Erhöhte Nitratwerte des Grundwassers (rote Gebiete) im Landkreis Hildesheim

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Schritt 5: Auswahl von geeigneten Messstellen   Auswahl nach Zugehörigkeit zum Hydrogeologischen Teilraum (oder: Typfläche) und Bewertung der Lage   Anzahl: mindestens 1 Messstelle pro Teilraum (oder: Typfläche) bis möglichst 1 Messstelle für 50 km² (- diese Angabe soll insbesondere dazu dienen, engständige Messstellennetze zu reduzieren).   Auswahl nach Zugehörigkeit zu bisherigen Messprogrammen: GÜN-Messnetz, EU- Messnetz, Salz/Süßwassermessstelle, Vorfeldmessstelle usw.   Auswahl nach Gütekriterien: Plausibilitätscheck der Gütedaten in Bezug untereinan- der und in Bezug zum Gebiet   Prüfung der Repräsentativität: Vergleich der auf der Basis der ausgewählten Mess- stellen berechneten mittleren Nitratwerte im Grundwasserkörper mit den unter Schritt 6 abgeleiteten Referenzwerten.   Vergleich der Häufigkeitsverteilung der Nitratmittelwerte der ausgewählten Messstel- len mit der Häufigkeitsverteilung der Nitratmittelwerte aller verfügbaren Messstellen. Die Häufigkeitsverteilung der Auswahl soll nicht gegensätzlich zur Häufigkeitsvertei- lung aller Messstellen sein (z.B. rechtsschiefe Verteilung der Auswahl bei linksschie- fer Verteilung aller Messstellen).   Es ist eine besondere Prüfung der Messstellen vorzusehen, die unter Schritt 4 „Er- mittlung der Belastungssituation – Gütekennwerte“ als einzelne Messstelle (in einem für den Parameter sonst unauffälligen Umfeld) durch die Überschreitung des Schwel- lenwertes 2 auffällig sind und dessen Daten grundsätzlich als plausibel einzustufen sind.   Diese Prüfung ist mit besonderer Sorgfalt für den Parameter Nitrat in den Grundwas- serkörpern mit der bisher festgestellten „Zielerreichung wahrscheinlich“ vorzusehen, um nach einem nun gegenüber der Bestandsaufnahme größeren Datenpool keine Vorgaben der Tochterrichtlinie Grundwasser zu missachten, die die Einhaltung des Schwellenwertes für Nitrat an jeder repräsentativen Messstelle verlangt: Eine einzelne Messstelle mit im Mittel > 50 mg/l Nitrat in einem Grundwasser- körper darf bei der Messstellenauswahl (Ausdünnung) nur eliminiert werden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: a. wenn sie nur für einen kleinen Teil (< 10% der Fläche oder < 25 km²) des GWK repräsentativ ist - für die Bestimmung des Flächenanteils sind die Er- gebnisse des Emissionsmonitoring (potentielle Sickerwasserkonzentration), die Erkenntnisse über flächige Verbreitung reduzierender Verhältnisse und die Ergebnisse sonstiger Messstellen mit heranzuziehen, b. wenn es sich nur um flache Messstellen handelt und nicht davon auszugehen ist, dass eine Nitratfront nach unten wandert (kein negativer Trend in den be- nachbarten tiefen Messstellen) und c. eine derzeitige oder zukünftige Trinkwassernutzung (Trinkwasservorrangge- biete) in dem mit der Messstelle hydrogeologisch zusammenhängendem Ge- biet nicht betroffen ist. Das Trinkwassereinzugsgebiet ist nicht betroffen, wenn die Messstelle nur für einen kleinen Teil (< 10% der Fläche) des Trinkwasser- einzugsgebietes repräsentativ ist - für die Bestimmung des Flächenanteils können neben den unter a.) genannten Informationen auch die Rohwasser- werte herangezogen werden. Schritt 6: Referenzwertbestimmung - Berechnung von emissions- und flächengewich- teten Nitratmittelwerten als Referenzwert zur Beurteilung der Messstellenrepräsentati- vität 6
