Verhinderte Literaturveranstaltung mit ehemaligem Bundesinnenminister de Maiziere
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5827 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Verhinderte Literaturveranstaltung mit ehemaligem Bundesinnenminister de Maiziere Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 17.01.2020 - Drs. 18/5642 an die Staatskanzlei übersandt am 22.01.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.02.2020 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen einer schriftlichen Unterrichtung durch die Landesregierung wird bezüglich einer ver- hinderten Lesung, an der auch der ehemalige Bundesinnenminister Dr. de Maiziere am 21. Oktober 2019 in Göttingen teilnehmen sollte, mitgeteilt, dass die Veranstaltung nach polizeilicher Rückspra- che mit dem Veranstalter abgesagt und auf eine Räumung der blockierten Treppe verzichtet wor- den sei. Den eingesetzten Einsatzkräften sei vor Ort deutlich geworden, dass es sich um eine Ver- sammlung handele, die das Ziel habe, die Lesungsveranstaltung zu verhindern. Eine Kontaktauf- nahme mit den Versammlungsteilnehmen sei nicht möglich gewesen, und ein Versammlungsleiter habe sich nicht zu erkennen gegeben. Es hätten sich etwa 40 bis 50 Personen des linken Spekt- rums und in gleicher Anzahl Personen mit mutmaßlich kurdischer Herkunft versammelt. Im Vorfeld der Lesungsveranstaltung habe es keine Erkenntnisse über geplante Störungen gegeben. Im Nachgang seien zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet wor- den. Die Polizei habe mehrere Anzeigen einzelner Opfer aufgenommen. Eines der Opfer, der Geschäftsführer des Veranstalters, berichtet, ihm sei der Zutritt durch die De- monstranten verwehrt worden. Er habe das Veranstaltungsgebäude lediglich auf Umwegen errei- chen können, wobei die Demonstranten versucht hätten, ihn von der Treppe zu schubsen, und sein Hemd sowie Jackett zerrissen hätten. Die Versammlung habe eine militärische Anmutung gehabt; 1 die Aktion sei wie eine Militäraktion geplant und auch so durchgeführt worden. Durch die Blockade 2 sei 300 Personen der Zutritt zu der ausverkauften Veranstaltung verwehrt worden. Vorbemerkung der Landesregierung Am 21.10.2019 sollten im Rahmen des 28. Göttinger Literaturherbstes Veranstaltungen mit Herrn Dr. Thomas de Maiziere stattfinden. Zum einen handelte es sich dabei um eine Diskussionsveran- staltung zur Europapolitik im Göttinger Zentrum für Demokratieforschung (von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr), zum andern im Anschluss daran um eine Lesung im Alten Rathaus. Die abendliche Lesung musste jedoch aufgrund einer Blockadeaktion im Rahmen einer Spontanversammlung abgesagt werden. Im Vorfeld der Veranstaltungen waren weder Aufrufe zu Versammlungen noch zu sonstigen Akti- onsformen festzustellen. Die Anzeige einer Versammlung lag ebenfalls nicht vor. Am 21.10.2019 gegen 18:00 Uhr stellten Beamte des Einsatz- und Streifendienstes der Polizeiin- spektion Göttingen fest, dass es am Alten Rathaus in Göttingen zu einer Versammlung gekommen 1 https://www.ndr.de/kultur/Blockierte-Lesung-von-Thomas-de-Maiziere-Bloede-Aktion,journal2162.html. 2 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/goettingen-demonstranten-verhindern-lesung-von-de-maiziere- 16446628.html. 1
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5827 war. