Teilzeitbeschäftigung in den Landesbehörden

/ 5
PDF herunterladen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                             ·Drucksache                   9/399 9. Wahlperiode                                                                                                                   31. 01. 80 Kleine Anfrage der Abg. Frau Böhrk (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Innenminister - Teilzeltbeschäftigung in den· landes.behörden 1. In welchem Umfang und aufgrund welcher Bestimmungen bietet die Landesregierung Arbeitern, Angestellten und Beamten des Landes Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, da die Nachfrage nach Teilzeitbeschäftigung durch Frauen, aber audl durdl Männer, zuzunehmen scheint und der öffentliche Dienst zu den Arbeits- hereidleu gehört, in denen traditionell Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen'? Die Landesregierung bietet Teilzeitarbeitsplätze in der allSemeinen Verwaltung und, sdnverpunktmäßig, in Fachverwaltungen (z. B. im Schul- und Hochschulbereich, bei den Krankenhäusern, im Justizbe- reich und in der Finanzverwaltmig) · in dem r~chtlich zulässigen und organisatdrisch möglichen Umfang an. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt waren; konnte bislang den Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung entsprochen werden. s Für Beamte ist die Teilzeitbeschäftigung in 95 a des Landesbeamten- gesetzes, für die Richter in § 7 9-es Landesrichtergesetzes geregelt. Nach dem geltenden Arbeits- und Tarifrecht ist eine Teilzeitbeschäfti- gung von Angestellten u·nd Arbeitern uneingesChränkt möglich. 2. Wie viele Arbeiter, Angestellte und Beamte des Landes sind 1979 teilzeitbesdläftigt gewesen - aufgesdllüsselt nach Ge~ sdlledlt, Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe, LandeSbehörde? Hat sidl der Umfang der Teilzeitbeschäftigung in den letzten Jahren wesentlidl verändert? Die Landtagsdrucksachen elnd fortlaufend und einzeln beim Verleg Schmldt & Kleunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel, Fernruf 6 20 00/96, zu beziehen.
1

Drucksadte 9/399               Schleswig-Holsteinisdter Landtag  ~·9.   Wahlperiode In der sdlleswig-holsteinischen Landesverwaltung waren im Jahre 1979 2 273 Beamte, 3 406 Angestellte und 1 350 Arbeiter teilzeitbeschäftigt (Einzelheiten siehe Anlage). In den letzten Jahren ist keine wesentliche Veränderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung feststellbar. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Möglichkeiten für Teil- zeitbeschäftigung künftig zu erweitern? Eine generelle Freigabe der Teilzeitbeschäftigung ist für Beamte und Richter aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig. Die Landes- regierung· unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erwei- terung der Teilzeitbeschäftigung für Beamte. 4. In welchen Landesbehörden und/ oder bei welchen Tätigkeiten ist Teilzeitbeschäftigung nach Auffassung der Landesregierung unmöglich? Teilzeitarbeitsplätze können grundsätzlich bei allen Landesbehörden eingerichtet werden. 5. Wie beurteilt die Landesregierung flexible Teilzeitarbeitsrege- lungen wie zum Beispiel "Job-Sharing"? Werden derartige Regelungen bereits in den Landesbehörden praktiziert oder sind solche ·geplant? Eigenvl;'!rantwortliche Wahrnehmung---eines Arbeitsplatzes durch mehw rere Mitarbeiter wird in der sch.leswig-holsteinisd1en Landesverwal- tung z. Z. lediglich im Hochschulbereich bei studentischen Hilfskräften der Professoren praktiziert, die sich stundenweise zu mehreren Per- sonen eine Stelle teilen. Eine Ausdehnung dieser besonderen Form der Teilzeitbeschäftigung, die auch in der Privatwirtschaft noch weit- gehend unbekannt ist, auf andere Verwaltungsbereid1e würde- un- abhängig von noch nidlt ausgeräumten rechtlichen Bedenken (Inhalt des Vertragsverhältnisses, persönliche Verantwortung des Mitarbei- ters) - auf erhebliche praktische Hindernisse stoßen und ist deshalb z. Z. nicht geplant.
2

Schleswig-Holsteinischer Landtag -        9. Wahlperiode             Drucksache 9/399 teilzcitbcschäf- tigte Arbeiter                            Lohngmppen .Stand: 1979 Geschäftsbereich        ins-     davon gesamt                 !I      III     IV       V      VI      VII     VIII m    '\\'  m    \\' m   w  m   \\' m   \\' m    \\' m   \\' m    w Landtag                         9            9         9 Landesrechnungshof Ministerpräsident ein- schl. Minister f. Bundes- angclegenhe~ten                                               - Innenminister ohne Polizei                   39           38 1 38 Polizei                      321      23 298 - 298                               23 J ustizministcr               219      5 214 2 213                        3 Finanzminister                 82           82        82 Minister für \Virtschaft u. Verkehr                     62      3 59           59  ~                       3 1Iinistet für Ernährung, Landw. u. Forst.               80      4 76           76                                   2       2 Sozialminister                130         130        126                                       3 942      36 906      3 901                   3      26        2   3   2 Kultusminister    +          408                -,- (Stand; 30.6. 78)          1 350     Detaillierte Aussagen sind für den Kultusbereich nicht verfügbar und ---        wären nur mit erheblichem Aufwand zu erbringen. 3
3