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Entscheidend für die Auswahl der Messstellen ist die Beurteilung der Repräsentativität für die maßgeblich durch die Landnutzung geprägte Belastung an der Bodenoberfläche (Emis- sion), die Tiefenverteilung im Grundwasserkörper sowie die Flächenaufteilung der Teilräume oder Typflächen. Um die Repräsentativität der getroffenen Messstellenauswahl zu beurtei- len, werden unabhängig von der unter Schritt 5 beschriebenen Messstellenauswahl reprä- sentative Nitratmittelwerte für den Grundwasserkörper als Referenzwerte berechnet. Diese Berechnung stützt sich auf alle verfügbaren Messstellen mit Gütedaten in einem Grundwas- serkörper, die in Schritt 4 zusammengestellt wurden. Die Berechnung der Referenzwerte erfolgt nach den folgenden Arbeitsschritten.    Abgrenzung lokaler „Einwirkungsgebiete“ der Emission für die Messstellen: Eine ge- naue Abgrenzung lokaler Wassereinzugsgebiete der Messstellen auf der Grundlage von Fließrichtung und hydrogeologischer Beschaffenheit ist aufgrund der vorhande- nen Daten nicht generell möglich. Die Einwirkungsgebiete werden deshalb als Kreise mit 500 m Radius für flache Messstellen (0 – 10 m unter GW-Oberfläche) und 1500 m Radius für tiefe/sehr tiefe Messstellen (> 10 m unter GW-Oberfläche) abgegrenzt.    Ermittlung der mittleren Emissionsbelastung für die Teilräume oder Typflächen: Als Indikator für die Emissionsbelastung wird die potentielle Nitratkonzentration im Si- ckerwasser herangezogen. Sie repräsentiert neben der Landnutzung auch natur- räumliche Einflüsse wie Sickerwasserrate und Denitrifikation im Boden und wird im Folgenden als Emissionskonzentration bezeichnet. Der Mittelwert der Emissionskon- zentration dient als Maß für die mittlere Emissionsbelastung in Teilraum oder Typflä- che und wird als Abfrage im GIS berechnet.    Ermittlung der Emissionsbelastung in den Einwirkungsgebieten der Messstellen. Für jede Messstelle wird der Mittelwert der Emissionskonzentration im Einwirkungsgebiet berechnet. Diese Berechnung wird ebenfalls über eine Abfrage im GIS durchgeführt.    Berechnung der mittleren Emissionsbelastung der Messstellen in den Teilräumen o- der Typflächen. Aus den für die lokalen Einwirkungsgebiete berechneten Emissions- konzentrationen wird ein Mittelwert der Emissionskonzentration aller Messstellen im jeweiligen Teilraum oder in der Typfläche berechnet. Dies wird getrennt für flache und tiefe/sehr tiefe Messstellen durchgeführt.    Berechnung eines Gewichtungsfaktors aus dem Verhältnis der mittleren Emissions- belastung in den Teilräumen oder Typflächen zur mittleren Emissionsbelastung der zugehörigen Messstellen. Hierfür wird die mittlere Emissionskonzentration des Teil- raums oder der Typfläche durch die mittlere Emissionskonzentration der darin enthal- tenen Messstellen geteilt (getrennt nach flachen und tiefen/sehr tiefen Messstellen). Der Gewichtungsfaktor wird zu Korrektur der Mittelwerte der gemessenen Nitratwerte verwendet.    Berechnung der Mittelwerte der aus Schritt 4 vorhandenen Gütekennwerte für Nitrat der Messstellen in den jeweiligen Teilräumen oder Typflächen.    Emissionsgewichtung: Multiplikation der mittleren Nitratwerte in den Teilräumen / Typflächen mit dem oben beschriebenen Gewichtungsfaktor (getrennt nach flachen und tiefen/sehr tiefen Messstellen).    Flächengewichtung: Multiplikation der emissionsgewichteten mittleren Nitratwerte der Teilräume oder Typflächen mit deren Flächenanteil im Grundwasserkörper. Dies wird ebenfalls getrennt für flache und tiefe/sehr tiefe Messstellen durchgeführt. Schritt 7: Umgang mit Defiziten    Bei Plausibilitätsproblemen ggf. Messstellen weglassen oder hinzunehmen.    Messstelleninventar erweitern: Suchen nach bisher noch nicht erfassten Messstellen Dritter (z.B. Landkreise)    Wenn Messstelleninventar nicht erweitert werden kann, dann können Messstellen aus benachbarten vergleichbaren Teilräumen (oder: Typflächen) zugeordnet werden, 7
