Aufsicht und Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in Schleswig-Holstein durch die Abteilung Reaktorsicherheit im Sozialministerium, II. Anfrage

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                               Drucksache               10/2157 10. Wahlperiode                                                                                                                     30. 06. 87 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Jürgen Hinz (SPD) und Antwort der Landesregierung - Sozialminister - Aufsicht und Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in Schles- wig-Holstein durch die Abteilung Reaktorsicherheit im Sozial- ministerium, II. Anfrage 1. Was versteht die Landesregierung unter einer Wahrnehmung der ihr nach dem Atomgesetz obliegenden Pflichten "in vollem Umfang''? 2. Wie wirkt sich die .,Straffung der organisatorischen Grundlagen'' in der neu geschaffenen Abteilung praktisch aus? 3. In-welchen "einzelnen Schwerpunkten'' wurde und wird die Auf- sicht auf welche Weise ,.intensiviert"? 4. Was versteht die Landesregierung unter einer "Systcmatisicrung'' der atomrechtlichen Aufsicht? Die Landesregierung gewährleistet, daß die sich aus § 19 des Atom· gesetzes ergebenden P{]ichten und Aufgaben mit der Intensität wahr- genommen werden. die der Umgang mit der Radioaktivität gebietet. Die Schaffung einer eigenen Abteilung für Reaktorsicherheit ist dabei eine organisatorische Maßnahme, die nach Ansicht der Landesregierung zu einer optimalen Aufgabenerfüllung beiträgt. So ist z.B. der Leiter der Abteilung ausschließlich mit Leitungsaufgaben betraut. Die seit Bestehen der Abteilung gemachten Erfahrungen bestätigen, daß die Entlastung von Referententätigkeit - als Leiter einer Referatsgruppe hatte er diese zu leisten - die Effizienz der Atomaufsicht deutlich erhöht. Ferner haben zusätzliche Stellen ermöglicht, die Arbeit in ein- Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kielt, Fernrul 04 3t /6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 1012157           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode zeinen Schwerpunkten noch zu intensivieren. Insbesondere wird auf das neue Referat für Grundsatzfragen der atomrechtlichen Aufsicht hingewiesen. Zu dessen Aufgaben gehören vor allem die Koordinierung und Systematisierung der atomrechtlichen Aufsicht und die objekt- übergreifende Auswertung von Betriebserfahrungen und aufsichtsbe- deutsamen Betriebsergebnissen. Besonderes Gewicht hat die Aufgabe, Maßnahmen zur weiteren Verringerung des Restrisikos einzuleiten und den anlageninternen Notfallschutz zu verbessern. Zu den Maßnahmen, die verstärkt (intensiviert) verfolgt werden, gehört die Verbesserung des Strahlenschutzes für die Beschäftigten in den kerntechnischen Anlagen. Im Rahmen der Systematisierung der atomrechtlichen Aufsicht sollen insbesondere die Programme, die die vielfältigen Einzeltätigkeiten der Routineaufsicht erfassen und ordnen. weiter ausgebaut werden. 5. Worauf stützt die Landesregierung ihre Aussage, der Katastrophen- schutz für Kernkraftwerke sei im Bedarfsfall ,.voll wirksam··. weil die Kreise entsprechende Abwehrkalender erstellt haben? Mit den Sander-Katastrophenabwehrkalendern der Kreise sind alle Maßnahmen geplant. die nach Maßgabe der vom Bund bisher vorge- gebenen Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen für den Fall einer Katastrophe vorbereitet werden sollen. 6. In welchen konkreten Fällen haben in Schleswig-Holstcin .. Erfor- dernisse und Erfahrungen" zu einer Überarbeitung der Abwehr- kalender geführt? Die Sonder-Katastrophenabwehrkalender der Kreise für den kerntech- nischen Unfall werden ständig fortgeschrieben. Im Vordergrund stand bisher die Aktualisierung der Daten. Darüber hinaus wurden die Inbe- triebnahme des Kernkraftwerks Brokdorf und die Richtlinien des Bun- des für die Einrichtung von Notlallstationen berücksichtigt. 7. Von welchen (extremsten) Überlegungen geht die Landesregierung hinsichtlich der vorgesehenen "Maßnahmen und Ausstattungen" beispielsweise bezüglich der Städte Gcesthacht und Brunsbüttel gegenwärtig aus? Die Kreise haben die erforderlichen Planungen zur Durchführung der Abwehrmaßnahmen entsprechend den Rahmenempfehlungen durch- geführt. Die Maßnahmen bis hin zur Evakuierung berücksichtigen u.a. Unfälle mit größeren Freisetzungen radioaktiver Stoffe. Dies gilt ins- besondere auch für Geesthacht und Brunsbüttel. 8. Wann werden erste diskotierbare (Zwischen)Ergebnisse der Gesell- schaft für Reaktorsicherheit vorliegen und beabsichtigt die Landes- regierung, das Parlament zu gegebener Zeit hierüber zu unterrich- ten? 2
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Schleswig-Holsteinischer     Landtag~     10. Wahlperiode Drucksache 10/2157 Nach dem gegenwärtigen Stand wird damit gerechnet, daß erste dis- kutierbare Untersuchungsergebnisse der Gesellschaft für Reaktor- sicherheit im Spätherbst dieses Jahres vorgelegt werden. Auch wenn es sich um Untersuchungen im Auftrage des Bundes handelt, geht die Landesregierung davon aus, daß das Parlament zu gegebener Zeit unterrichtet werden kann. 9. Welche Maßnahmen zur Verringerung des sogenannten Restrisikos und der Verbesserung des anlageninternen Notfallschutzes sind .,heute bereits möglich" und welche hiervon werden ggfs. für welche Anlagen in Schlcswig-Holstein bereits geplant oder durchgeführt? Auf Drängen der Landesregierung sollen noch in diesem Sommer in den Kernkraftwerken Krümme! und Brunsbüttel zur Verringerung des Restrisikos zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen realisiert werden. Sie haben das Ziel, zusätzliche Barrieren gegen Kernschmelz- unfälle einzubauen beziehungsweise Auswirkungen hypothetischer Kernschmelzunfälle zu begrenzen. Es handelt sich zur Zeit um folgende Maßnahmen: ~ Inertisierung des Sicherheitsbehälters mit Stickstoff ~ gefilterte Druckentlastung des Sicherheitsbehältcrs und ~ Betrieb des Hochdruck-Einspeisesystems bei einem unterstellten Notstromausfall durch Batterieversorgung. 3
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