Drucksache 15/393 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Hat die Bedeutung der Note des 2. Staatsexamens für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nach wie vor Gültigkeit? Wenn ja, a) wie viele Lehrkräfte kommen für eine Verbeamtung nicht in Frage, weil di e- ses Leistungskriterium nicht erfüllt ist, b) was geschieht mit den Lehrkräften, die wegen einer nicht ausreichenden B e- urteilung für die Verbeamtung abgelehnt werden und c) inwieweit erhalten diese Lehrkräfte die Möglichkeit zur Leistungssteigerung, auf welchem Weg können sie sich erneut in das Auswahlverfahren einbringen und mit welchen Wartezeiten haben sie zu rechnen? § 10 LBG schreibt vor, dass eine Auslese bei der Berufung in das Beamtenverhältnis nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist. Dabei hat die Note des 2. Staatsexamens für die Übernahme in das Beamtenverhältnis Bedeutung neben zusätzlich vorzunehmenden aktuellen Leistungsfeststellungen bei Lehrkrä f- ten, die mindestens sechs Monate im Schuldienst tätig sind. a) Bisher wurde in vier Fällen auf Grund des Ergebnisses der Leistungsfeststellung eine Übernahme ins Beamtenverhältnis abgelehnt. b) und c) Diese Lehrkräfte werden zunächst im Angestelltenverhältnis weiterbe- schäftigt. Sie erhalten eine eingehende Rückmeldung über ihr Leistungsbild. Nach angemessener Zeit, maximal nach einem Jahr, erfolgt eine neue Beurteilung. 2