Monitoring-Studie Eiderstedt

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/3777
15. Wahlperiode 04-11-03

 

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ursula Sassen (CDU)
und.

Antwort

der Landesregierung - Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft

Monitoring-Studie Eiderstedt

Vorbemerkung:
Der Naturschutzverein Eiderstedt und die Kreisjägerschaft Eiderstedt haben in der Zeit

vom 01.04.2004 bis zum 30.06.2004 zur Erfassung des Brutvogelbestandes nach der
Methode der Revierkartierung (vgl. FLADE 1994, BIBBY et al. 1995) ein Monitoring
durchgeführt.

Seit dem 05.09.2004 läuft zusätzlich eine Bestandserfassung der Zug- und Rastvogelar-
ten in einer flächendeckenden Synchronzählung und Kartierung.

Alle Daten werden durch ein Büro für Natur- und Landschaftsökologie i in Ottweiler aus-
gewertet. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen.

1. Seit wann und in welchem Umfang hat die Landesregierung Kenntnis von der lau-
fenden „Monitoring-Studie Eiderstedt?

Die Kreisjägerschaft Eiderstedt e.V. hat mit Datum vom 27. Mai 2004 gemein-
sam mit dem Naturschutzverein Eiderstedt beim Ministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Landwirtschaft einen Antrag auf Förderung einer auf drei Jahre ange-
legten Monitoringstudie im Zusammenhang mit der Ausweisung Eiderstedts als
EU-Vogelschutzgebiet beantragt. Durch diesen Antrag erlangte das MUNL kon-
krete Kenntnisse über die geplanten Arbeiten. Zuvor war aus der Region ver-
schiedentlich die Absicht bekundet worden, Untersuchungen dieser Art durchzu-
führen.
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Drucksache 15/ 3777 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode

2. Entsprechen die dort angewandten Zähl- und Kartierungsmethoden nach Auffas-
sung der Landesregierung den international anerkannten Standards und insbe-
sondere den Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie?

Wenn nein, warum nicht?

In dem o.g. Antrag wird nicht im Einzelnen auf die Zähl- und Kartierungsmetho-
den eingegangen, so dass eine Beurteilung hinsichtlich der abgefragten Kriterien
nicht möglich ist.

3. Besteht die Möglichkeit, dass die Zähl- und Kartierungsprotokolle und die Aus-
wertungsergebnisse für Eiderstedt mit denen des NABU abgeglichen und sowohl
bei der Vogelschutzgebietsausweisung Eiderstedts als auch bei der Entwicklung
von Schutzkonzepten Berücksichtigung finden?

Wenn nein, warum nicht?

Die Arbeiten zur Meldung des Vogelschutzgebietes sind abgeschlossen. Die
Berücksichtigung neuer Daten ist aus diesem Grund in diesem Zusammenhang
nicht möglich.

Die Landesregierung begrüßt jede Aktivität, die die weitere fachliche Umsetzung
erleichtert und hat insofern Interesse an weiter gehenden fachlichen Informatio-
nen. Ausdrücklich begrüßt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die
Aktivitäten und Initiativen lokaler Interessenverbände. Die durch diese gelieferten
fachlichen Informationen werden im Rahmen der Monitoring-Berichtspflichten be-
rücksichtigt werden.

4. Ist die laufende Monitoring-Studie Eiderstedt oder sind zukünftige Studien dieser
Art förderfähig?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

Inwieweit Monitoring-Studien der o.g. Art zukünftig förderfähig sind, wird auf der
Basis der jeweils vorliegenden Anträge entschieden. Ob und in welcher Höhe ei-
ne Förderung möglich ist, hängt von den Inhalten der jeweiligen Anträge sowie
von n vergaberechtlichen Vorgaben ab.

Eine freihändige Vergabe im Rahmen des NATURA 2000-Monitorings ist aller-
dings nicht möglich. Hierbei handelt es sich um landesweit methodisch einheitli-
che Arbeiten, die von einer Vielzahl potentieller Auftragnehmer erledigt werden
können. Diese Arbeiten müssen deshalb aufgrund vergaberechtlicher Vorschrif-
ten für die jeweiligen Berichtszeiträume ausgeschrieben werden. Aufgrund der
für das Artenmonitoring insgesamt zu veranschlagenden Auftragssummen muss
dies jeweils europaweit geschehen. Es steht in diesem Zusammenhang jedem
Interessenten frei, sich an den entsprechenden Ausschreibungen zu beteiligen.

Die laufende Studie ist nicht förderfähig. Erstens wurde die Förderung von Arbei-
ten beantragt, die teilweise zu den Pflichtaufgaben der Fachbehörden des Lar-
des gehören. Zweitens ist ein auf die Region Eiderstedt bezogenes Monitoring

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erst für den Berichtszeitraum ab 2007 vorgesehen. Schließlich hätte eine frei-
händige Vergabe der im Rahmen des NATURA 2000-Monitorings beantragten
Arbeiten den genannten vergaberechtlichen Vorgaben widersprochen.

. Besteht für regionale Naturschutzverbände / -vereine und die Jägerschaft - wenn
die Gebiete in deren Zuständigkeitsbereichen liegen - die Möglichkeit, sich an
durchzuführenden Studien und Schutzkonzepten der Landesregierung zur Erfül-
lung von Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie zu beteiligen?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Wenn nein, warum nicht?

Eine Beteiligung der in der Frage genannten wie auch anderer Verbände an
Studien und Schutzkonzepten zur Erfüllung von Anforderungen der EU-
Vogelschutzrichtlinie ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die in der Antwort zu
Frage 3 und 4 skizzierten Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen

- zu beachten.

. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Erfüllung der Berichts-
pflicht gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie für die Region Eiderstedt?
. In welcher Höhe sollen welche Mittel bereitgestellt werden?

In der Regel wird im Zusammenhang mit den Monitoringarbeiten von Kosten in
Höhe von 10 bis 20 €/ha ausgegangen. Da für Eiderstedt für den anstehenden
Berichtszeitraum keine Monitoring-Aufträge erfolgen, wurden aktuell keine Mittel
bereitgestellt.
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