SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 12/1031 12. Wahlperiode 14.09.90 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Haller (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr - Gegenwärtige und zuküntige Nutzung überbetrieblicher Ausbildungszentren (ÜAZ) und überbetrieblicher Ausbildungsstätten (ÜAS) in Schleswig-Holstein L. Welche ÜAZ/ÜAS mit welchen Kapazitäten existieren an welchem Standort in Schleswig-Holstein"' Der Landesregierung liegt keine aktuelle Übersicht über die Kapazi- täten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten in Schleswig-Holstein vor. Nach einer 1982 durchgeführten Umfrage gab es in Schleswig- Holstein etwa 60 überbetriebliche Ausbildungsstätten mit knapp 6.000 Werkstattplätzen. In der Zwischenzeit sind die Kapazitäten nicht unerheblich ausgeweitet worden. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die meisten Berufsbildungsstätten multifunktional sowohl für Aus- als auch für Weiterbildung genutzt werden, so daß eine Aus- gliederung der nur für Ausbildungszwecke genutzten Kapazitäten schwierig ist. 2. Wer ist jeweils Träger der Einrichtung? Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 12/1031 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Überbetriebliche Ausbildungsstätten stehen unter verschiedener Trä- gerschaft. Hervorzuheben sind insbesondere die Organisationen der Wirtschaft (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Fachver- bände, Arbeitgeberverbände etc.) sowie die gewerkschaftsnahen Bil- dungseinrichtungen. Eine Besonderheit sind die 9 überbetrieblichen Ausbildungsstätten des sogenannten 850-Plätze-Programms (vgl. Antwort zu Frage 6), die von Betriebsträgervereinen (Mitglieder in der Regel Kreis, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft/Innung, Gewerkschaften) getragen werden. 3. Wie ist jeweils die aktuelle Auslastung der Einrichtung entspre- chend der ursprünglich beabsichtigten Nutzung? Nach Erkenntnissen der Landesregierung, die insbesondere auf viel- faltigen Kontakten mit den Trägem beruhen, sind die überbetrieb- lichen Ausbildungstätten in Schleswig-Holstein überwiegend gut aus- gelastet. 4. In welchem Umfang und an welchem Standort bestehen unge- nutzte Kapazitäten bzw. von der ursprünglich beabsichtigten ab- weichende Nutzungen? Wegen der erwähnten, die Auslastung optimierenden multifunktiona- len Nutzung kann in den meisten Fällen nicht zwischen einer "ur- ~prünglich beabsichtigten" und einer "abweichenden" Nutzung der UA?;/UAS. unterschieden werden. Etwas anderes gilt für die erwähn- ten UAZ/UAS des 850-Plätze-Progranuns (vgl. Antwort zu Frage 6). 5. Welche kurz- u.IJ.d mi.ttelfristigen Überlegungen zur zukünftigen Nutzung der UAZ/UAS haben nach Kenntnis der Landes- regierung die jeweiligen Träger? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6. Welche Überl~g~ng~n zur kurz- und mittelfristi~en zukünftigen Nutzung der UAZJUAS hat die Landesregierung. Da eine ausreichende Auslastung der überbetrieblichen Ausbildungs- stätten durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch künftig ge- währleistet erscheint, sieht die Landesregierung derzeit keinen Anlaß, grundsätzliche Überlegungen zur zukünftigen Nutzung anzustellen. Nutzungsfragen stellten sich aber in letzter Zeit - von Einzelfallen abgesehen - vor allem bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten des 850-Plätze-Programms. Diese Ausbildungstätten sind Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre zur Durchführung von Sondermaßnah- men zur Ergänzung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes mit 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/1031 Zuschüssen von Bund und Land errichtet worden. Diese Sondermaß- nahmen laufen nunmehr aus. Eine vollständige Auslastung dieser überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist auch durch andere außer- schulische berufliche Bildungsmaßnahmen, die mit dem ursprüng- lichen Zuwendungszweck zu vereinbaren sind, nicht zu erreichen. In Verhandlungen mit dem Bund hat die Landesregierung daher erreicht, daß dieser einem neuen, auch mit den Trägem der Einrichtungen ab- gestimmten Nutzungskonzept zustimmt. Es sieht vor, daß diese über- betrieblichen Ausbildungsstätten im Interesse einer optimalen Aus- lastung jeweils zu 50 % durch die Wirtschaft und die Berufsschule genutzt werden können. 3