Forensik
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3584 15. Wahlperiode 15. Juli 2004 Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Forensik 1. Wie hoch ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für welche Personengruppe in den Fachkliniken des Landes? Wie lauteten diese Zahlen jeweils in den Jahren seit 2000? In der psychatrium GRUPPE ( Klinik für Forensiche Psychiatrie und Psychothera- pie) in Neustadt stehen Plätze für männliche Maßregelvollzugspatienten gem. § 63 StGB aus ganz Schleswig-Holstein, in der Fachklinik Schleswig Plätze für Un- terbringungen nach § 63 StGB (nur Frauen) und § 64 StGB zur Verfügung. Plätze psychatrium GRUPPE Fachklinik Schleswig 2000 215 50 2001 215 50 2002 215 50 2003 215 55 2004 215 64 2. Wie groß war jeweils die Belegung in den Jahren seit 2000? Durchschnittliche Belegung psychatrium GRUPPE Fachklinik Schleswig 2000 233 50 2001 234 49 2002 233 54 2003 238 59 2004 242 (Stichtag: 20.07.) 62 (bis 31.05.)
Drucksache 15/ 3584 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Konnten alle Personen untergebracht werden, deren Unterbringung angeord- net wurde? Ja 4. Wie viele Therapieabbrüche hat es jeweils in den Jahren seit 2000 gegeben? Diese Frage ist für Maßregelvollzugspatienten gem. § 63 StGB nicht einschlägig. Für nach § 64 StGB in der Fachklinik Schleswig untergebrachte Patienten waren im Jahr 2000 acht, im Jahr 2001 ebenfalls acht, im Jahr 2002 zwölf, im Jahr 2003 siebzehn und im Jahr 2004 bis zum 21.07. sieben Therapieabbrüche zu ver- zeichnen. 5. Aus welchen Gründen wurde die Therapie jeweils abgebrochen? In der Fachklinik Schleswig wurde durch die hausintern entscheidenden Gremien in den zu Frage 4 genannten Fällen der Beschluss gefasst, der Strafvollstre- ckungskammer die Erledigung der Maßregel wegen Aussichtslosigkeit vorzu- schlagen. 6. Wie viele der in den schleswig-holsteinischen Fachkliniken untergebrachten Täter gelten als untherapierbar? In den zu Frage 4 und 5 genannten Fällen ist die Strafvollstreckungskammer der Auffassung der Fachklinik Schleswig gefolgt und hat die Maßregel für erledigt entschieden. Über diese Fälle hinaus ist prinzipiell jeder Patient therapierbar, allerdings mit sehr unterschiedlichen Methoden, Techniken und Therapiezielen. Eine Zahl der Patienten, die trotz Therapie in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht entlassen werden kann, kann verlässlich nicht angegeben werden, da die Therapieverläufe sehr unterschiedlich sind. Erfahrungsgemäß bedürfen bis zu 50 % der Patienten einer langen oder sehr langen Therapie. 7. Wer bzw. wie viele Personen entscheiden über die Prognosen hinsichtlich der Therapierbarkeit? Die Frage der Therapierbarkeit bezieht sich auf Patienten, die nach § 64 StGB untergebracht sind. Prognosen hinsichtlich der Therapierbarkeit werden auf der Grundlage des von allen Berufsgruppen erstellten Therapieplans vorgenommen. In der Teamsitzung der Station nehmen sowohl die ärztlich/psychologische als auch die pflegerische Stationsleitung dazu Stellung. Die Therapierbarkeit wird vom Bezugstherapeuten zusammenfassend bewertet. Die abschließende Stel- 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3584 lungnahme erfolgt durch den Chefarzt der Klinik. Diese Entscheidung ist Grund- lage der Stellungnahme an die Strafvollstreckungskammer. Bei der Entscheidung über die Erledigung der Maßregel zieht die Strafvollstreckungskammer nach An- hörung der zuständigen Staatsanwaltschaft ggf. externen gutachterlichen Sach- verstand hinzu. 8. Wie will die Landesregierung bei einem Verkauf der Kliniken sicherstellen, dass ein Erwerber eine optimale Sicherheit dauerhaft gewährleisten kann? Die Landesregierung wird auch hinsichtlich der Forensik die bestehenden Ver- sorgungs- und Sicherungsverpflichtungen der jetzigen Anstalten des öffentlichen Rechts dem Erwerber übertragen und bei der Auswahl des Erwerbers insbeson- dere dessen Leistungsfähigkeit berücksichtigen. In die Entscheidung über die Bewerbungen wird die Kompetenz der Bewerber zum Betrieb psychiatrischer Ein- richtungen, insbesondere auch forensischer Abteilungen, einbezogen. Im Hinblick auf die Forensik wird die privatisierte Einrichtung einer strengen Fachaufsicht mit einem Weisungsrecht des Landes unterstellt werden. 9. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass zukünftig eine Videoüberwa- chung gewährleistet sein wird? In der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Neustadt gibt es bereits eine Videoüberwachung. In der Fachklinik Schleswig wurden kurzfristig zwei Videokameras mit Monitorüberwachung in Betrieb genommen. 10. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, auch die Fachkliniken im Rahmen des Verkaufs der Psychiatrium-Gruppe zu veräußern? Die Veräußerungsverfahren für die Fachkliniken (psychatrium GRUPPE und Fachklinik Schleswig) werden fortgesetzt. 11. Für welche Maßnahmen wurden jeweils welche finanziellen Forderungen der Fachklinik Schleswig an das Land Schleswig-Holstein seit 2000 gestellt? Bei den jährlichen Budgetverhandlungen wurden insgesamt folgende Ergebnisse erzielt: Budget Von der Fachklinik beantragt Bewilligt 2000 3.930 TEUR 3.930 TEUR 2001 4.247 TEUR 4.247 TEUR 2002 4.277 TEUR 4.264 TEUR 2003 5.537 TEUR 4.867 TEUR 2004 5.985 TEUR 5.437 TEUR Für Investitionsmaßnahmen wurden beantragt und bewilligt: 3
Drucksache 15/ 3584 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Investitionen Gebäude Maßnahme Betrag Bemerkungen 2000 14 Mauersanierung 49.084 € erledigt 2000 14 Flurtür 8.692 € erledigt 2000 10 Therapieräume 84.874 € erledigt 2001 10 und 14 Hygienevorsorge 23.008 € fortlaufend 2003 10 und 14 Umbauten/Neubau Er- 2.570.000 € Teilw. erledigt, gotherapie Umbauten wg. Neubauantrag gestoppt 2004 Neubau Unterbringung der Pati- 5.252.000 € Noch keine entinnen von Haus 10 Entscheidung 2004 Sicherungsmaßnahmen 60.000 € Vorab 40.000 (Zaun, Fenster, Bäume) € bewilligt 4