Forensik

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                 Drucksache   15/ 3584 15. Wahlperiode                                                15. Juli 2004 Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Forensik 1. Wie hoch ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für welche Personengruppe in den Fachkliniken des Landes? Wie lauteten diese Zahlen jeweils in den Jahren seit 2000? In der psychatrium GRUPPE ( Klinik für Forensiche Psychiatrie und Psychothera- pie) in Neustadt stehen Plätze für männliche Maßregelvollzugspatienten gem. § 63 StGB aus ganz Schleswig-Holstein, in der Fachklinik Schleswig Plätze für Un- terbringungen nach § 63 StGB (nur Frauen) und § 64 StGB zur Verfügung. Plätze                       psychatrium GRUPPE         Fachklinik Schleswig 2000                         215                        50 2001                         215                        50 2002                         215                        50 2003                         215                        55 2004                         215                        64 2. Wie groß war jeweils die Belegung in den Jahren seit 2000? Durchschnittliche Belegung     psychatrium GRUPPE         Fachklinik Schleswig 2000                           233                        50 2001                           234                        49 2002                           233                        54 2003                           238                        59 2004                           242 (Stichtag: 20.07.)     62 (bis 31.05.)
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Drucksache 15/ 3584         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Konnten alle Personen untergebracht werden, deren Unterbringung angeord- net wurde? Ja 4. Wie viele Therapieabbrüche hat es jeweils in den Jahren seit 2000 gegeben? Diese Frage ist für Maßregelvollzugspatienten gem. § 63 StGB nicht einschlägig. Für nach § 64 StGB in der Fachklinik Schleswig untergebrachte Patienten waren im Jahr 2000 acht, im Jahr 2001 ebenfalls acht, im Jahr 2002 zwölf, im Jahr 2003 siebzehn und im Jahr 2004 bis zum 21.07. sieben Therapieabbrüche zu ver- zeichnen. 5. Aus welchen Gründen wurde die Therapie jeweils abgebrochen? In der Fachklinik Schleswig wurde durch die hausintern entscheidenden Gremien in den zu Frage 4 genannten Fällen der Beschluss gefasst, der Strafvollstre- ckungskammer die Erledigung der Maßregel wegen Aussichtslosigkeit vorzu- schlagen. 6. Wie viele der in den schleswig-holsteinischen Fachkliniken untergebrachten Täter gelten als untherapierbar? In den zu Frage 4 und 5 genannten Fällen ist die Strafvollstreckungskammer der Auffassung der Fachklinik Schleswig gefolgt und hat die Maßregel für erledigt entschieden. Über diese Fälle hinaus ist prinzipiell jeder Patient therapierbar, allerdings mit sehr unterschiedlichen Methoden, Techniken und Therapiezielen. Eine Zahl der Patienten, die trotz Therapie in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht entlassen werden kann, kann verlässlich nicht angegeben werden, da die Therapieverläufe sehr unterschiedlich sind. Erfahrungsgemäß bedürfen bis zu 50 % der Patienten einer langen oder sehr langen Therapie. 7. Wer bzw. wie viele Personen entscheiden über die Prognosen hinsichtlich der Therapierbarkeit? Die Frage der Therapierbarkeit bezieht sich auf Patienten, die nach § 64 StGB untergebracht sind. Prognosen hinsichtlich der Therapierbarkeit werden auf der Grundlage des von allen Berufsgruppen erstellten Therapieplans vorgenommen. In der Teamsitzung der Station nehmen sowohl die ärztlich/psychologische als auch die pflegerische Stationsleitung dazu Stellung. Die Therapierbarkeit wird vom Bezugstherapeuten zusammenfassend bewertet. Die abschließende Stel- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode         Drucksache 15/ 3584 lungnahme erfolgt durch den Chefarzt der Klinik. Diese Entscheidung ist Grund- lage der Stellungnahme an die Strafvollstreckungskammer. Bei der Entscheidung über die Erledigung der Maßregel zieht die Strafvollstreckungskammer nach An- hörung der zuständigen Staatsanwaltschaft ggf. externen gutachterlichen Sach- verstand hinzu. 8. Wie will die Landesregierung bei einem Verkauf der Kliniken sicherstellen, dass ein Erwerber eine optimale Sicherheit dauerhaft gewährleisten kann? Die Landesregierung wird auch hinsichtlich der Forensik die bestehenden Ver- sorgungs- und Sicherungsverpflichtungen der jetzigen Anstalten des öffentlichen Rechts dem Erwerber übertragen und bei der Auswahl des Erwerbers insbeson- dere dessen Leistungsfähigkeit berücksichtigen. In die Entscheidung über die Bewerbungen wird die Kompetenz der Bewerber zum Betrieb psychiatrischer Ein- richtungen, insbesondere auch forensischer Abteilungen, einbezogen. Im Hinblick auf die Forensik wird die privatisierte Einrichtung einer strengen Fachaufsicht mit einem Weisungsrecht des Landes unterstellt werden. 9. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass zukünftig eine Videoüberwa- chung gewährleistet sein wird? In der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Neustadt gibt es bereits eine Videoüberwachung. In der Fachklinik Schleswig wurden kurzfristig zwei Videokameras mit Monitorüberwachung in Betrieb genommen. 10. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, auch die Fachkliniken im Rahmen des Verkaufs der Psychiatrium-Gruppe zu veräußern? Die Veräußerungsverfahren für die Fachkliniken (psychatrium GRUPPE und Fachklinik Schleswig) werden fortgesetzt. 11. Für welche Maßnahmen wurden jeweils welche finanziellen Forderungen der Fachklinik Schleswig an das Land Schleswig-Holstein seit 2000 gestellt? Bei den jährlichen Budgetverhandlungen wurden insgesamt folgende Ergebnisse erzielt: Budget                    Von der Fachklinik beantragt         Bewilligt 2000                      3.930 TEUR                           3.930 TEUR 2001                      4.247 TEUR                           4.247 TEUR 2002                      4.277 TEUR                           4.264 TEUR 2003                      5.537 TEUR                           4.867 TEUR 2004                      5.985 TEUR                           5.437 TEUR Für Investitionsmaßnahmen wurden beantragt und bewilligt: 3
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Drucksache 15/ 3584       Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Investitionen   Gebäude    Maßnahme                     Betrag           Bemerkungen 2000            14         Mauersanierung                   49.084 €     erledigt 2000            14         Flurtür                           8.692 €     erledigt 2000            10         Therapieräume                    84.874 €     erledigt 2001            10 und 14  Hygienevorsorge                  23.008 €     fortlaufend 2003            10 und 14  Umbauten/Neubau Er-          2.570.000 €      Teilw. erledigt, gotherapie                                    Umbauten wg. Neubauantrag gestoppt 2004            Neubau     Unterbringung der Pati- 5.252.000 €           Noch keine entinnen von Haus 10                          Entscheidung 2004                       Sicherungsmaßnahmen              60.000 €     Vorab 40.000 (Zaun, Fenster, Bäume)                        € bewilligt 4
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