SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 8/109 8. Wahlperiode 16. 10. 75 Kleine Anfrage des Abg. Ku.hlwein (SPD) und Antwort des Sozialministers Ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein 1. Hält die Landesregierung darail fesC daß es in Schleswig-HÜl- stein Probleme der gleichmäßigen regionalen ärztlichen Versor- gung gibt, (Drucksache 711302)1 Die Landesregierung hat in der zitierten Antwort (Drucksache 7/1302) auf die Kleine Anfrage des Abg. Berend Harms-Bi!sen (SPD) folgen- des festgestellt: Im übrigen haben die Aussagen, die die Landesregierung im Strukturplan für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung im Lande Schleswig-Holstein vom 13. August 1974 (Schriften des So- zialministeriums, Heft 6/1974) getroffen hat, auch heute ihre Gül- tigkeit. Insbesondere trifft nad1 wie vor zu, daß die ärztliche Ver- sorgung ein Problem der regionalen Verteilung ist. Dies ist der Grund dafür, daß es vereinzelt zu vorübergehenden Versorgungs- engpässen gekommen ist und auch In Zukunft kommen kann. I-Iieran hält die Landesregierung fest. 2. Ist die Landesregierung bereit, zur Sicherstellung einer gleich- mäßigen regionalen ärztlichen Versorgung einer gesetzlichen Regelung zuzustimmen? Ja. Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & K!aunlg, 23 Klei, Ringstraße 19/21, Fernruf 6 20 95100, zu beziehen.
Drucksache 8/ I 09 Schleswig-Holsteinischer Landtag-- 8. Wahlperiode 3. Trifft es zu, daß die Landesregierung' im Bundesrat dem Gesetz- entwurf von Bayern und Baden-Württemberg bzw. dem Gesetz- entwurf der Bundesregierung in geänderter Form zugestimmt bat? Der Bundesrat hat in seiner 415. Sitzung am 19, Dezember 1974 mit den Stimmen Schleswig-Holsteins beschlossen, den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz zur Weiterentwick- lung des Kassenarztrechts - GWKAR) in der Fassung der Bundes- 'ratsdrucksadre 476/74 (Besdrluß) bei)ll Deutschen Bundestag einzu- bringen. Der Bundesrat hat in seiner 415. Sitzung am 19. Dezember 1974 eben- falls 1hit den Stimmen Schleswig-Holsieins beschlossen, zu dem Ent- wurf eines Gesetzes zur· Weiterentwicklung des Kassenarztrechts und zur Änderung der KrankenversicherUng· der Rentner (Krankenve~si cherungs-Weiterentwicklungsgesetz - KVWG) wie aus der Bundes~ ratsdrucksadre 771/74 (Beschluß) ersidrtlidr, Stellung zu nehmen. 4. Hält die Landesregierung die in diesen Gesetzentwürfen ent- haltenen Maßnahmen zur Steuerung der ärztlichen Niederlas- sun'g für "systemadäquat" (Drucksa<;tw 7/1302)1 Ja, aber hinsichtlid1 des Entwurfs der Bundesregierung m,it· den Ein- schränkungen, die sich aus der Stellungnahme des Bundesfates (Bun- desratsdrucksache 771/74 -Beschluß -) ergeben. 5. ·Trifft es zu, daß auf Antrag Sd1leswig-Holsteins im Bundesrat der Gesetzentwurf der Bundesregierung in folgenden Punkten geändert worden ist: Artikel 1 § 1 Nr. 24 f Artikel 1 § 1 Nr. 30 e A:tikel 1 § 1 Nr. 33 (Bundesratsdrucksache 771/3/74 c/aa bis ee)1 Ja. 6. Welche Begründung hatte die Landesregierung angesichts der ärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein fürdie von ihr be- antragten .Ä)1derungen? Die Begründupgen für die von der Landesregierung beantragten 'Än- derungen, die sich aus der Bundesratsdrucksache 7,71/3/7.4 ergeben, berücksichtigen auch die ärztlid1e. Versorgung in Schleswig~Holstein.