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sofern grundsätzlich keine Belastungssituationen zu erkennen sind - Analogieschlüs- se     Wenn auch dies nicht möglich ist, dann muss das vorhandene Defizit im Messstelle- ninventar dokumentiert und ein Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Messstelle erarbeitet werden Schritt 8: Auswahl und Ergebnistabelle Monitoring     Messstellen aus Schritt 5 und ggf. Schritt 7 werden ausgewählt     Messstellen die bisher nicht beobachtet wurden, müssen einer Funktionsprüfung un- terzogen werden     Ergebnistabelle - die Monitoring-Messstellen sind in einer Tabelle zusammen zu stel- len (Anlage 7 – Ergebnistabelle)     Zuordnung der Messstellen zu den vorgesehenen Messnetzen (Überblicksmonitoring, Operatives Monitoring) Schritt 9: Abstimmung:     mit den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen     mit den angrenzenden Betriebsstellen bzw. Bundesländern     mit der AG Immissionen der Fachgruppe Grundwasser und MU     mit Gebietskooperationen Schritt 10: Feinkonzept Grundwasser  Zusammenfassung des Feinkonzeptes Grundwasser durch die Fachgruppe Grund- wasser Anhang B: Vorgehensweise Festgestein - Selektieren von geeigneten Messstellen: Schritt 1: Erstellung von Messstelleninformationen - Stammdaten    GIS-Shape mit Messstellen-Stammdaten erstellen    Stammdaten überprüfen Schritt 2: Zuordnung in der Fläche – Flächenbezug     Darstellung und Zuordnung des Messstelleninventars in der Fläche - Grundwasserkörper - Hydrogeologische Teilraum - Typfläche     Weitere nützliche Flächendaten zur Natürlichen Charakteristik - Schutzpotential - Höhenlage des GW-Spiegel - GW-Neubildung - Lage Profilschnitte Schritt 3: Zuordnung in die Tiefe – Tiefenbezug     Zuordnung der Fassungen und Messstellen zur stratigrafischen Einheit mit Angabe der lithologischen Ausprägung (z.B. Oberkreide, Kalkstein) unter Einbeziehung der 8
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hydrogeologischen Profilschnitte (Grundlage: Geofakten 21 – Hydrostratigrafische Gliederung Niedersachsens, NLfB 2005)    Im Festgestein wird nicht zwingend der erste obere Hauptgrundwasserleiter betrach- tet, sondern die in den Grundwasserkörpern genutzten bzw. durch Messstellen er- schlossenen stratigraphischen Einheiten. Es wird davon ausgegangen, dass in der Regel alle wesentlichen Hauptgrundwasserleiter erschlossen sind und somit erfasst werden. D.h., dass in Grundwasserkörpern ohne bisherige Grundwassernutzung und ohne Messstellen vermutlich kein Grundwassermonitoring sinnvoll und erforder- lich sein wird. Schritt 4: Ermittlung der Belastungssituation - Gütekennwerte    Kurzbericht Güte für jede Messstelle erstellen    Berechnung und Bewertung von Mittelwerten der letzten 10 Jahre (z.B. 1995 – 2005) für mindestens alle Parameter entsprechend Anlage 5 – Schwellenwerte    Gütekennwerte mit Stammdaten verknüpfen – GIS-Shape erstellen – Ergebnis: Wei- tere Entscheidungshilfe für die Auswahl der Monitoring-Messstellen Schritt 5: Auswahl von geeigneten Messstellen    Auswahl nach Zugehörigkeit zum Hydrogeologischen Teilraum (oder: Typfläche) und Bewertung der Lage    Anzahl: mindestens 1 Messstelle pro Teilraum (oder: Typfläche) und pro genutzter stratigrafischer Einheit    Auswahl nach Zugehörigkeit zu bisherigen Messprogrammen: GÜN-Messnetz, EU- Messnetz, Salz/Süßwassermessstelle, Vorfeldmessstelle usw.    Auswahl nach Gütekriterien: Plausibilitätscheck der Gütedaten in Bezug untereinan- der und in Bezug zum Gebiet    Prüfung der Repräsentativität: Vergleich der auf der Basis der ausgewählten Mess- stellen berechneten mittleren Nitratwerte im Grundwasserkörper mit den unter Schritt 6 abgeleiteten Referenzwerten.    