Umsetzung des E-Government-Gesetze in Schleswig-Holstein
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 429 17. Wahlperiode 30.03.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Tietze und Thorsten Fürter (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Schleswig-Holstein Wir fragen die Landesregierung: 1. Das E-Government-Gesetz des Landes Schleswig wurde vom Landtag am 08. Juli 2009 beschlossen. Welche Schritte hat die Landesregierung seither zur Umsetzung des Gesetzes eingeleitet? Antwort: Im Sinne des kooperativen Ansatzes des Gesetzes wurde zwischen der Landesre- gierung und den Kommunalen Landesverbänden am 22. September 2009 eine Ziel- vereinbarung zur Harmonisierung der IT-Infrastruktur unterzeichnet, mit der die Ver- tragspartner deutlich machen, die Harmonisierung der E-Government- Basisinfrastruktur auf der Basis und nach den Grundsätzen des E-Government- Gesetzes vorzunehmen. Dazu wurde für die Jahre 2009 und 2010 ein Arbeitsplan vereinbart, der im Wesentlichen der Umsetzung der technischen Anforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie dient und für die Anstalt „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ sowie die zuständigen Stellen auf kommunaler Seite nutzbare Komponenten definiert. Ein Bestandteil des Arbeitsplans ist beispielsweise der Zu-
Drucksache 17/429 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode ständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, der seit Jahresende 2009 in Betrieb ist. Der Arbeitsplan soll Mitte 2010 fortgeschrieben werden. 2. Wie wird die Verknüpfung zum Projekt „Deutschland-online“ sichergestellt? Antwort: Die Projekte im Rahmen von „Deutschland-online“ werden mit Gründung des IT- Planungsrates (vgl. Zustimmungsgesetz zum Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG) in die neue Struktur überführt; d.h. der IT-Planungsrat hat nach § 1 Abs. 1 Ziff. 3 des Vertrages u.a. die Aufgabe, Projekte zu Fragen des informations- und kommu- nikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens (E-Government-Projekte) zu steuern. Der Staatssekretär des Finanzministeriums ist Mitglied im IT-Planungsrat. 3. Wer ist innerhalb der Landesregierung für das Abstimmungsverfahren nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes zuständig? Hat es hierzu bereits konkrete Initiativen gegeben? Antwort: Für Verordnungen nach den §§ 5,6,7 oder 8 des E-Government-Gesetzes und damit zugleich für das Abstimmungsverfahren nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes sind die je- weils fachlich zuständigen obersten Landesbehörden verantwortlich. Das Finanzmi- nisterium wird in einer Verordnung nach § 3 Abs. 5 des E-Government-Gesetzes bis zum Sommer 2010 die Einzelheiten zum Abstimmungsverfahren regeln. 4. Gibt es einen Masterplan der Landesregierung, um die wichtige Steuerungs- funktion für die Verbesserung der Informations- und Kommunikationsstrategie auch aktiv wahr nehmen zu können? Antwort: Die Landesregierung hat dem Landtag mit dem Bericht über die Fortschreibung der E-Government-Strategie (Umdruck 16/4463 vom August 2009) den aktuellen Stand der Umsetzung des E-Government in strategischen Handlungsfeldern dargestellt. Mit der Vereinbarung zur Harmonisierung der IT-Infrastruktur vom 22.September 2009 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/429 haben sich die Landesregierung und die Kommunalen Verbände darauf verständigt, eine gemeinsame E-Government-Strategie zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des IT-Staatsvertrages zum 1. April 2010 soll die E-Government- Vereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden aus dem Jahre 2003 angepasst und fortgeschrieben werden. Das Finanzministerium be- absichtigt u.a. zur Abstimmung der schleswig-holsteinischen Position im IT- Planungsrat einen Landes-IT-Rat zu etablieren. Den Kommunalen Landesverbänden soll eine Teilnahmemöglichkeit eröffnet werden. 3