0 Teilzeitbeschäftigte                                                                                                         ::l Beamte u.                                                                                                          !* ~ Geschäftsbereich                         Richter                                               Besoldungsgruppen Stand: 1979                                                                                                          "'e-· ins- gesamt:           davon          A 15    . A 14    A 13    A 12      A II    A 10       A9       A8              A6        A5 " ~ A7 m          w      m w      m    w   m   w   m    w   mwmwmw                      m   w    m   w  m   w     m    w   <C <C Landtag Land:srechnungsh<?f Ministerpräsident einschhließlich Minister :für Bundesangelegen-                                                                                                                                    cn heiten                                                                                                                                                            8- Innenminister (ohne Polizei)           4                     4                                                                                                      ii) ~ Polizei Justizminister                        80                    80                    8                         7     28    -    17.       6 -     5       5   -     4  ~- Finanzminister :Minister für Wirtschaft u. Ver- 148          2       146                                             17      12      I  25      34 -     24     27    -     6 ~ 00 kehr                                 2                     2                                                                                                      lii Minister für Ernährung, Land-                                                                                                                                       s·o;· ·wirtschaft und Forsten Sozialminister                         8                     ä                                              2       3 8- " ...                                      242          2       240                     8       2       3       27      44         44      41       29      32        10 ~ ~ Kultusminister                    +2031     Detaillierte Aussagen sind für den Kultusbereich nicht verfügbar und wä:r;en nur mit erheblichem Aufwand zu  erbrin~en. "pr p. (Stand' 30. 6. 78)                 2273 ./ "' 50 ~.0 "c;· ~ p. "
4

T eilzeitbeschäftigte An- gestellte                                                             Vergütungsgruppen Geschäfts-                 Stand: bereich                     1979 ins-       davon       Ia       Ib        IIa      III       IVa     IVb      Vb       Vc       VIb        VII      VIII     IXa     IXb      Kr.     Kr. V gesamt:                                                                                                                                        I-IV m      w    m    w   m    w    m    w   m     w   m    w  m    w   m    w   m    w   m    w   m      w   m    w   m'  w   m    w   m    w  m    w Landtag Landesrech- rechnungshO:f Ministerpräs. einscbl. Min. f.                                                                                                                                                                    "'g. Bundes- angelegenheiten Innenminister 4    -         4 -    -   -    -    - -      -    -    -   -   -   -    -   -    -    -   -    -   -        4 -    -   -   -   -    -   -    -  -    -    """' <6" (ohne Polizei)        100      1     99 -    -    -    -    -    -   -    -    -   -   -   -    -   -    -      6 -    19    1     71 -      3 -   - -      -   -    -  -    -      ~ 0 Polizei                52    -        52 -    -   -    -    -    -   -     -   -    -  -    -   -    -   -    -   -      1 -       40 -    11  - -     -    -   -    -  -    -      ;;; Justizminister        560    -      560  - -      -    - -       -   -     - -      -  -    - -     -    -      1 -    14 -      455  -    43 -     14 -    33 -     -  -    - ~ ro Finanzminister        453      3    450  - -      -    -    -      2 -    -      2 -   -      2 -   -    -      4 -    18 -      261  -    70 -    12    1 81 -      -  -    -      §: Minister für                                                                                                                                                                        "'g. ro Wirtschaft und Verkehr            49      1    48   - -      -    -    -    -   -    -    -   -   -   - -         1 -      1 -      8 -       33   1    5 -   -   -    -   -    -  -    -      ... r' "' Minister für Ernährg.,                                                                                                                                                                           "' g_ Landw. und                                                                                                                                                                          p; und Forsten Sozialminister 82 273 - 1 82 272 - - -      1 - - - 4 - - -   - 3 - -    - 1 - - - - -   - 2 - - - 3 - 1 4 - 7 - 11.- 5 - 45 96 - - 16 10 - - 1 - 1 - 3 2 - - - 138 "' 1 574      6 1568    -      1 -      4  -      5 -       1   2 -   -      4 -      4   1 23   -    76    1 1 006    1 158  -   28    1 119  -   138 -      1 I~ Kultusminister   +-1-832    Detaillierte Aussagen sind für den Kultusbereich nicht verfügbar und wären nur mit erheblichem Aufwand zu erbringen. g. (Stand: 30.6.78)       - 3 406 ---                                                                                                                                                            1t p. ro ..= 0 g. "'"'g. " ~ "'"'
5