Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/1135 auch - muss der Bund als Verursacher die Kosten für die Entsorgung der Futtermittel tragen. 4. Hätte die Möglichkeit bestanden, fischmehlhaltige Futtermittel und tierfetthaltige Milchaustauscher an die Hersteller innerhalb der Europäischen Union zurückzugeben? Falls ja: Welche Gründe sprachen dagegen? Antwort: Nein. Das Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 01.12.2000 ließ ein Verbringen in andere Mitgliedstaaten jedoch nicht zu. 5. Trifft es zu, dass bayerische Futtermittelhersteller für entsorgte tiermehl- bzw. tierfetthaltige Futtermittel eine Entschädigung des Landes Bayern erhalten haben? Antwort: Nein. Das Land Bayern ist bei der Entschädigung tiermehl- bzw. tierfetthaltiger Futtermittel in Vorleistungen getreten. 6. Trifft es zu, dass das Land Bayern die Entsorgungskosten übernommen hat? Antwort: Nein. Das Land Bayern ist bei den Entsorgungskosten in Vorleistungen getreten. 7. Wird die Landesregierung den betroffenen schleswig-holsteinischen Futtermittelherstellern und Landhändlern aufzeigen, wie und wo tiermehl- und tierfetthaltige Futtermittel zu entsorgen sind? Falls ja: Wann wird dies geschehen? Antwort: Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat mit Schreiben vom 17.01.2001 an alle Futtermittelhersteller und -händler aufgezeigt, wie und wo tiermehl- und tierfetthaltige Futtermittel zu entsorgen sind. Sie hat in diesem Schreiben auf die rechtliche Situation hingewiesen, in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten eine Liste mit geeigneten Entsorgungsfachbetrieben und Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein und Hamburg übersandt und Adressen für weitere Informationen mitgeteilt. Sie hat außerdem auf die Bedeutung einer ausreichenden Dokumentation für mögliche Entschädigungsansprüche hingewiesen.