Vergleich der Häufigkeitsverteilung der Nitratmittelwerte der ausgewählten Messstel- len mit der Häufigkeitsverteilung der Nitratmittelwerte aller verfügbaren Messstellen. Die Häufigkeitsverteilung der Auswahl soll nicht gegensätzlich zur Häufigkeitsvertei- lung aller Messstellen sein (z.B. rechtsschiefe Verteilung der Auswahl bei linksschie- fer Verteilung aller Messstellen).    Es ist eine besondere Prüfung der Messstellen vorzusehen, die unter Schritt 4 „Er- mittlung der Belastungssituation – Gütekennwerte“ als einzelne Messstelle (in einem für den Parameter sonst unauffälligen Umfeld) durch die Überschreitung des Schwel- lenwertes 2 auffällig sind und dessen Daten grundsätzlich als plausibel einzustufen sind.    Diese Prüfung ist mit besonderer Sorgfalt für den Parameter Nitrat in den Grundwas- serkörpern mit der bisher festgestellten Bewertung „Zielerreichung wahrscheinlich“ durchzuführen, um keine Vorgaben der Tochterrichtlinie Grundwasser zu missachten, die die Einhaltung des Schwellenwertes für Nitrat an jeder Überwachungsmessstelle verlangt: Eine einzelne Messstelle mit im Mittel > 50 mg/l Nitrat in einem Grundwasser- körper darf bei der Messstellenauswahl (Ausdünnung) nur eliminiert werden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: 9
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a. wenn sie nur für einen kleinen Teil (< 10% der Fläche oder < 25 km²) des GWK repräsentativ ist - für die Bestimmung des Flächenanteils sind die Er- gebnisse des Emissionsmonitoring (potentielle Sickerwasserkonzentration), die Erkenntnisse über flächige Verbreitung reduzierender Verhältnisse und die Ergebnisse sonstiger Messstellen mit heranzuziehen, b. wenn es sich nur um flache Messstellen handelt und nicht davon auszugehen ist, dass eine Nitratfront nach unten wandert (kein negativer Trend in den be- nachbarten tiefen Messstellen) und c. eine derzeitige oder zukünftige Trinkwassernutzung (Trinkwasservorrangge- biete) in dem mit der Messstelle hydrogeologisch zusammenhängendem Ge- biet nicht betroffen ist. Das Trinkwassereinzugsgebiet ist nicht betroffen, wenn die Messstelle nur für einen kleinen Teil (< 10% der Fläche) des Trinkwasser- einzugsgebietes repräsentativ ist - für die Bestimmung des Flächenanteils können neben den unter a.) genannten Informationen auch die Rohwasser- werte herangezogen werden. Schritt 6: Referenzwert – Berechnung von flächengewichteten Nitratmittelwerten als Referenzwerte zur Beurteilung der Repräsentativität Entscheidend für die Auswahl der Messstellen im Berech des Festgesteins ist die Beurtei- lung der Repräsentativität der Messstellen für die relevanten stratigrafischen Einheiten des Grundwasserkörpers sowie die Flächenaufteilung der Teilräume oder Typflächen. Um die Repräsentativität der getroffenen Messstellenauswahl zu beurteilen, werden unabhängig von der unter Schritt 5 beschriebenen Messstellenauswahl repräsentative Mittelwerte der Nitrat- werte für den Grundwasserkörper als Referenzwerte berechnet. Dabei wird im Festgestein auf eine Emissionsgewichtung verzichtet und nur eine Flächengewichtung durchgeführt. Die Berechnung stützt sich auf alle verfügbaren Messstellen mit Gütedaten in einem Grundwas- serkörper, die in Schritt 4 zusammengestellt wurden. Die Berechnung der Referenzwerte erfolgt nach den folgenden Arbeitsschritten.    Berechnung der Mittelwerte der aus Schritt 4 vorhandenen Gütekennwerte für Nitrat der Messstellen in den jeweiligen Teilräumen oder Typflächen (getrennt den relevan- ten stratigrafischen Einheiten).    