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine Treppe auf der Südseite des Alten Rathauses, die zum Eingang des Rathaussaals führt, durch 20 Personen des augenscheinlich linken Spektrums besetzt und versperrt. Nachdem den Einsatzkräften vor Ort deutlich wurde, dass es sich um eine Versammlung handelt und diese offensichtlich das Ziel hatte, die Veranstaltung im Rathaus zu verhindern, wurden weitere Einsatzkräfte zum Einsatzort entsandt. Währenddessen versuchten die Kräfte vor Ort mit den Ver- sammlungsteilnehmenden Kontakt aufzunehmen. Aus der Versammlung heraus erfolgte keine Re- aktion, eine Versammlungsleitung gab sich nicht zu erkennen. Die Versammlungsteilnehmenden auf der Südtreppe hakten sich mit den Armen unter und bildeten so in vier bis fünf Reihen hinterei- nander mehrere Menschenketten: Gegen 18:30 Uhr hatte sich die Teilnehmeranzahl der Versamm- lung auf ca. 90 Personen erhöht. Dabei handelte es sich um etwa 40 bis 50 Personen des linken Spektrums und etwa genauso viele Personen vermutlich kurdischer Herkunft. Der Hauptteil der Versammlung fand an der Südtreppe statt, darüber hinaus auch an der Nordtrep- pe und auf dem Vorplatz des Alten Rathauses. Es erfolgten Redebeiträge, außerdem wurden vor Ort Flugblätter verteilt. Die für den 26.11.2019 neu terminierte Lesung des ehemaligen Innen- und Verteidigungsministers Herrn Dr. de Maizière wurde durch einen Sondereinsatz der PI Göttingen begleitet und konnte planmäßig durchgeführt werden. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil. 1. Wie viele Verfahren wurden eingeleitet, um begangene Straftaten und Ordnungswidrig- keiten zu verfolgen? Im Zusammenhang mit der Versammlung, die sich gegen die Durchführung der o. a. Veranstaltung richtete, wurden nach aktuellem Stand drei strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden seitens der Polizeiinspektion Göttingen nicht eingeleitet. 2. Wegen welcher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird ermittelt (bitte auflisten und Anzahl der jeweils eingeleiteten Verfahren angeben)? Ein Verfahren wurde wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet, weil durch zahlreiche Perso- nen den Inhabern von Veranstaltungskarten der Zutritt zum alten Rathaus verwehrt wurde. Ein weiteres Verfahren wird wegen einfacher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nach- teil eines Hausmeisters geführt. Dieser wurde durch die Versammlungsteilnehmenden vorüberge- hend am Verlassen des Alten Rathauses gehindert. Des Weiteren werden gesonderte Ermittlungen wegen Nötigung zum Nachteil des Veranstalters geführt. Dieser wurde am Betreten des alten Rathauses gehindert und dessen Kleidung wurde be- schädigt. Seitens des Geschädigten wurde auf die Stellung eines Strafantrages ausdrücklich ver- zichtet. 3. Wurden Personalien tatverdächtiger Demonstranten aufgenommen? Wenn ja, wie vie- le? Wenn nein, warum nicht? Seitens der zuständigen Polizeiinspektion Göttingen wurden vor Ort keine Straf- und Ordnungswid- rigkeitenverfahren eingeleitet. Eine Feststellung von Personalien vor Ort erfolgte nicht. Die ver- sammlungsrechtlichen Sachverhalte wurden seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Göttingen einer strafrechtlichen Würdigung zugeführt. 2
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5827 4. Wurden im Rahmen der eingeleiteten Verfahren bislang tatverdächtige Personen ermit- telt? In dem Verfahren wegen des Verdachts der Nötigung im Zusammenhang mit der Verhinderung des Zutritts der Inhaber von Veranstaltungskarten wurden die Ermittlungen zunächst gegen Unbekannt geführt. Inzwischen richten sich die Ermittlungen gegen sieben Tatverdächtige. Bei den beiden anderen Verfahren konnten bisher keine Tatverdächtigen ermittelt werden, sie wer- den weiterhin gegen Unbekannt geführt. 5. Erachtet die Landesregierung die Demonstration als rechtmäßig? Wenn ja, bitte be- gründen. Wenn nein, weshalb wurde sie nicht aufgelöst? Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Versammlung vor dem Alten Rathaus in Göttingen am 21.10.2019 unrechtmäßig war. Vor Ort wurde die Ansammlung von Men- schen vom Einsatzleiter rechtlich als Versammlung eingestuft. Eine eindeutige gemeinsame Wil- lens- und Meinungsäußerung war durch aufgehängte Plakate und Lautsprecherdurchsagen wahr- zunehmen. Die gewählte Form einer Sitzblockade führt nicht per se zu einer Rechtswidrigkeit der am 21.10.2019 überwiegend friedlich verlaufenen Versammlung. Nach der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts umfasst die Versammlungsfreiheit vielfältige Formen gemeinsamen Verhal- tens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05). 6. Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus haben die Demonstranten kurdischer Herkunft? Wie bereits unter Frage 3 dargestellt, haben keine Identitätsfeststellungen bei den an der Ver- sammlung teilnehmenden Personen stattgefunden. Die bislang im Zusammenhang mit den einge- leiteten Strafverfahren ermittelten tatverdächtigen Personen sind nicht kurdischer Herkunft. 7. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Blockade wie eine Militäraktion geplant und durchgeführt worden sei? Der Vergleich bzw. die Bewertung einer rechtmäßigen Versammlung mit der in der Fragestellung implementierten Intention schließt sich für die Landesregierung aus. 8. Wie viele der Demonstranten sind dem Verfassungsschutz bekannt? Dem Verfassungsschutz sind entsprechend den Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch mo- tivierter Kriminalität (KTA-PMK) sieben Versammlungsteilnehmende bekannt. 9. Gibt es in Niedersachsen ein Aussteigerprogramm für Linksextremisten? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht, und ist eines geplant? Das Aussteigerprogramm Aktion Neustart startete im Jahr 2010, um Rechtsextremisten beim Aus- stieg aus Szene und Ideologie zu helfen. 2016 wurde Aktion Neustart um den Phänomenbereich Is- lamismus erweitert. Seit dem Jahr 2019 ist „Aktion Neustart - Aussteigerprogramm Extremismus“ für alle Phänomenbereiche zuständig und damit auch für den Linksextremismus. 3
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5827 10. Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohung durch militante Linksextremisten ein? Hat sich an der Einschätzung nach den Vorfällen in Göttingen etwas geändert? Autonome kennzeichnet ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, die auf einem klaren Feindbild ba- siert, zu dessen tragenden Säulen der Staat und die ihn nach autonomer Auffassung stützenden Rechtsextremisten zählen. Um diese zu bekämpfen, halten Autonome alle Widerstandsformen bis hin zum Einsatz von Gewalt für legitim. Vor allem die Anschläge auf die Ausländerbehörde in Göt- tingen und auf Funktionäre der AfD im Jahr 2019 zeigen, dass die linksextremistische Szene auch in Niedersachsen bereit ist, Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele auszuüben und dabei auch die Gefährdung von Menschenleben zumindest billigend in Kauf nimmt. Die Ausschreitungen im Zu- sammenhang mit einer Buchvorstellung des früheren Bundesinnenministers Thomas de Maiziere in Göttingen, vor allem der Versuch von Versammlungsteilnehmenden, den Veranstalter mit Gewalt am Betreten des Gebäudes zu hindern, wobei sein Jackett und sein Hemd zerrissen wurden, zei- gen, dass die Hemmschwelle von militanten Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt auch gegenüber Menschen gering ist. Dennoch lässt die Gesamtentwicklung in Niedersachsen derzeit keine verstärkte Radikalisierung der linksextremistischen Szene erkennen. Zwar kommt es auch in Niedersachsen immer wieder zu politisch motivierten Gewalttaten, diese befinden sich aber grund- sätzlich auf gleichbleibendem Niveau. 11. Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der nicht vorhanden gewese- nen Erkenntnisse über geplante Störungen im Vorfeld der Veranstaltung, die Beobach- tung Linksextremer zu intensivieren? Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem den Rechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, gehört zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Aus diesem Grunde hat der Schutz und die Verteidigung der freien Meinungsäußerung gegen Bedrohungen jeglicher Art für die Landesregierung oberste Priorität. Die Landesregierung wird daher auch künftig diese Entwick- lungen aufmerksam beobachten und entschieden gegen alle Formen des Extremismus vorgehen, die dieses Grundrecht infrage stellen. (Verteilt am 19.02.2020) 4