Erhöhte Nitratwerte des Grundwassers (rote Gebiete) im Landkreis Hildesheim
Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) – Güte- und Standsmessnetz Grundwasser 108 Terbuthylazin 109 Tolylfluanid 110 Topramezone 111 Tribenuron 112 Trichlorfon 113 Triclopyr 114 Trifluralin 115 Vinclozolin 116 Chlorthalonil 117 Chlorthalonil-Sulfonsäure R 417888 118 Dimethachlor-Metabolit CGA 369873 119 Dimethachlorsäure CGA 50266 120 Dimethachlor-Sulfonsäure CGA 354742 121 Dimethenamidsulfonsäure M27 122 Flufenacetsulfonsäure M2 123 Metalaxyl-M 124 Metalaxylsäure CGA 62826 / NOA 409045 Metalaxylsäure-1-carbonsäure CGA 125 108906 Metazachlorsäure-1-carbonsäure BH 126 479-12 127 S-Metolachlor-Metabolit CGA 357704 128 S-Metolachlor-Metabolit CGA 368208 129 S-Metolachlor-Metabolit NOA 413173 42
Anlage 4 : Glossar Abfluss quantitativ: Wasservolumen aus einem → Einzugsgebiet, das den Abfluss- querschnitt in einer bestimmten Zeiteinheit durchfließt. Anthropogene Stoffeinträge Durch den Menschen verursachte Stoffeinträge. Datenlogger/ - sammler Gerät zur automatisierten Erfassung von Grundwasserstandsdaten im Gelände. Daseinsvorsorge Verwaltungsrechtlicher Begriff zur Kennzeichnung der Tätigkeit von Staat und Gemeinden zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit lebenswichtigen Gütern wie z.B. Wasser. Deckschicht Natürlicher Schutz des Grundwassers durch oberste Bodenschichten, die in der wasserungesättigten Zone liegen. Diffuse Stoffeinträge Stoffeinträge, die nicht aus Punktquellen stammen, sondern über größere Flächen erfolgen. Emission Ausstoß fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe, welche Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser oder andere Umweltbereiche beeinträchtigen. Emittentenmessstelle Messstelle zur Überwachung einer Emissionsquelle. Einzugsgebiet Die Grenzen eines Einzugsgebiets eines Oberflächengewässers bzw. eines Grundwasserkörpers werden durch hydrologische Wasserscheiden definiert. Innerhalb eines Einzugsgebietes fließt sämtliches Wasser einem Punkt zu. Flussgebietseinheit Zusammenhängende Flussgebiete, die dem Meer zufließen. Die EG-WRRL fordert eine Koordinierung in Flussgebietseinheiten, d.h. intensive Abstimmungen mit allen Anrainerländern. Die Koordinierung erfolgt in Flussgebietskommissionen. Freies Grundwasser Grundwasser, dessen Grundwasseroberfläche und -druckfläche in dem betrachteten Untergrundbereich identisch sind. Geologisches Fenster Ein Geologisches Fenster entsteht durch die lokale Erosion deckender Schichten, wodurch tiefer liegende Schichten freigelegt werden. Durch ein geologisches Fenster kann es zu einem hydraulischen Kontakt zwischen zwei ansonsten durch Grundwassernichtleiter und/oder Grundwassergering- leiter getrennten → Grundwasserstockwerken kommen. Grundwasser Das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berüh- rung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Grundwasser-Gleichenplan Bezeichnet einen Plan mit Linien gleicher Höhen einer Grundwasserdruck- fläche. 43
Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) – Güte- und Standsmessnetz Grundwasser Grundwasserkörper Abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrer → Grundwasserleiter. Grundwasserleiter Eine unter der Oberfläche liegende Schicht oder Schichten von Felsen oder anderen geologischen Formen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, so dass entweder ein nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich ist. Grundwasserneubildung Zugang von in den Boden infiltriertem Wasser zum → Grundwasser. Grundwasserräume Ein definierter, mit → Grundwasser