Drucksache 15/ 3795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 2. Sind der Landesregierung mit der Antragstellung von den Antragstellern Ren- diteprognosen für das Windparkprojekt übermittelt worden? Wenn ja, welche? Über Einzelheiten der beantragten Bürgschaft, insbesondere über sensible objektbezogene Informationen, können aus Gründen des Datenschutzes kei- ne Aussagen gemacht werden. 3. Warum bedarf es nach Auffassung der Antragsteller über ihre Finanzierungs- planung hinaus noch einer weiteren Bürgschaftsabsicherung? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass über die in Rede stehende Fi- nanzierung hinaus noch weiterer Bürgschaftsbedarf besteht. 4. Ist über den Antrag inzwischen entschieden? Wenn ja, wie? Wenn nein, bis wann will die Landesregierung über den Antrag entscheiden? Nein, über den Bürgschaftsantrag wurde noch nicht entschieden. Die Landesregierung wird über den Bürgschaftsantrag entscheiden, sobald die erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen und die notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten geführt sind. 5. Kann das in der zitierten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Unterzeichners genannte „landespolitische Interesse“ bedeuten, dass In- vestitionen, welche die politische Unterstützung der Landesregierung haben, trotz nicht ausreichend kalkulierbarer Risiken durch Bürgschaftsgewährung des Landes – und damit auf Risiko des Steuerzahlers - abgesichert werden? Die Voraussetzung eines „landespolitischen Interesses“ für die Übernahme ei- ner Bürgschaft bedeutet nicht, dass das Land unkalkulierbare Risiken eingeht. Vielmehr ist die Landesregierung in jedem Falle bestrebt, die Risiken des Landes zu minimieren und verlangt deshalb, dass die Kredit gebenden Ban- ken einen namhaften Teil des Risikos selbst übernehmen und auch die Inves- toren angemessen hieran beteiligt werden. Bürgschaften dürfen nicht über- nommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruch- nahme des Landes gerechnet werden muss. 2