Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7653 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Nutzung der Corona-Warn-App als Zutrittsvoraussetzung für Urlauber Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 21.08.2020 - Drs. 18/7386 an die Staatskanzlei übersandt am 14.09.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 12.10.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Wie die Ostfriesen-Zeitung am 16.08.2020 berichtet, verweigert der Campingplatz Dyksterhus in Krummhörn denjenigen Urlaubern, welche die Corona-Warn-App nicht nutzen, den Zutritt zu seinem Campingplatz. Die Nutzung der vom Robert Koch-Institut entwickelten App wurde von der Bundes- regierung als freiwillig deklariert. Die Niedersächsische Verbraucherzentrale weist auf ihrer Website darauf hin, dass aus einer Nichtnutzung der App keinerlei Nachteile entstehen dürfen. Der Zugang weder zur Arbeit noch zu Gebäuden, Freizeiteinrichtungen oder Veranstaltungen dürfe von der Nut- zung der App abhängig gemacht werden. Bereits vertraglich gebuchte Urlaubsplätze könnten nicht im Nachhinein mit einer solchen Einschränkung versehen werden. (https: //www.verbraucherzent- rale-niedersachsen.de/campingplatzbetreiber-macht-die-corona-app-zur-pflicht ) Hinzu kommt, dass die Installation auf vielen Smartphones nicht möglich war, viele ältere Menschen kein Smartphone besitzen, nur ein Bruchteil der Nutzer die App auch aktiv verwendet oder eine po- sitive Testung dort einträgt, in manchen Fahrzeugtypen des öffentlichen Nahverkehrs sich die Blue- tooth-Technik nicht mit anderen Geräten verknüpft. Sollte das Beispiel des Campingplatzes Schule machen, wird eine Ausgrenzung nicht unerheblicher Teile der Bevölkerung aus dem öffentlichen Leben provoziert. 1. Wie steht die Landesregierung zu diesem Vorfall? Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung. Sowohl der Download als auch die Nut- zung der App sind vollkommen freiwillig und auch kostenlos. In der Niedersächsischen Corona-Ver- ordnung sind Maßnahmen festgelegt worden, wie der Umgang miteinander geregelt werden soll. Die Corona-Warn-App gehört nicht zu diesen Maßnahmen. Die App ist weder dazu gedacht noch dafür geeignet, Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen vorzunehmen. 2. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, damit sich solche Vorfälle nicht wie- derholen? Wenn ja, welche? Nein. 1