Flächengewichtung: Multiplikation der mittleren Nitratwerte der Teilräume oder Typ- flächen mit deren Flächenanteil im Grundwasserkörper. Dies wird ebenfalls getrennt für die relevanten stratigrafischen Einheiten durchgeführt. Als Ergebnis ergibt sich für die relevanten stratigrafischen Einheiten jeweils ein repräsentati- ver Mittelwert der Nitratwerte für den Grundwasserkörper. Gegebenenfalls kann auch ein repräsentativer Mittelwert der Nitratwerte für alle Messstellen berechnet werden. Hierfür muss eine Gewichtung der stratigrafischen Einheiten im Grundwasserkörper festgelegt wer- den. Die repräsentativen Mittelwerte der Nitratwerte dienen als Referenzwerte zur Beurtei- lung der getroffenen Messstellenauswahl. Die gemittelten (ungewichteten) Nitratwerte der ausgewählten Messstellen sollten möglichst nah an den Referenzwerten liegen. Schritt 7: Umgang mit Defiziten    Bei Plausibilitätsproblemen ggf. Messstellen weglassen oder hinzunehmen.    Messstelleninventar erweitern: Suchen nach bisher noch nicht erfassten Messstellen Dritter (z.B. Landkreise)    Wenn Messstelleninventar nicht erweitert werden kann, dann können Messstellen aus benachbarten vergleichbaren Teilräumen (oder: Typflächen) zugeordnet werden, 10
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sofern grundsätzlich keine Belastungssituationen zu erkennen sind - Analogieschlüs- se    Wenn auch dies nicht möglich ist, dann muss das vorhandene Defizit im Messstelle- ninventar dokumentiert und ein Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Messstelle erarbeitet werden Schritt 8: Auswahl und Ergebnistabelle Monitoring    Messstellen aus Schritt 5 und ggf. Schritt 7 werden ausgewählt    Messstellen die bisher nicht beobachtet wurden, müssen einer Funktionsprüfung un- terzogen werden    Ergebnistabelle - die Monitoring-Messstellen sind in einer Tabelle zusammen zu stel- len (Anlage 7 – Ergebnistabelle)    Zuordnung der Messstellen zu den vorgesehenen Messnetzen (Überblicksmonitoring, Operatives Monitoring) Schritt 9: Abstimmung:    mit den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen    mit den angrenzenden Betriebsstellen bzw. Bundesländern    mit der AG Immissionen der Fachgruppe Grundwasser und MU    mit Gebietskooperationen Schritt 10: Feinkonzept Grundwasser Zusammenfassung des Feinkonzeptes Grundwasser durch die Fachgruppe Grundwasser Anhang C: Vorgehensweise Menge (Ergänzende Hinweise für das Monitoring des mengenmäßigen Zustands: Nachfolgend werden fachliche Randbedingungen bzw. Hinweise, die bei der Auswahl von geeigneten GW-Messstellen zum Monitoring des mengenmäßigen Zustands der einzelnen Grundwasserkörper zu beachten sind, aufgeführt. Allgemeines Im Gegensatz zur Überwachung des chemischen Zustandes des Grundwassers ist nach Anhang V Nr. 2.2.1 EG-WRRL beim Monitoring zur Überwachung des mengenmäßigen Zu- standes eine Unterscheidung in Überblicksmonitoring und operatives Monitoring nicht vor- gesehen. Dem Wesen nach sind die Anforderungen in allen GW-Körpern gleich, wobei na- turgemäß die Intensität des GW-Monitorings der Grundwasserkörper, bei denen aufgrund der Bestandsaufnahme die Zielerreichung eines „guten mengenmäßigen Zustands“ mit un- klar/unwahrscheinlich angegeben wurde (7 GW-Körper in Niedersachsen), größer sein dürf- te. Zusätzlich wird empfohlen, bei diesen 7 GW-Körpern den Gebietswasserhaushalt durch Auswertungen der Basisabflüsse an geeigneten Pegeln zu überwachen. Dafür müssen die Zusammenhänge Oberflächengewässer – Grundwasser bekannt sein. Zentrale Größe beim Monitoring zur Überwachung des mengenmäßigen GW-Zustandes ist gemäß Anhang V Nr. 2.1.1 EG-WRRL der GW-Spiegel. Als weitere Hilfsgrößen sind ggf. auch Daten zu Quellschüttungen sowie zum Basisabfluss oberirdischer Gewässer heranzu- ziehen. 11
