Krankenhaus Kaltenkirchen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/2422 14. Wahlperiode 28.09.99 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Eichelberg und Roswitha Strauß (CDU) und Antwort der Landesregierung- Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Krankenhaus Kaltenkirchen ln der Norderstedler Zeitung (Beilage des Hamburger Abendblatts) vom 2.9.1999 wird folgende Aussage sowie Stellungnahme des Harn· burger Bürgermeisters Runde abgedruckt: Knackpunkt war die Situation des Kaltenkirchener Krankenhauses. "Das Klinikum Nord ist ein Grundversorgungs-Krankenhaus für die Region" erklärte der ehemalige Gesundheitssenator, sah aber die Zwickmühle für Kaltenkirchen. 1. Für welche Region Schleswig-Holsteins hat das Heidbergkran- kenhaus welche stationäre Versorgungsfunktion? ln einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Harnburg aus dem Jahre 1989 wurden hinsichtlich des Heidbergkrankenhauses folgende Absprachen getroffen: - Harnburg und Schleswig-Holstein werden künftig gemeinsam die Krankenhausversorgung im Norden Hamburgs und für das angren- Die Landtagsdrucksachen stRd fortrat~lend und einrel!l beim Verlaci Schinidt & K1aunig, Rfngstraße-1 9, 241 f4 Kiel, Tel. (0431) 6-60 64·0, Fax (0431) 6 60 64·24 zu beziehen.
Drucksache 14/2422 Schleswig-Holsteinischer Landtag -14. Wahlperiode zende Schleswig-Holstein sicherstellen. Dazu sollen die beiden All- gemeinen Krankenhäuser Ochsenzoll und Heldberg zu einem leistungsfähigen Krankenhausverbund Harnburg-Nord weiterent- wickelt werden. - Schleswig-Holstein wird in den Kranken hausplan des Landes dazu 150 Betten der Grund- und Regelversorgung in Heldberg neu auf- nehmen. Hiermit soll die Krankenhausversorgung insbesondere im Bereich der Inneren Medizin und der Chirurgie für die schleswig-hol- steinische Bevölkerung im Hamburger Umland sichergestellt wer- den. Mit der Aufnahme der 150 Betten in den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein wird dertatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Grund- und Regelversorgung in Krankenhäusern im Hamburger Norden durch Patienten aus Schleswig-Holstein an- gemessen Rechnung getragen. - Harnburg wird auch künftig für die Einwohner des Umlandes die Zentral- und Schwerpunktversorgung übernehmen. Hierzu werden auch die Kopfklinik und die kindermedizinische Abteilung in Heidberg weiterhin im Hamburger Krankenhausbedarfsplan festgeschrieben. Gynäkologie und Geburtshilfe wird in Verbindung mit der kinderme- dizinischen Abteilung als Perinataleinheit ebenfalls in Heldberg an- geboten. Diese Vereinbarung gilt bis heute fort und ist durch die Schaffung des Klinikum Nord mit den Betriebsteilen Heldberg und Ochsenzoll sowie die Aufnahme von 150 Betten in den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt. 2. Sieht die Landesregierung aus ihrer Versorgungsverantwortung heraus- unabhängig von dem derzeit in Arbeit befindlichen Kran- ken hausplan - eine Existenzgefährdung für das Krankenhaus Kaltenkirchen bzw. für welche Abteilungen? Derzeit nein. 3. Hält das Ministerium die stationären Versorgungskapazitäten im Land grundsätzlich für angemessen (niedrigste Anzahl an Kran- kenhausbetten in der Bundesrepublik pro 1000 Einwohner)? W~nn nicht, mit welchem Anteil an überflüssigen Kapazitäten rechnet das Ministerium aufgrund der derzeitigen Kenntnislage ihrer Experten? Bei stationären Versorgungskapazitäten handelt es sich nicht um starre Größen; sie sind u.a. abhängig von Altersstruktur, Morbiditätsspektrum 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/2422 und medizinischem Fortschritt. Die zukünftig notwendigen stationären Versorgungskapazitäten werden nach Auswertung des Gutachtens zur Fortschreibung des Krankenhausplanes und nach Erörterungen mit Krankenhausträgem und Beteiligten im neu aufzustellenden Kranken- hausplan festgeschrieben. 4. Stationäre Krankenhausleistungen sind in Harnburg !eurer als in Schleswig-Holstein. Gibt es Überlegungen seitens der Landesre· gierung die Patientenströme in eigene Krankenhäuserdes Landes Schleswig-Holstein zu lenken? Patienten haben das Recht, sich in Krankenhäusern ihrer Wahl behan- deln zu lassen. Patient~mströme können deshalb nicht gezielt gelenkt werden. 5. Ist es richtig, daß die Landesregierung im Rahmen des Bundes- Globalbudgets 400 Mio. DM zusätzlich für die schleswig-holstei- nischen Krankenhäuser umsteuern lassen will? Wenn ja, a) Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen soll dies gesche- hen? b) Nach welchen Kriterien sollen die Gelder an die Krankenhäu- ser verteilt werden? c) Wurde von der Landesregierung bereits eine Bundesratsinitia- tive eingeleitet? Wenn ja, wann? Ja. a) Aufgrund einer Änderung des Artikels 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000. b) Die Kriterien zur Verteilung eventueller zusätzlicher Mittel an die einzelnen Krankenhäuser sind gegenwärtig noch nicht festgelegt. c) ln der Bundesratssitzung am 24.9.1999 hat die Landesregierung ihre Position durch Abgabe einer Protokollerklärung dargestellt und die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfah- ren die Belange Schleswig-Holsteins zu berücksichtigen. 3