gefüllter Gesteinskörper. Grundwasserspiegel Grenzfläche des → Grundwassers, die gegen die Atmosphäre druckmäßig ausgeglichen ist. Sie kann z.B. in Brunnen bestimmt werden. Grundwasserstockwerk Mehrerer übereinander liegende → Grundwasserleiter, die durch Grundwas- sernichtleiter und/oder Grundwassergeringleiter getrennt sind. Die Zählung der Stockwerke erfolgt von der Erdoberfläche nach unten. Grundwasserqualität Ergibt sich aus den im → Grundwasser gelösten Stoffen. Guter chemischer Zustand Normative Begriffsbestimmung zur Einstufung des grundsätzlich zu errei- des Grundwassers chenden chemischen Zustandes (Grundwasser) über Qualitätskomponen- ten. Der Zustand wird über definierte Bewertungsmethoden bestimmt. Guter mengenmäßiger Zustand Normative Begriffsbestimmung zur Einstufung des grundsätzlich zu errei- chenden mengenmäßigen Zustandes (Grundwasser) über Qualitätskompo- nenten. Der Zustand wird über definierte Bewertungsmethoden bestimmt. Hintergrundwert Bezeichnet die Konzentration eines Stoffes oder den Wert eines Indikators in einem → Grundwasserkörper, die keinen oder nur sehr geringen anthropo- genen Veränderungen gegenüber einem Zustand ohne störende Einflüsse entspricht. LAWA Bund-/LänderArbeitsgemeinschaft Wasser Metabolite Zwischenprodukte, die beim Abbau von z.B. Pflanzenschutzmitteln entste- hen. Metalloide Halbmetalle, wie z.B. Bor und Arsen, die sowohl metallische als auch nicht- metallische Modifikationen besitzen. Monitoring/-programm Untersuchungs- / Überwachungsprogramm Ökosystem Bezeichnet einen räumlich abgrenzbaren Lebensraum (Biotop) und die ihn bewohnende Lebensgemeinschaft (Biozönose). Operative Messstelle Messstelle, die für das → operative Monitoring nach Artikel 7 und 8 der EG-WRRL herangezogen wird. 44
Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) – Güte- und Standsmessnetz Grundwasser Operatives Monitoring Dient der ursachenbezogenen Überwachung in → Grundwasserkörpern, die sich in einem schlechten chemischen bzw. mengenmäßigen Zustand befin- den. Prioritäre Stoffe Schadstoffe, die auf Grund ihrer Giftigkeit, der Anreicherung im Organismus oder der Überdauerbarkeit in der Umwelt europaweit festgelegt wurden und die nach EG-WRRL für die Bestimmung des guten chemischen Zustandes des → Grundwassers relevant sind. Reinwasser Bezeichnet das gewonnene und bereits aufbereitete → Grundwasser. Rohwasser Bezeichnet das geförderte und noch nicht aufbereitete → Grundwasser. Schwellenwert Bezeichnet eine von den Mitgliedsstaaten gemäß §1, Nr. 1 der Grundwas- serverordnung festgelegte Grundwasserqualitätsnorm. Signifikante Belastung Der Begriff "signifikant" ist in der EG-WRRL nicht näher definiert, so dass es im Einzelfall zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Einschät- zung der Signifikanz bzw. der zugrunde liegenden Kriterien gekommen ist. In Anlehnung an Empfehlungen der europäischen Wasserdirektoren wurde "signifikant" so interpretiert, dass eine Belastung sich so auswirkt, das dies zu einem Nicht-Erreichen eines → Umweltziels führen kann. Signifikanter und anhaltender Bezeichnet jede statistisch signifikante und ökologisch bedeutsame Zunah- Trend me der Konzentration eines Schadstoffs, einer Schadstoffgruppe oder eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, für die eine Trendumkehr gemäß § 10 der Grundwasserverordnung als notwendig erkannt wird. Spurenmetalle Metalle, deren Anteil an der Erdkruste weniger al 0,1 % beträgt. Summenparameter Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen, wie z.B. AOX (adsorbierbare organi- sche Halogenverbindungen) werden häufig mit