Agro-Biodiversität
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1954 16. Wahlperiode 08-03-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Agro-Biodiversität Im Mai ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), auf der unter anderem die Neufassung des Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen Biodiversität diskutiert wird. Dazu gehört die biologische Vielfalt in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fi- scherei (Agro-Biodiversität). Sie umfasst dabei die gesamte Vielfalt an Nutztieren und Nutzpflanzen, von der Zucht über die Haltung oder den Anbau bis hin zu Verarbei- tung, Vermarktung und Verbrauch. Vorbemerkung der Landesregierung: Unter dem Begriff der „Agrobiodiversität“ versteht die Landesregierung die Vielfalt der durch aktives Handeln des Menschen für die Bereitstellung seiner Lebensgrund- lagen unmittelbar genutzten und nutzbaren Lebewesen. (Zitat aus: Strategiepapier des BMELV „Agrobiodiversität erhalten, Potentiale der Land-, Forst- und Fischerei- wirtschaft erschließen und nachhaltig nutzen“. 1. Wie viele Rassen von Nutztieren, bzw. Sorten von Nutzpflanzen gibt es in Schleswig-Holstein? Unter dem Begriff „Nutztiere“ werden die vom Menschen mehr oder weniger domestizierten Tierarten, die zu seiner Nutzung gehalten werden, zusammenge-
Drucksache 16/1954 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode fasst. Die folgenden Ausführungen zu Rassen beziehen sich auf den engeren Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere. In Schleswig-Holstein werden von den nach Tierzuchtgesetz anerkannten Zuchtorganisationen im Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenbereich ca. 100 verschiedene Rassen betreut. Daneben werden in den verschiedenen Tierparks und auch in privater Hobbyhal- tung weitere Rassen gehalten, die statistisch jedoch nicht erfasst werden. Unter den aquatischen genetischen Ressourcen gibt es statt Rassen überwie- gend verschiedene Zuchtformen. Über die genaue Anzahl von aquatischen Arten und deren Zuchtformen, die in Schleswig-Holstein von Bedeutung sind, liegen der Landesregierung keine genauen Zahlen vor. Eine statistische Erfassung aller in Schleswig-Holstein angebauten Nutzpflan- zensorten findet nicht statt. Es ist allerdings bekannt, dass in Schleswig-Holstein ca. 44 Nutzpflanzenarten mit über 650 Sorten in der Landwirtschaft und im Er- werbsgartenbau von Bedeutung sind. Bei der züchterischen Bearbeitung und Vermehrung spielen in Schleswig-Holstein insbesondere die Getreidearten, Raps, Kartoffeln sowie die verschiedenen Gräser- und Kleearten eine wichtige Rolle. Auch für die Obstpflanzen liegen der Landesregierung keine umfassenden statis- tischen Erhebungen über die in Schleswig-Holstein angebauten Arten und Sorten vor. Es ist jedoch bekannt, dass insbesondere bei Äpfeln und Birnen, aber auch bei Kirschen, Pflaumen und Zwetschgen in Haus- und Kleingärten ein großes Sortenspektrum vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es im Land spezialisierte Baumschulen, die viele Sorten von Obstgehölzen, die im Erwerbsobstbau nicht oder nicht mehr genutzt werden, im Bestand erhalten und zum Verkauf anbieten. Für Forstgehölze findet keine Sortendifferenzierung bei Saat- und Pflanzgut statt. 2. Wie hat sich die Vielfalt der Nutztierrassen bzw. Nutzpflanzen in den vergange- nen 50 Jahren entwickelt? Bitte aufgliedern nach Vorkommen und Populations- größe. Die Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutztierrassen hat in den letzten 50 Jahren in Schleswig-Holstein zugenommen. Die Zahl erhöhte sich insbesondere bei den Pferderassen, den Fleischrinderrassen sowie den extensiv genutzten Rinderras- sen. Eine statistische Erfassung der einzelnen Rassen findet allerdings nicht statt. Unter den aquatischen genetischen Ressourcen ist in den vergangenen 50 Jah- ren bei den als Speisefischen genutzten Arten praktisch keine Veränderung ein- getreten. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1954 Genaue Erhebungen über die Entwicklung der in Schleswig-Holstein angebauten landwirtschaftlichen Nutzpflanzen in den letzten 50 Jahren liegen der Landesre- gierung nicht vor. Ein Vergleich zwischen den 1983 (älteste statistische Erhe- bung) in Schleswig-Holstein vermehrten Sorten (221) und den im Jahr 2006 (351) zeigt eine deutliche Zunahme der Agrobiodiversität. Aber auch für nicht in Schleswig-Holstein vermehrte Pflanzenarten lässt sich eine Zunahme der Agro- biodiversität feststellen: Während 1980 lediglich 15 Maissorten in Schleswig- Holstein angebaut wurden, waren es im Jahr 2007 über 100 Sorten. 