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Die im Rahmen der in den letzten Jahren in einzelnen Betriebsstellen durchgeführte Über- prüfung und Optimierung der quantitativen GÜN-Grundwassermessnetze gewonnenen Er- kenntnisse sind bei der Auswahl geeigneter Grundwassermessstellen zur Ermittlung des mengenmäßigen Zustandes zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind neuere Erkenntnisse, die im Rahmen der zahlreichen (EG-WRRL-) Projekte gewonnen wurden, ebenfalls zu be- rücksichtigen. Für die Eignung einer Messstelle sind neben den räumlichen Anforderungen (Repräsentativi- tät der Messstelle) auch technische Anforderungen bzw. Kriterien von entscheidender Be- deutung. Neben den in der Anlage 4 genannten Mindestanforderungen sind in Anlehnung an die “Empfehlungen zur Optimierung des Grundwasserdienstes (quantitativ)“, LAWA 1999, insbesondere folgende Auswahlkriterien von Bedeutung: - Die eindeutige Zuordnung zu einem Grundwassserleiter muss möglich sein. Dazu sind im Regelfall Ausbauplan und Bohrprofil erforderlich. Lage und Mächtigkeit der Schich- ten des geologischen Profils sollten bekannt sein - Ausreichender hydraulischer Anschluss an den Grundwasserleiter muss vorhanden sein; ein Trockenfallen muss ausgeschlossen sein - Ringraumabdichtungen im Bereich von hydrogeologischen Trennschichten müssen funktionsfähig sein - Der Ausbau darf keine größeren Schäden (Risse, Brüche) und Undichtigkeiten (Rohr- verbindungen) aufweisen - Der Grundwasserspiegelgang bzw. die Quellschüttung darf durch künstliche Eingriffe nicht wesentlich beeinflusst sein (Messstelle nicht im unmittelbaren Absenkungstrichter einer GW-Entnahme, nicht in unmittelbarer Nähe zu gestautem Vorfluter). - Die Beobachtungsreihe soll möglichst lang sein (i.d.R. > 10 Jahre), zumal eine hydrolo- gische Auswertung erst bei Vorliegen von entsprechend langen Grundwasserreihen sinnvoll ist. - Die Beobachtungsreihe soll keine wesentlichen Messlücken aufweisen - Zugänglichkeit zu Fuß muss uneingeschränkt gegeben sein. - Zufahrt mit Wartungsfahrzeugen sollte unter normalen Witterungsbedingungen möglich sein - Der Einsatz von Registrierungsgeräten sollte möglich sein - Lotung bis zur Sohle soll ungehindert möglich sein - Die Ergebnisse von bisher durchgeführten Unterhaltungsarbeiten müssen einen öko- nomisch vertretbaren weiteren Betrieb der Messstelle erkennen lassen. - Der dauerhafte Bestand der Messstelle muss gesichert sein (Nutzungsvereinba- rung/Wasserrecht u.a.). Falls nicht genügend Messstellen vorhanden sind, die die genannten Anforderungen erfüllen, ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit von den genannten Anforderungen abgewichen werden kann. Grundwasserabhängige Landökosysteme (LÖS) Die Wechselbeziehungen zwischen Grundwasser und Oberflächenwasser sind besonders bei den LÖS zu beachten. Daher soll das Monitoring der LÖS in Anlehnung an das Oberflä- chengewässermonitoring erfolgen. In dem Monitoringkonzept Oberflächengewässer wird das Erfordernis einer engen Abstimmung zwischen WRRL-Monitoring und Natura 2000- Ge- bietsmonitoring gesehen (Neben den Natura 2000-Gebieten sind in Bezug auf Grundwas- sermenge auch die sonstigen Naturschutzgebiete mit grundwasserabhängigen Landökosys- temen relevant). Für das Monitoring werden nur die 7 Grundwasserkörper betrachtet, bei denen aufgrund der Bestandsaufnahme die Zielerreichung eines „guten mengenmäßigen Zustands“ mit un- klar/unwahrscheinlich angegeben wurde. Da im 7. Bereich (untere Ems) nur Fragen der 12