Hilfe von Summenparame- tern beschrieben. Typfläche Teilfläche eines → Grundwasserkörpers, die vergleichbare oder ähnliche hydrogeologische, hydrodynamische, hydrochemische und bodenkundliche Eigenschaften aufweist. Überblicksmessstelle Messstelle, die für das → Überblicksmonitoring nach Artikel 7 und 8 EG-WRRL herangezogen wird. Überblicksmonitoring Überwachung der → Grundwasserkörper mit dem Ziel, insbesondere lang- fristige Veränderungen zu erkennen. Uferfiltration Wasser, das aus oberirdischen Gewässern in den → Grundwasserleiter übertritt und zur → Grundwasserneubildung beiträgt. 45
Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) – Güte- und Standsmessnetz Grundwasser Umweltqualitätsnorm Die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe, die in Wasser, Sedimenten oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf. Umweltziel/ Umweltqualitätsziel Die in Artikel 4 der EG-WRRL festgelegten Ziele. Vorfeldmessstelle Messstellen im Vorfeld der Grundwasserentnahme für Trinkwasserzwecke. Wasserrechtlicher Vollzug Bezeichnet den Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und zugehö- riger Verordnungen durch die zuständigen Behörden der niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung. Zustand des Grundwassers Die allgemeine Bezeichnung für den Zustand eines → Grundwasserkörpers auf der Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den mengenmäßigen und chemischen Zustands. 46
Leitfaden für die Auswahl von geeigneten Grundwassermessstellen für die niedersächsischen Grundwasserkörper im Rahmen des Grundwassermonitorings gemäß EG-WRRL Anhang A: Vorgehensweise Lockergestein Anhang B: Vorgehensweise Festgestein Anhang C: Vorgehensweise Menge (Ergänzende Hinweise für das Monitoring des mengenmäßigen Zustandes) Aufgestellt: Arbeitsgruppen der FG Grundwasser Stand: 20.07.2006
Leitfaden für die Auswahl von geeigneten Grundwassermessstellen für die niedersächsischen Grundwasserkörper im Rahmen des Grundwassermonito- rings gemäß EG-WRRL Einleitung: Im Rahmen der Monitoringphase nach EG-WRRL müssen für alle niedersächsischen Grundwasserkörper die Monitoring-Messstellen zusammengestellt werden. In diesem Zuge sollen möglichst viele Messstellen gesammelt werden, die für ein Monitoring (Überblick, Ope- rativ) geeignet sind. Für alle Grundwasserkörper sind dann daraus die geeigneten Messstel- len für das Überblicksmonitoring auszuwählen. Die Federführung für die Auswahl der Messstellen liegt bei den Betriebsstellen des Nieder- sächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Hierfür wurde ein Zeit- und Arbeitsplan aufgestellt (Anlage 1 - Zeitplan), um einen Entwurf des Feinkonzeptes für Niedersachsen etwa Mitte 2006 zur Verfügung zu stellen. Die nachfolgenden Erläuterungen und Entscheidungshilfen sollen ein möglichst einheitliches Vorgehen für ganz Niedersachsen sicherstellen. Die Entscheidung welche Messstelle in wel- ches Monitoringprogramm berücksichtigt wird, kann nur in den Betriebsstellen des NLWKN unter Berücksichtigung der örtlichen Kenntnisse erfolgen. Arbeitsweise: Die Auswahl der Grundwassermessstellen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Lan- desamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG, ehemals NLfB), die für die Bestimmung der Messstellen zahlreiche landesweite Flächendaten zur Verfügung stellen. Diese nieder- sächsischen Flächeninformationen sind in einem ARCGIS-Projekt zusammen mit weiteren landesweiten Informationen des NLWKN zusammengestellt und allen Betriebsstellen zur Verfügung gestellt worden. Zugleich erarbeitet das LBEG weitere Informationen für die Grundwasserkörper im Rahmen des bodenkundlich-hydrogeologischen Konzeptmodells (Anlage 2) wie z.B. geologi- sche Schnitte sowie die Abgrenzung und Charakterisierung von möglichst hydrogeologisch, hydrodynamisch, hydrochemisch und bodenkundlich einheitlichen Typflächen innerhalb der hydrogeologischen Teilräume. Diese Typflächen sollen später eine Gruppierung von GW- Messstellen ermöglichen. Diese Informationen werden anhand einer Prioritätenliste der Grundwasserkörper nach und nach dem NLWKN zur Verfügung gestellt werden können (An- lage 3 – Prioritätenliste). 2
Jede Betriebsstelle wird bis zur Dienstgebietsgrenze in den GWK die vorbereitenden Arbei- ten für die Messstellenauswahl durchführen. Die entsprechend dem Leitfaden aufbereiteten Daten sind anschließend im Regelfall an die Betriebsstelle weiter zu leiten, die den größeren Flächenanteil des Grundwasserkörpers bearbeitet; hierbei ist auch in einer gesonderten Liste der möglicherweise festgestellte Bedarf für einen Neubau von entsprechenden Messstellen für jeden GWK zusammen zu stellen. Die endgültige Vorauswahl der Messstellen hat unter Einbeziehung der Entscheidungshilfen und im Einvernehmen mit den Arbeitsgruppen der Fachgruppe Grundwasser unter Einbe- ziehung des MU zu erfolgen; anschließend werden die Ergebnisse der zuständigen Gebiets- kooperation zur Information vorgestellt. Datenhaltung und -ergänzung in GW2: Eine entsprechende Erfassung von Stamm-, Analysen- und Wasserstandsdaten ist im Da- tenhaltungssystem GW 2 des Landes Niedersachsen erfolgt. Eine Ergänzung des Datenbe- standes wird auch weiterhin noch erfolgen können. Betrachtet werden dabei vorrangig vor- handene Grundwassermessstellen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN), die sonstigen Messstellen des Landes (Ergänzungs- und Sondermessstellen), die Grundwassergütemessstellen bzw. sonstige Messstellen der Wasserversorgungsunterneh- men (WVU). Eignung von Messstellen/Stammdatenanforderungen: Für die Eignung der Messstellen sind die technische Qualität und die sichere Einordnung in den hydrogeologischen Bau von entscheidender Bedeutung. Daher sind von der Fachgruppe Grundwasser entsprechende Mindest-Anforderungen an die Stammdaten definiert worden (Anlage 4). Für die weitere Auswahl kommen z.B. nur Messstellen in Frage mit einem Min- destdurchmesser DN ≥ 50, einem fachgerechten Ausbau und ausreichender Dokumentation. Zudem müssen sie sich in einem voll funktionsfähigen Zustand befinden; entsprechende Funktionskontrollen sind bei Bedarf kurzfristig durchzuführen. Grundwasserleiter: Für das Überblicksmonitoring werden die Messstellen herangezogen, die in den großräumig zusammenhängenden Grundwasserleitern verfiltert sind, wobei der Schwerpunkt auf den ersten voll ausgeprägten oberen Grundwasserleiter gelegt wird. Messstellen mit Filterlagen in nur sehr kleinräumig vorkommenden und/oder sehr geringmächtigen oberflächennahen Grundwasserleitern sollten nicht oder nur bei besonderen Fragestellungen berücksichtigt werden. 3
Pflanzenschutzmittel: Eine Auswertung hinsichtlich möglicher Pflanzenschutzmittelbelastungen wird nicht durch jede einzelne Betriebstelle erfolgen, sondern zentral durch die Betriebsstelle Hanno- ver/Hildesheim. Versalzungen: Für die Grundwasserkörper die entsprechend der vorliegenden Flächendaten Versalzungen des gesamten Grundwasserleiters bzw. des unteren Grundwasserleiters anzeigen, ist die Bedeutung der Versalzung zu prüfen. Die Versalzungsstrukturen sind insbesondere im Zu- sammenhang mit Grundwasserentnahmen zu bewerten. Liegen bereits Monitoring Ergebnis- se bzw. Messstellen