Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5802 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung Schatzkammer und Stiftungsgründung - Wie geht es weiter mit der Marienburg? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 08.01.2020 - Drs. 18/5549 an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung vom 12.02.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 10.12.2019 berichtete die Braunschweiger Zeitung, dass in der Marienburg eine neue Schatz- kammer für das Silbermobiliar gebaut werde soll. Während dieser Zeit komme das Silbermobiliar der Marienburg im Braunschweiger Herzog Anton Ulrich-Museum unter, werde dort restauriert und ab der zweiten Jahreshälfte 2020 in einer neuen Sonderausstellung ausgestellt. Am 18.12.2019 be- richtete die HAZ darüber hinaus, dass die neue Stiftung Schloss Marienburg im Januar ihre Arbeit aufnehmen will, da das zuständige Hildesheimer Regionalamt die von Ernst August Erbprinz von Hannover beantragte Gründung der Stiftung genehmigt habe. 1. Welche Kosten entstehen für die neue Schatzkammer in der Marienburg, und wer über- nimmt diese? Der Eigentümer des Silbermobiliars König Georgs II. hat dieses dem Land als Dauerleihgabe über- lassen, damit es langfristig als Teil der Ausstattung von Schloss Marienburg für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben kann. Um Kunstwerke von der Bedeutung der Silbermöbel in öffentlicher Ver- antwortung präsentieren zu können, müssen konservatorisch und sicherheitstechnisch geeignete Ausstellungsräume zur Verfügung stehen. Auf Schloss Marienburg ist das derzeit nicht der Fall. Deshalb werden die Silbermöbel zunächst in Braunschweig gezeigt, bis die notwendigen Voraus- setzungen auf Schloss Marienburg geschaffen sein werden. Das soll im Zuge der Zuwendungs- baumaßnahme zur Sanierung dieses Kulturdenkmals von anerkannt nationaler Bedeutung gesche- hen. Diese Maßnahme beginnt nach den Vorgaben der Richtlinien für den Zuwendungsbau des Bundes mit einer Formlosen Anfrage an die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM). Nachdem die Stiftung Schloss Marienburg am 20. Januar 2020 das Eigentum am Schloss Marien- burg erworben hat, hat sie diese Formlose Anfrage am 30. Januar 2020 an die Behörde der BKM gerichtet. Spezifizierte Kostenschätzungen, welchen Anteil die Herstellung einzelner Räume an den vom Deutschen Bundestag und vom Niedersächsischen Landtag in die Haushalte eingestellten Sanierungsmitteln haben wird, sind zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich. 2. Wie hoch sind die Kosten der Restaurierung des Silberrmobiliars durch das Braun- schweiger Herzog Anton Ulrich-Museum, und wer trägt diese Kosten? Es besteht nicht die Absicht, die Silbermöbel seitens des Herzog Anton Ulrich-Museums zu restau- rieren. Gleichwohl ist eine Präsentation der Silbermöbel durch das Landesmuseum geplant. Dafür sind in geringem Umfang Maßnahmen der Sicherung und Reinigung erforderlich, die aus dem lau- fenden Haushalt des MWK in Höhe von 8 000 Euro finanziert werden. 1