Viertes Gleis im Bahnhof Elmshorn

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                    Drucksache   19/2008 19. Wahlperiode                                                     20-03-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Viertes Gleis im Bahnhof Elmshorn Vorbemerkung der Fragestellerin: Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärte die Landesregierung während der Haus- haltsberatungen in Umdruck 19/2934, die Planung des vierten Gleises im Bahnhof Elmshorn sei finanziert: „Die Finanzierung der Investitionen in das vierte Bahnsteigg- leis in Elmshorn ist über den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Um die Be- schleunigung der Planungen zu erreichen, hat das Land Mittel in einem durch die NAH.SH betreutes „Planungsbeschleunigungsprogramm“ zur Verfügung gestellt. (…) Es ist davon auszugehen, dass ab dem kommendem Jahr Mittel des Bundes für die Planungen des vierten Bahnsteiggleises in Elmshorn zur Verfügung stehen.“ 1. Wer führt die Planung durch? Antwort: Die NAH.SH hat aus dem Budget des Planungsbeschleunigungsprogramms eine Trassierungsstudie für den Bahnhof Elmshorn ausgeschrieben. Mit dieser Studie sollten die Machbarkeit unterschiedlicher Varianten für den Bau des vierten Bahnsteiggleises nachgewiesen und die erforderlichen Anpassungen am Spurplan des Bahnhofs dargestellt werden. Den Zuschlag für die Durch- führung dieser Studie hat die DB Engineering&Consulting, Niederlassung Hamburg, erhalten. 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand? Antwort: Mit der Erarbeitung der Studie wurde im April 2019 begonnen. Der Endbericht liegt seit Dezember 2019 vor. Die Studie wurde in enger Abstimmung mit dem ebenfalls in Planung befindli- chen Bahnhofs- und Bahnhofsumfeldprojekt der DB Station&Service und der
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Drucksache 19/2008         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Stadt Elmshorn durchgeführt. Nachdem auch nach Durchführung der Trassie- rungsstudie immer noch eine größere Zahl von Varianten für den Spurplan des Bahnhofs Elmshorn existieren und diese Varianten unterschiedliche Wechselwirkungen mit dem Bahnhofsprojekt haben, wird derzeit ein Work- shop mit der Stadt Elmshorn, den betroffenen DB-Gesellschaften und der NAH.SH vorbereitet. Wenn der Spurplan und die Bahnsteigkonfiguration feststehen, wird die DB Netz AG die notwendigen Schritte für eine Auftragserteilung der Vorplanung nach HOAI 1 und 2 unternehmen. Den entsprechenden Planungsauftrag hat sie durch den Bund erhalten. 3. Wann ist mit Abschluss der Planung zu rechnen? Antwort: Mit einem Abschluss der Vorplanungen durch die DB Netz und DB Sta- tion&Service AG ist nicht vor Ende 2021 zu rechnen. 4. Wie sind die weiteren Schritte nach Abschluss der Planung? Antwort: Bei einem positiven weiteren Planungsverlauf könnte die Entwurfs- und Ge- nehmigungsplanung ein Jahr später vorgelegt werden. Anschließend muss das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit veranschlagt die DB AG für Planfeststellungsverfahren etwa zwei Jahre. Sollten keine Einsprü- che vorliegen, könnte somit frühestens 2025 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens – es gilt, das Projekt mit dem Bahnhofsprojekt zu verzahnen, Themen des Lärmschutzes sind von ho- her Bedeutung und auch die betrieblichen Belange im Bahnhof Elmshorn er- fordern umfangreiche Vorbereitungen anstehender Bauarbeiten – sind Anpas- sungen dieses Zeitplans aber möglicherweise erforderlich. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung wann ergriffen, um den Bau vo- ranzutreiben? Antwort: Durch die Schaffung des Planungsbeschleunigungsprogramms und die finan- zielle und personelle Ausstattung der NAH.SH zur Durchführung dieses Pro- gramms, hat die Landesregierung bereits einen wichtigen Schritt unternom- men, um die Realisierung des Projektes voranzubringen. Hierdurch konnte die Planung um ca. ein Jahr beschleunigt werden. Durch die Federführung bei der NAH.SH konnten außerdem die Interessen des Landes und der Stadt Elms- horn hinsichtlich der Neugestaltung des Bahnhohsumfelds wesentlich besser berücksichtigt werden. Die NAH.SH wird mit Unterstützung des Landes die weiteren Schritte intensiv verfolgen. Durch eine kontinuierliche Projektbegleitung sollen Leerläufe ver- mieden werden und eine rasche Umsetzung des Projektes erreicht werden. 2
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