SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2199 17. Wahlperiode 2012-02-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wasserschutzgebiet Drei Harden Vorbemerkung: Im September 2005 wurde durch die Landesregierung ein neues Programm zur Si- cherung der Trinkwasserversorgung (Neuorientierung des Programms zur Auswei- sung von Wasserschutzgebieten) aufgestellt, in dem die Schutzpriorität des Wasser- werks Drei Harden in Nordfriesland an erster Stelle genannt wurde. Auch die Unter- suchungen und Vorarbeiten zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes mit ent- sprechenden Auflagen für die Landbewirtschaftung waren zu diesem Zeitpunkt na- hezu fertig; die Vorstellung der fertigen Ergebnisse fand Ende 2006/Anfang 2007 statt. Bisher ist ein neues Wasserschutzgebiet Drei Harden noch nicht ausgewiesen. 1. Warum ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Drei Harden noch nicht erfolgt, obwohl im gleichen Zeitraum andere Wasserschutzgebiete problemlos ausgewiesen wurden? 2. Aus welchem Grund wurden andere Wasserschutzgebiete vorrangig ausgewie- sen? Frage 1 und Frage 2 werden zusammen beantwortet. Die Auflistung der Wasserwerke in der Tabelle 1a des Programmes zur Auswei- sung von Wasserschutzgebieten stellt keine Prioritätenliste dar. Eine Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten erfordert eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten,
Drucksache 17/2199 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode die sich, auch in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, über mehrere Jahre erstrecken. Die Reihenfolge der Ausweisungen ergibt sich letztend- lich aus dem Fortschritt der jeweiligen Vorarbeiten und Bearbeitungsschritte. 3. Ist es richtig, dass derzeit ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverwal- tungsgericht anhängig ist, in dem das Verfahren der Grenzziehung von Wasser- schutzgebieten einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen wird? Wenn ja, seit wann ist das Verfahren anhängig und wie lange wird es dauern, bis das Verfahren beendet ist und ist es möglich, in der Zwischenzeit Regelungen zu treffen, die einer Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nahe kommen? Es ist richtig, dass ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverwaltungsge- richt anhängig ist. Darin wird lediglich die Grenzziehung eines Wasserschutzge- bietes überprüft. Das Verfahren ist seit dem 13. Juli 2011 anhängig. Die Landes- regierung hat keinen Einfluss auf die Verfahrensdauer; eine Angabe hierzu ist da- her nicht möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung des Bundesverwal- tungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung haben wird, so dass vor Abschluss des Gerichtsverfahrens vom Erlass zwischenzeitlicher Regelungen Abstand ge- nommen wird. 4. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets Drei Harden und wann wird das Wasserschutzgebiet ausgewiesen sein? Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Drei Harden ruht aufgrund des Ver- fahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht und soll nach dessen Beendigung er- folgen. 2