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Grundwasserversalzung betrachtet werden, ist hier eine Betrachtung der LÖS nicht vorgese- hen, sondern nur in den Gebieten 1-6. Durch die Verschneidung der relevanten Schutzgebiete mit den 6 Grundwasserkörpern er- geben sich ca. 50 Schutzgebiete (bzw. Schutzgebietsanteile), die für das Monitoring zu be- rücksichtigen sind, siehe folgende Anlage 9 (Tabelle). Die Tabelle enthält alle Natura-2000-Gebiete und Naturschutzgebiete, die    ganzflächig oder auf erheblichen Teilflächen (grund-)wasserabhängige Landökosys- teme und Oberflächengewässer aufweisen und    außerdem innerhalb der sechs unter dem Aspekt der Grundwassermenge näher zu betrachtenden Grundwasserkörper liegen. Maßgeblich für die Auswahl sind die vom NLWKN (H 43) erhobenen Daten zum Vorkommen wasserabhängiger Biotoptypen. Ergänzend wurde die BÜK50 ausgewertet. Es handelt sich um eine Checkliste für die weitere Prüfung, welche dieser Gebiete bzw. welche Gebietsteile tatsächlich durch flächige Grundwasserabsenkung gefährdet sind oder sein könnten. NSG sind nur außerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete aufgelistet. FFH- und Vogel- schutzgebiete weisen im selben Gebiet vielfach unterschiedliche Abgrenzungen auf. Den- noch werden sie der Übersicht wegen nur als ein Gebiet aufgeführt. In den Fällen, wo sich verschiedene Schutzgebietstypen überlagern, ist bisher nur der jeweils größte Flächenanteil angegeben, nicht die Gesamtsumme bei abweichenden Abgrenzungen. Repräsentativität von Grundwasserstandsmessstellen Ein auf gewässerkundliche und wasserwirtschaftliche Fragestellungen ausgerichtetes GW- Monitoring lässt sich sinnvoll nur konzipieren, wenn fundierte Kenntnisse über die hydrogeo- logischen und hydrologischen Verhältnisse vorliegen. In der Konfiguration eines Monitoring- netzes und bei der Messstellendichte muss sich die Differenzierung der grundwasserführen- den Gesteine in Poren-, Kluft-, Karstgrundwasserleiter mit jeweils unterschiedlichen geohyd- raulischen Eigenschaften widerspiegeln. In diesem Zusammenhang ist die Kenntnis über die einzelnen hydrogeologischen Teilräume sowie die Zuordnung der Messstellenverfilterungen zu den hydrostratigraphischen Einheiten von besonderer Bedeutung. Eine pauschale Vorgabe für die Messstellendichte ist nicht möglich. Die Anzahl der erforder- lichen Messstellen hängt u.a. von der Komplexität des Aufbaus des Grundwasserleiters ab. Nach den “Empfehlungen zur Optimierung des Grundwasserdienstes (quantitativ)“, LAWA 1999, sollten bei Entscheidungen zur Messstellendichte folgende grundsätzliche Kriterien beachtet werden: - Ausmaß der Homogenität im Grundwasserleiter bzw. in der hydrogeologischen Einheit, - ausreichende Erfassung von Schichtwechseln und von Störungszonen, wenn diese ei- ne wesentliche Beeinflussung der Strömungsvorgänge in den Grundwasserleitern be- wirken - ausreichend genaue Lokalisierung der unterirdischen Wasserscheiden/Einzugsgebiete möglichst anhand von Grundwassergleichenkarten, auch mit Bezug zum oberirdischen Gewässernetz Bei den Mitte bis Ende der 90’er-Jahre in einzelnen Betriebsstellen durchgeführten Optimie- rungen der quantitativen GÜN-Grundwassermessnetze wurden zum Teil repräsentative Messstellen bereits ermittelt. 13
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Selektieren von geeigneten Grundwassermessstellen/Quellschüttungsmessstellen - Vorgehensweise: Schritt 1: Erstellung von Messstelleninformationen - Stammdaten    GIS-Shape mit Messstellen-Stammdaten erstellen (vorrangig im oberen Haupt- grundwasserleiter verfilterte Messstellen und Quellschüttungsmessstellen)    Stammdaten überprüfen (insbesondere Lagekoordinaten) Schritt 2: Zuordnung in der Fläche – Flächenbezug (mit Hilfe des Shapes “Entschei- dungshilfen_Monitoring.mxd“)    Darstellung und Zuordnung