vor, sind speziell eine oder mehrere Messstellen für das Monitoring der Süß/Salzwassergrenze zu bestimmen und entsprechend zu kennzeichnen. Bei dürftiger Da- tenlage sind entsprechende Defizite zu dokumentieren. Im Rahmen der WRRL wird in Hinblick auf die Versalzung kein eigenes Monitoring des men- genmäßigen Zustands der GWK durchgeführt. Die im Rahmen des Monitoringkonzeptes Immission ausgewählten Messstellen sollten jedoch gleichzeitig auch für das Monitoring Menge herangezogen werden. Einzugsgebiete von Wasserwerken: In den Einzugsgebieten der Wasserwerke gibt es oft eine Vielzahl an Messstellen und je nach Problemlage auch eine entsprechend hohe Anzahl an Gütedaten. Eine große Spann- weite der Daten ist oft vorhanden; hier dann repräsentative Messstellen zu selektieren ist problematisch, da weder zu hoch noch zu niedrig belastete Messstellen die örtlichen Ver- hältnisse befriedigend widerspiegeln. Eine lokale Analyse der Daten hinsichtlich der erfor- derlichen Gewichtung der Messstellen ist sinnvoll, wenn eine oder mehrere Messstellen des WVU im Überblicksmonitoring berücksichtigt werden müssen. Festgestein: Im Festgestein liegen in der Regel weit weniger Messstellen vor, die für ein künftiges Monito- ring in Frage kommen, als in den Lockergesteinsgebieten. Eine befriedigende Datenlage wird aber vermutlich nur durch eine umfassende Berücksichtigung der Messstellen bzw. Fassungen der Wasserversorgungsunternehmen zu erreichen sein. Wichtig sind in diesem Zusammenhang gute hydrogeologische Kenntnisse der Festgesteinsgrundwasserleiter (Sys- temverständnis), die es ggf. ermöglichen mit wenigen Messstellen in der Fläche und einem Monitoring der Grundwasserentnahmen (z.B. Quellfassungen) auszukommen. Für diese Bereiche stellt das Grundwassermonitoring mittels der Erfassung der Quellschüttung ein wichtiges Instrument dar. Für das Monitoring sind solche Quellen zu bevorzugen, deren Ein- 4
zugsgebiete bekannt sind oder mit vertretbarem Aufwand bestimmt werden können. Sehr geeignet sind Quellen, die an oberflächennahe Grundwasserleiter gebunden sind. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist für das Festgestein eine getrennte Erläute- rung vorgenommen worden. ( S. Anhang B ) Anhang A: Vorgehensweise Lockergestein - Selektieren von geeigneten Messstel- len: Schritt 1: Erstellung von Messstelleninformationen - Stammdaten GIS-Shape mit Messstellen-Stammdaten erstellen Stammdaten überprüfen Schritt 2: Zuordnung in der Fläche – Flächenbezug Darstellung und Zuordnung des Messstelleninventars in der Fläche - Grundwasserkörper - Hydrogeologische Teilraum - Typfläche Weitere nützliche Flächendaten zur Natürlichen Charakteristik - Schutzpotential - Höhenlage des GW-Spiegel - GW-Neubildung - Lage Profilschnitte Schritt 3: Zuordnung in die Tiefe – Tiefenbezug Tiefe der Messstellen in Bezug zur Grundwasser-Oberfläche aus den Stammdaten ableiten - bis 10 m – flache Messstelle - bis 30 m – tiefe Messstellen - > 30 m – sehr tiefe Messstellen Zuordnung der Messstellen zum GW-Stockwerk unter Einbeziehung der hydrogeo- logischen Profilschnitte (bei gegliederten GWK Nr. des GW- Stockwerks bei Zäh- lung von oben nach unten, sonst Tiefenzuordnung) Schritt 4: Ermittlung der Belastungssituation - Gütekennwerte Kurzbericht Güte für jede Messstelle erstellen Berechnung und Bewertung von Mittelwerten der letzten 10 Jahre (z.B. 1995 – 2005) für mindestens alle Parameter entsprechend Anlage 5 – Schwellenwerte Gütekennwerte mit Stammdaten verknüpfen – GIS-Shape erstellen – Ergebnis: Wei- tere Entscheidungshilfe für die Auswahl der Monitoring-Messstellen 5