsvereinbarung festgestellt, dass eine gute - und pflegebedürftige Menschen in ihren individuellen Bedürfnissen respektierende - Pflege ein Ausdruck von Wertschätzung und Humanität sei. Die Qualität in der Pflege spiele eine bedeutende Rolle und sei ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Das Wunsch- und Wahlrecht pflegebedürftiger Menschen sei zu beachten.2 Die Ausbildungsinhalte im Gesundheits- und Pflegebereich sollen dem- zufolge auf Aktualität überprüft werden.3 Im Niedersächsischen Pflegebericht 2015 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleich- stellung festgestellt, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans* und intergeschlechtliche Men- schen eine bisher noch zu wenig berücksichtigte Personengruppen mit besonderen pflegerischen Bedarfen darstellen. Weiter wurde festgestellt, dass es zum Abbau der Diskriminierung im Bereich der Pflege insbesondere der Sensibilisierung und Qualifizierung der Träger sowie der Pflegekräfte im Rahmen der Aus- und Weiterbildung bedarf. So sollen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt feste 1 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/queere-pflege-erstes-lsbti-pflegeheim-mit-qualitaetssiegel-ausge- zeichnet-a-1249181.html 2 Koalitionsvereinbarung S. 63. 3 Koalitionsvereinbarung S. 64. 1
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                          Drucksache 18/6263 Lehrinhalte werden. Modellprojekte für eine kultursensible Pflege waren gewünscht.4 Auch im Ab- schlussbericht zur Entwicklung der „Kampagne für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Nieder- sachsen“ 5 war die Pflege ein Thema. Es ging und geht auch hier weiterhin um diskriminierungsfreie Pflegeprojekte, in denen LSBTI*-Personen respektvoll und angemessen behandelt werden. 1.    Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Situation von LSBTIQ in der Pflege zu verbessern? Vonseiten der Landesregierung wird über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen die Möglichkeit geboten, Fördergelder für Projekte zu beantragen. Dabei geht es um die Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen, um die Wahrnehmung und Wertschätzung gegenüber der Vielfalt der sexuellen Orientierung und Geschlechter zu steigern, vergleichbare Entwicklungschancen für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität herzustellen sowie die materiellen Arbeitsbedingungen der Selbsthilfe und Interessenvertretungen von gleichgeschlechtlich orientierten sowie trans- oder intergeschlecht- lichen Menschen zu verbessern. Die Möglichkeit zur Antragstellung schließt auch Maßnahmen, die die Situation von LSBTI* in der Pflege verbessern, ein. 2.    Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung um Diskriminierung und Ausgren- zung von pflegebedürftigen Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund vorzubeugen? Im Sinne der in Frage 1 erwähnten Richtlinie sind auch präventive Aktivitäten eingeschlossen. 3.    Gibt es im niedersächsischen Gesundheitsministerium und/oder in anderen landeseige- nen Einrichtungen mit Bezug zum Bereich Pflege und Gesundheit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Belange von LSBTIQ? Wenn ja, welche? Bitte auflisten nach Behörde, Zahl der Angestellten, Zahl der zur Verfügung stehenden Stunden, Aufgaben- bereich der Stelle. Als Querschnittszuständigkeit für die Grundsatzangelegenheiten LSBTI* sowie für Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung lesbischer Frauen, schwuler Männer, Bisexueller, trans- und interge- schlechtlicher Menschen sind im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zwei Per- sonalstellen im Referat 304 vorgesehen. 4.    Welche weiteren Stellen für die Belange von Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund plant die Landesregierung einzurichten? Derzeit ist nicht geplant, weitere Stellen einzurichten. 5.    Wie werden Vertreterinnen und Vertreter von LSBTIQ an gesundheits- und pflegepoliti- schen Entscheidungen beteiligt? Wenn die Belange lesbischer Frauen, schwuler Männer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen von gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen betroffen sind, werden die Inte- ressensvertretungen in die Entscheidungsfindung einbezogen, etwa im Zuge der Verbandsanhörung bei Gesetzgebungsverfahren. 4 Niedersächsischer Landespflegebericht 2015, S. 389/390. 5   Veröffentlichung in 2015. 2
