Zahlung von Arbeitslosengeld an die vom Land Schleswig-Holstein nachversicherten Lehramtsreferendarinnen und -referendare

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache 15/156 15. Wahlperiode                                                       00-06-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Geerdts (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Zahlung von Arbeitslosengeld an die vom Land Schleswig-Holstein nachversicherten Lehramtsreferendarinnen und -referendare 1. Wie viele ehemalige Referendare haben seit Beginn des Jahres 2000 ihr Referendariat in Schleswig-Holstein als Beamtin/Beamter auf Widerruf mit der Prüfung der 2. Staatsexamens beendet, aufg eschlüsselt nach a)      Grund- und Hauptschulen, b)      Realschulen, c)      Förderschulen, d)      Gymnasien und e)      Berufsschulen? Grund- und Hauptschulen          94 Realschulen                      59 Förderschulen                    31 Gymnasien                        99 Berufsschulen                    47
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Drucksache 15/ 156 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 2. Wie viele dieser Lehrkräfte von 1a) und 1e) haben sich dann arbeitslos gemeldet? Die Bundesanstalt für Arbeit führt keine gesonderte Statistik über Arbeitslosmeldu n- gen von ehemaligen Lehramtsreferendarinnen und -referendaren, die sich nach dem 1. Januar 2000 arbeitslos gemeldet haben. 3.   Hat dieser Personenkreis durch die Nachversicherung des Referenda- riats bei der BFA einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja: Wie berechnet sich dieser Betrag? Wenn nein: Warum hat dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Nein. Mit der Nachversicherung werden nur Ansprüche für die Rentenversicherung der Angestellten begründet. Ehemalige Lehramtsreferendarinnen und -referendare erfüllten bis zum 31.12.1999 die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Lohnersatzleistungen nach §§ 190, 191 Abs. 2 Nr. 1 SGB III (sog. originäre Arbeitslosenhilfe). Dieser A n- spruch ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des SGB III vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2624) mit Wirkung zum 01.01.2000 entfallen. 4. Wie wird der Betrag des Arbeitslosengeldes für diese Personen 1a) bis 1e) berechnet? entfällt 5. Ab welchem Zeitpunkt wurde bzw. wird das Arbeitslosengeld gezahlt? entfällt 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode   Drucksache 15/156 6. Wie viele der Lehrkräfte aus 1. haben jeweils in ihrem Schultyp ein Arbeitsverhältnis begonnen? Grund- und Hauptschulen                   77 Realschulen                               38 Förderschulen                             27 Gymnasien                                 50 Berufsschulen                             38 3
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