Sicherheit und Kontrolle von Heimtierhaltung

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                         Drucksache  15/595 15. Wahlperiode                                                        00-12-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus Sicherheit und Kontrolle von Heimtiernahrung Frage 1: Werden die einzelnen Bestandteile, die zur Produktion von Heimtierfertignahrung ein- gesetzt werden (Trocken- und Nassfutter), für Fleisch- bzw. Allesfresser wie Hunde, Kat- zen, Frettchen und Igel auf BSE getestet? • Falls ja, seit wann werden welche Bestandteile getestet? • Falls nein, hält die Landesregierung solche Tests für erforderlich? Antwort: nein. BSE-Tests werden nach Schaffung der erforderlichen Untersuchungskapazität bei allen über 30 Monate alten not- und krankgeschlachteten Rindern sowie bei allen über 30 Monate alten Schlachtrindern durchgeführt. Weitere BSE-Tests der einzelnen Bestandteile, die zur Produktion von Heimtierfertig- nahrung eingesetzt werden (Trocken- und Nassfutter) werden nicht für erforderlich gehalten.. 1
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Frage 2: Trifft es zu, dass außer an Wiederkäuern auch an Hunden, Katzen und anderen domes- tizierten bzw. als Heimtieren gehaltenen Fleisch- und Allesfressern als Folge einer Infi- zierung mit BSE der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung verwandte Erscheinungsbilder (vCJK) auftreten können? Antwort: Transmissible Spongiforme Enzephalopathien treten auch bei Zuchtnerzen (Transmissible mink enzephalopathy - TME) und bei Katzen und Großkatzen wie Puma, Gepard, Ozelot und Tiger (FSE) auf. Der Landesregierung sind derartige Erkrankungen in Schleswig-Holstein bisher nicht bekannt geworden. Frage 3: Welchen Kontrollen unterliegt die Herstellung von Heimtierfertignahrung generell? Antwort: Die Kontrolle der Herstellung von Heimtierfutternahrung unterliegt dem futtermittel- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften.
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