Polizeischutz in S- und U-Bahnen

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SCHLESWJG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                              Drucksache               10/1899 10. Wahlperiode                                                                                                                   04.02.87 Kleine Anfrage der Abg. Schulz und Hager (SPD) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Polizeischutz in S- und U-Bahnen I. Ist der Landesregierung bekannt, daß in Harnburg abends und nachts auf S· und U· Bahn-Zügen Polizeibeamte zur Begleitung eingesetzt werden? Ja. 2. Wie beurteilt die Landesregierung einen solchen Polizeischutz im Hinblick darauf, daß etliche S- und U-Bahnlinien zum Teil auf schleswig-holsteinischem Gebiet verlaufen und deren Züge dort ohne Polizeitx.>gleitung weiterfahren müssen? Die Landesregierung enthält sich einer Kommentierung von Entschei- dungen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, die dieser im Rahmen seiner Zuständigkeit trifft. 3. Ist die Landesregierung bereit. sich der hamburgischen Regelung anzusschließen und Polizeibegleitung für dieS- und U·Bahn-Züge auf schleswig-holsteinischem Gebiet vorzusehen? Nein. In Schleswig~Holstein besteht gegenwärtig kein Bedarf an ent- sprechenden Maßnahmen durch die Landespolizei. Ausweislich der Kriminalstatistik ist auf dem Gebiet unseres Landes nicht in U- und Oie Landtagedruck3achen sind_ fortlautend und einzeln beim Verlag Schmldt und Klaunig, Aingstrl!d~e 19, 2300 Kie1, Fernruf 62095196, zu beziehen.
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Drucksache 10/1899      Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode S-Bahnen, sondern allenfalls im Umfeld ein gewisser Kriminalitäts- schwerpunkt vorhanden. Dort setzt die Landespolizei auch schon seit langem schwerpunktmäßig Streifen ein. Die Landespolizei beobachtet im übrigen sorgfältig, ob im Bereich der U- undS-Bahnen Veränderungen erkennbar werden.
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