Fischereischule

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                               Drucksache                13/2716 13. Wahlperiode                                                                                                                    25.04.95 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport- Fischereischule 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, daß die Ausbildung der Fischer weiterhin in Schleswig-Holstein erfolgen sollte? Ist es Jichtig, daß die Niedersächsischen Fischer ebenfalls Schleswig-Holstein als Standort der von ihnen besuchten Fi- schereischule vorziehen? Die Landesregierung teilt die Einschätzung, daß die Berufsausbil- dung der Fischerweiterhin in Schleswig-Holstein erfolgen sollte. Dabei sollte der berufsschulische Teil der dualen Erstausbildung im Betriebs- zweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei standortgerecht in einer Landesberufsschule erfolgen, die aber nur mit länderübergreifenden Fachklassen organisatorisch tragfähig und finanziell verantwortbar ist. Hierüber werden z.Z. mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Gespräche geführt. Es ist nach unserer Kenntnis richtig, daß Niedersächsisch40l Fi.scherei- verbände Schleswig-Holstein als Stahdort oder Landesberufsschule für Fischwirte vorziehen. Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Vertag Schmidt & K!aunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 1312716            Schleswig-Holsteinischer Landtag -13. Wahlperiode 2. Ist es richtig, daß die in Frage stehende Vertagung der Fischerei- schule nach Saßnitz dort Investitionen in Millionenhöhe erforder- lich machte? Wenn ja - wie hoch sind die Kosten? Wenn nein - in welche vorhandene Einrichtung soll die Fischereischule verlegt werden? Mecklenburg-Vorpommem hat in Saßnitz eine Landesberufsschule für Fischwirte. Dieser Standort wird durch investive Maßnahmen, deren fi- nanzieller Umfang dem Ministerium für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein nicht bekannt ist, unabhän- gig von einer eventuellen Verlegung der Landesgerufsschule für Fisch- wirte in Eckemförde, generell für eine Verbesserung der Ausbildung ausgebaut. Im übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 22. März 1995 auf die Kleine Anfrage des Abg. Peter Jensen-Nissen (CDU) ver- wiesen. 3. Aus welchen Bundesländern sind die Schüler, die in den vergan- genen 2Jahren die Fischereischule in Schleswig-Holstein besucht haben und wie viele waren es pro Bundesland? Die Auszubildenden, die in den vergangenen zwei Schuljahren die Lan- desberufsschule in Eckernförde besucht haben, kamen aus den Bun- desländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Über die zahlenmäßige Verteilung gibt die folgende Übersicht Auskunft: Schüler an der Landesberufsschule für Fischwirte in Eckernförde Herkunftsland                        Schuljahr 1993/94       1994/95 Berlin                               1             2 Harnburg                             2 Niedersachsen                      32            34 Schleswig-Holstein                 30            36 insgesamt                          65            72 4. Welchen Grund außer der Küstennähe gibt es für die Landesre- gierung gegen den Wunsch von Fischereiverband und Schulträ- ger am Standort Eckernförde festzuhalten bzw. den Standort Saßnitz in Erwägung zu ziehen? Neben regionalwirtschaftlichen und schulpolitischen Gründen gibt es Gründe einer lach- und standortgerechten Beschulung, um für auszu- bildende Fischwirte im Betriebszweig der Kleinen Hochsee- und Kü- stenfischerei am Standort Eckernförde festzuhalten. Soweit der Stand- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag -13. Wahlperiode Drucksache 13/2716 ort Saßnitz in Erwägung gezogen wird, gibt es hierfür neben dem Ge- sichtspunkt der Kostenentlastung ein Landesinteresse an einer auf Ausgleich angelegten Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpom- mern. 5. Welchen Vorteil hat nach Einschätzung der Landesregierung die Verlagerung der Fishereischule nach Saßnitz anstelle von Rands- burg, wo die Voraussetzungen für den Schulbetrieb bereits vor- handen sind? Die Vertagerung der Landesberufsschule für Fischwirte nach Saßnitz hat den Vorteil, daß angesichts der zahlenmäßigen Entwicklung im Ausbildungsberuf Fischwirtin/Fischwirt im Betriebszweig der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei aufsteigende Fachklassen bundesweit in einer Landesberufsschule standortgerecht, organisatorisch tragfä- hig und finanziell verantwortbar geführt werden können. Am Standort Randsburg ist zwar ein Internat vorhanden, aber die Voraussetzungen für einen Schulbetrieb i. S. des Schulgesetzes wären erst noch zu schaffen. Mecklenburg-Vorpommern hat aber mitgeteilt, daß eine gemeinsame Beschulung seiner Auszubildenden an einem Standort im Binnenland (Rendsburg) nicht vorstellbar ist und eine Verlagerung aus Saßnitz deshalb nicht zur Diskussion steht. 3
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