SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 10/1 060 · 10. Wahlperiode 26.06.85 Kleine Anfrage des Abg. Amthor (SPD) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Entlastung eines Bürgermeisters I. a) Trifft es zu, daß der Bürgermeister der Gemeinde Borstel (Kreis Segeberg) zum vierten Male hintereinander von der Gemeinde- vertretung nicht entlastet wurde? b) Wenn ja, welches waren die Gründe? Wegen des von einigen Gemeindevertretern erhobenen Vorwurfs an- geblicher Unregelmäßigkeiten des Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen in der Gemeinde Borstel hat ein Antrag auf Entlastung des Bürgermeisters für das Haus- haltsjahr 1983 bereits zum vierten Male keine Mehrheit gefunden. 2. Gibt es in Schleswig-Holstein ähnliche Fälle? Wenn ja, welche? Der Landesregierung sind keine vergleichbaren Fälle bekannt. 3. Sieht sich die Kommunalaufsicht (Kreis/Land) gezwungen, einzu- greifen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Landtagsdrucksachen s'md fortlaufend und e1nzeln be!m Verlag Schmldt & Kl.aunig, Ringstraße 19, 2X() Kiel, FernrLif 6 20 95(96, zu beziehen.
Drucksache I0/1060 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode Die Entlastung des Bürgermeisters ist eine kommunalpolitische Ent- scheidung. Sie obliegt der Vertretungskörperschaft Die Nichterteilung der Entlastung stellt kein rechtswidriges Handeln der Gemeinde dar. Nur ein solches würde die Kommunalaufsichtsbehörde zu einem Ein- greifen berechtigen. Ob die der Nichtentlastung zugrunde liegenden Vorwürfe zu Maßnahmen des Landrats als der zuständigen Kommu- nalaufsichtsbehörde Veranlassung geben, kann erst nach dessen ab- schließender Ermittlung des Sachverhaltes beurteilt werden. 4. a) Trifft es zu, daß Gemeindevertreter Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Gemeinde Borstel gestellt haben? Ja. b) Wenn ja, welches ist die Hauptanschuldigung? Was waren die Ursachen? Siehe Antwort zu Frage 1. , . ~: