SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 9/106 9. Wahlperiode 05. 09. 79 Kleine Anfrage des Abg. Jensen (SPD) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Nachbarschaftsausschüsse 1. W~lche Erfahrungen und Erkenntnisse liegen der Landesregie- rung bislang zu dem nach dem Gesetz über kommunale Zusam- menarbeit gebildeten Nachbarsd1aftsausschüsse vor? 2. Sind Fälle bekannt, in denen ein Nachbarschaftsaussdmß die Erfüllung von Aufgaben ~m Sinne von § 20 Abs. 2 GkZ mit Erfolg ·bewirkt hat? Der Landesregierung liegen überwiegend positive Erfahrungen vor. Für die Nahbereichsgemeinden besteht ein berechtigtes Interesse, an der Erfüllung übergemeindlid1er Aufgaben, insbesondere an der Ver- wendung von Schlüsselzuweisungen nad1 § 18 FAG, ·beteiligt zu wer- den. Auch der zentrale Ort bedarf in vielfacher Weise der Infor- mation, der Zustimmung und Unterstützung def Nahbereichsgemein- den. Die gegenseitige Information und Abstimmung in den Nachbar- sthaftsaussdlüssen haben das Verhältnis der zentralen Orte zu den Gemeinden ih_rer Nahbereiche gefördert. 3. Wieviel Nachbarsd1aftsaussd1üsse bestehen derzeit im Lande? In wieviel Fällen werden die Aufgaben der Nachbarsdlafts- ausschüsse durd1 die Amtsauss~üsse wahrgenommen? 61. In 36 Fällen werden die Aufgaben der Nachbarschaftsausschüsse durch die Amtsausschüsse wahrgenommen. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und e1nzefn beim Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19, Z300 Kiel, Fernruf 6 20 95/96, zu beziehen.