bzw. Verschneidung des Messstelleninventars in der Fläche - Grundwasserkörper - Hydrogeologischer Teilraum - ggf. Typfläche soweit bereits vom LBEG bearbeitet    Weitere nützliche Flächendaten zur Natürlichen Charakteristik - Höhenlage des GW-Spiegel - Lage der geologischen und hydrogeologischen Schnitte Schritt 3: Zuordnung in der Tiefe – Tiefenbezug    Bei Lockergestein: Zuordnung der Messstellen zum GW-Stockwerk unter Einbezie- hung der hydrogeologischen Profilschnitte (bei gegliederten GWK)    Bei Festgestein: Zuordnung der Messstellen zur stratigraphischen Einheit mit Anga- be der lithologischen Ausprägung (z.B. Oberkreide, Kalkstein) unter Einbeziehung der hydrogeologischen Profilschnitte (Grundlage: Geofakten 21 – Hydrostratigrafi- sche Gliederung Niedersachsens, NLfB 2005) Schritt 4.1: Erste Auswahl von geeigneten Messstellen     Vorrangig GÜN-Messstellen     Auswahl nach Zugehörigkeit zur Typfläche bzw. zum hydrogeologischen Teilraum (wenn die Typfläche noch nicht vorliegt) und Bewertung der Lage     Anzahl: Eine pauschale Vorgabe für die Messstellendichte ist nicht möglich (siehe obige Ausführungen zur Repräsentativität)     Auswahl nach Zugehörigkeit zu bisherigen Messprogrammen: GÜN-Messnetz, EU- Messnetz, sonstige Messstellen des Landes (Ergänzungs- und Sondermessstellen) Beweissicherungsmessstellen Wasserversorger Schritt 4.2: Erste Auswahl von Messstellen für relevante Landökosysteme (LÖS) Wird noch ergänzt Schritt 5: Abschließende Prüfung und Vervollständigung der Stammdaten 14
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   Die Mindestanforderungen an Stammdaten sind in der Anlage 4 des Bezugsleitfa- dens genannt, für die Auswahl von Messstellen für das mengenmäßige Monitoring sind insbesondere Messstellennummer, Betreiber, Messstellenart, Art der bisherigen Messung, Rechts- und Hochwert, Messpunkthöhe, Filteroberkante u. Messpunkt und Filterlänge unverzichtbare Stammdaten. Schritt 6: Plausibilitätscheck der Grundwasser- und Quellschüttungsganglinien in Be- zug untereinander und in Bezug zum Gebiet (Trendbetrachtung) . Schritt 7: Umgang mit Defiziten    Bei Plausibilitätsproblemen ggf. Messstellen weglassen oder hinzunehmen.    Messstelleninventar erweitern: Suchen nach bisher noch nicht erfassten Messstellen Dritter (z.B. weitere Wasserversorger / Externer)    Wenn Messstelleninventar nicht erweitert werden kann, dann müssen Messstellen aus benachbarten vergleichbaren Teilräumen (oder: Typflächen) zugeordnet werden – Analogieschlüsse    Hilfsgröße: Auswertung von Basisabflussmessungen    Wenn auch dies nicht möglich ist, dann muss das vorhandene Defizit im Messstel- leninventar dokumentiert und ein Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Mess- stelle erarbeitet werden Schritt 8: Auswahl und Ergebnistabelle Monitoring    Messstellen aus Schritt 4 und ggf. Schritt 7 werden ausgewählt    Messstellen die bisher nicht beobachtet wurden, müssen einer Funktionsprüfung un- terzogen werden    Ergebnistabelle - die Monitoring-Messstellen sind in einer Tabelle zusammen zu stel- len (Ergebnistabelle siehe Anlage)    Dokumentation der Auswahlentscheidung / Checkliste siehe Anlage (wird noch er- gänzt) Schritt 9: Vorabstimmung:    mit den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen / Dritten zwecks Nutzung der Messstellendaten gemäß Rahmenvereinbarung    mit den angrenzenden Betriebsstellen bei gebietsübergreifenden Grundwasserkör- pern Schritt 10: Abschließende Abstimmung des Feinkonzeptes Grundwasser    Zusammenfassung des Feinkonzeptes Grundwasser einschließlich der Gesamttabel- le der Messstellen durch die Fachgruppe Grundwasser 15
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