3. Welches sind nach Kenntnis der Landesregierung die Hauptursachen für den Verlust von Agro-Biodiversität? Nach den Feststellungen der Landesregierung gibt es für die wesentlichen land- wirtschaftlichen Nutztiere sowie für die genannten Fischarten und Kulturpflan- zenarten keine Verringerung der Agro-Biodiversität, siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der genetischen Varianz in- nerhalb der Rinderrassen vor dem Hintergrund moderner Züchtungsmethoden? Generell ist eine genetische Varianz Voraussetzung für die Züchtung. Durch Re- kombination wird die genetische Varianz zunächst erhöht. Im Laufe des weiteren Züchtungsprozesses (Selektion) wird die genetische Varianz der einzelnen Züch- tungslinien unter Umständen verringert. Dies ist unabhängig von der Züchtungs- methode. Da in der Rinderzucht viele Merkmale berücksichtigt werden, sinkt die genetische Varianz auch bei der Anwendung moderner Zuchtmethoden nicht wesentlich. Sie bieten vielmehr den Vorteil, dass der Inzuchtgrad reduziert und dadurch die genetische Variabilität erhalten bleibt. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Schwächung der zweiten Säule der europäischen Agrarpolitik und die Kürzungen der europäischen und nationalen Fördermittel für die mittelständische und ökologische Landwirtschaft zum Verlust der landwirtschaftlichen Biodiversität beigetragen haben/beitragen? Nein. In Schleswig-Holstein ist die zweite Säule der Agrarpolitik gegenüber der Förderperiode 2000-2006 nicht geschwächt. Mit dem Zukunftsprogramm ländli- cher Raum (ZPLR) sind insgesamt mehr EU-Mittel verplant, als in der vergange- nen Förderperiode ausgegeben werden konnten. Insbesondere die Agrarum- weltmaßnahmen und die Natura 2000-Prämie tragen zum Erhalt der Biodiversität bei. Die Mittel dieser Maßnahmen (Schwerpunkt 2) wurden gegenüber der letz- 3
Drucksache 16/1954 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode ten Förderperiode in etwa verdoppelt. 6. Verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Agro-Biodiversität zu erhöhen? Wenn ja: Wie ist das Ziel genau definiert und mit welchen konkreten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden? Wenn nein: Warum nicht? Die Landesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, Maßnahmen zur Erhöhung der Agro-Biodiversität zu ergreifen. Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 7. Welchen Beitrag leistet nach Auffassung der Landesregierung die ökologische Landwirtschaft für den Erhalt der Agro-Biodiversität in der Landwirtschaft? Wie bewertet die Landesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der konventionel- len Landwirtschaft? Der Landesregierung liegen keine Untersuchungen zu der Frage vor, welchen Beitrag die ökologische Landwirtschaft für den Erhalt der Agro-Biodiversität in der Landwirtschaft leistet. Die Frage der Vielfalt an Kulturpflanzenarten und –sorten sowie Tierrassen ist sowohl in der ökologischen wie auch in der konventionellen Landwirtschaft von großer Bedeutung. Sie trägt in beiden Bewirtschaftungsfor- men dazu bei, unter den jeweils gegebenen Rahmenbedingungen standort- bzw. artgerecht produzieren zu können. 8. Wie definiert die Landesregierung die Regeln der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft? Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese? Ist die Lan- desregierung der Auffassung, dass die „gute fachliche Praxis“ zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt/beitragen kann? Zur Definition der Regeln der „guten fachlichen Praxis“ bedient sich die Landes- regierung der durch Bundesrecht bestimmten Vorgaben für die Rechtsbereiche Bodenschutz (Bundesbodenschutzgesetz), Düngung (Düngeverordnung) und Pflanzenschutz (Pflanzenschutzgesetz). Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die „gute fachliche Praxis“ der drei vorstehend genannten Rechtsbereiche zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt. 9. Wie schätzt die Landesregierung den Einsatz gentechnisch veränderter Orga- nismen auf die biologische Vielfalt ein? Die Nutzung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzucht wird im Vergleich 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1954 zu den konventionellen Züchtungsmethoden kurz- bis mittelfristig in Deutschland bzw. dem mitteleuropäischen Raum keinen spezifischen, signifikanten Einfluss auf die biologische Vielfalt haben (s. a. Bericht des Büros für Technikfolgen- Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), "Gentechnik, Züchtung und Bi- odiversität, TAB-Arbeitsbericht Nr. 55, 1998). 10. Wie schätzt die Landesregierung den Einfluss der Fördermittelverteilung im „Zu- kunftsprogramm Ländlicher Raum“ (ZPLR) auf die biologische Vielfalt ein? Besonders die Maßnahmen des Schwerpunktes 2 (Kulturlandschaft), dessen fi- nanzielle Ausstattung gegenüber der vergangenen Förderperiode verdoppelt wurde, fördern den Erhalt der biologischen Vielfalt. 11. Wo und wie sieht die Landesregierung die Chance zum Erhalt der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft vor dem Hintergrund eines zunehmenden Flächenbedarfs in der Landwirtschaft? Die Landesregierung wird mit einem Bündel an Maßnahmen bewährte und vor allem neue Wege für ein differenziertes Vorgehen im Artenschutz gehen. Bei- spiele aus dem freiwilligen Naturschutz wie der in weniger als drei Jahren um mehr als 30 % auf über 15.000 ha gestiegene Umfang des 2007 umfassend ü- berarbeiteten Vertragsnaturschutzes dokumentieren, dass trotz veränderter agra- rischer Rahmenbedingungen nach wie vor gute Voraussetzungen zur Sicherung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gegeben sind. 5