SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 12/237 12. Wahlperiode 22.02.89 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur - Luftwaffen-Museum Uetersen I. Wer ist Triiger des Luftwaffen-Museums Uetersen und wie setzt sich die Finanzierung des Museums zusammen? Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesmini- ster der Verteidigung hat am 04.09.1987 das Museum vom Kuratori- um Luftwaffen-Museum Uetersen e.V. als Geschenk übernommen. Die Finanzierung ist daher Sache des Bundes über seinen Haushalt. 2. In welcher Form ist das Land Schleswig-Holstein am Luft- waffen-Museum in Uetersen beteiligt? In den V~_rhandlungen des seinerzeitigen T!.ägervereins mit dem Bund zwecks Obergabe des Museums gab es Uberlegungen zur Verlage- rung des Museums in ein anderes Bundesland und auch zum Verkauf an das Ausland. Der damalige Ministerpräsident Dr. Barsche! hat sich sehr für den Erhalt des Museums in Schleswig-Holstein eingesetzt und dabei dem Bundesminister der Verteidigung am 12.02.1986 mit- geteilt, daß die Landesregierung bereit sei, "den Verbleib des Museums in Schleswig-Holstein deutlich zu unterstützen". Erörtert wurden mit Vertretern des Bundes die Möglichkeit, einen Museums- Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Ver1ag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel 1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 12/237 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode pädagogen nach dem "Kieler Modell" (eine halbe Lehrerplanstelle) einzusetzen, sowie eine finanzielle Unterstützung bei der museumsdi- daktischen Umgestaltung der Sammlungen. Bedingung sollte ein Zusatz im Schenkungsvertrag sein, in dem sich der Bund verpflichtet, "das Museumsgut insgesamt in Schleswig-Holstein am jetzigen Standort zu belassen ... ". Diese Bedingung ist nicht erfüllt worden. Der Bundesminister der Verteidigung hat daher bisher keine Anträge an das Land gestellt. Das Museum hat auch in der Vergangenheit keine Zuwendungen erhalten. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Traditionspflege der Luft- waffe durch das Luftwaffen-Museum in Uetersen und welche Rolle spielt das Museum in der künftigen Museumspolitik der Landesregierung? Nach Art. 73 Ziffer I des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließ- liche Gesetzgebung für die Verteidigung. Hierzu zähle ich auch die Traditionspflege. Es ist daher Sache des Bundes, dies zu beurteilen. Das Museum ist nicht Gegenstand der Museumspolitik der Landesre- gierung.