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18/6263 6.     Welchen Stellenwert nimmt der Umgang mit Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund in den Lehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung ein? Grundlage der Lehrpläne ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe. Diese ist kompetenzorientiert formuliert und nimmt nicht dezidiert auf den Umgang mit einzelnen Bevölke- rungsgruppen Bezug. Der Kompetenzrahmen ist jedoch so formuliert, dass die selbstbestimmte Le- bensgestaltung der zu pflegenden Menschen im Pflegeprozess ebenso wie Menschenrechte, Ethik- kodizes oder Gewohnheiten berücksichtigt und respektiert werden. Die Rahmenlehrpläne des Bun- des, die Grundlage schulischer Curricula, sind an diesem Konzept ausgerichtet. In diesem Rahmen wird der Umgang mit Menschen mit LSBTIQ-Hintergrund berücksichtigt. 7.     Welche Fort- und Weiterbildungsangebote für LSBTIQ-sensible Pflege gibt es in Nieder- sachsen? In den Jahren 2017 und 2018 wurden jenseits der in der Antwort zu Frage 1 und 2 erwähnten Richt- linie Fördermittel für kommunale LSBTI*-Projekte zur Verfügung gestellt. Die kommunalen Aktivitäten sollten die Schwerpunktthemen der „Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Nieder- sachsen“ aufgreifen. Die Fördermittel sollten explizit auch Einsatz für Maßnahmen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege finden. Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Förderung für ein Modell- projekt erhalten, das Fortbildungsmodule zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in Medizin, Pflege und Betreuung für die Bedürfnisse und Bedarfe älterer LSBTI* zum Inhalt hatte. Das Modellprojekt „Fobimo“ ist vielseitig konzipiert: Sichtbarkeit der Bedürfnisse älterer LSBTI* im Pflegekontext, androzentrische Sichtweise durchbrechen und für einen diskriminierungsfreien Zu- gang zu Gesundheit und Pflege im Alter sensibilisieren, Empowern älterer LSBTI*, Sensibilisierung der anderen Bewohnerinnen und Bewohner und Förderung einer offenen und toleranten Kultur in den Einrichtungen. Im Rahmen des Modellprojekts wurde eine Broschüre erstellt, die zudem über ein Schulungskonzept verfügt. Darin sind Bausteine und Methoden enthalten, um in Eigenregie Schu- lungen zur Sensibilisierung von LSBTI*-Bedarfen durchzuführen. 8.     Wie viele niedersächsische Pflegekräfte haben in den letzten fünf Jahren an entspre- chenden Fort- und Weiterbildungsangeboten teilgenommen? Im Rahmen des unter Frage 7 genannten Modellprojekts wurden sieben Weiterbildungsangebote für niedersächsische Pflegekräfte in der Stadt Hannover angeboten. Bei den durchgeführten Veranstal- tungen wurden 116 Teilnehmende geschult. 9.     Welche Förderung vergibt die Landesregierung aktuell für Projekte, die die Belange von LSBTIQ in Pflegeeinrichtungen besonders berücksichtigen? Bitte auflisten mit Höhe der Fördergelder. Laufzeit der Förderung        Projekttitel                                Höhe der Fördergelder 01.01.2018 bis 30.06.2019     Projekt Fobimo - Fortbildungsmodule zur     20 000 Euro Sensibilisierung von Mitarbeitenden in Medizin, Pflege und Betreuung für die Bedürfnisse und Bedarfe älterer LSBTI* (Modellprojekt) 10. Welche Modellprojekte für queeres Leben im Alter gibt es in Niedersachsen? Das unter Frage 7 beschriebene Modellprojekt Fobimo beschäftigt sich auch mit Fragen queeren Lebens im Alter. Von Andersraum e. V. mit Sitz in Hannover wird darüber hinaus jeden Mittwoch ein Treffen für LSBTI* jenseits der 60 Jahre angeboten. 3
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