Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im Landesdienst

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache               13/1148 13. Wahlperiode                                                                                                                    08.07.93 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rolf Seizer (SPD) und Antwort der Landesregierung- Innenminister- Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im Landesdienst 1. Wie viele private Sk:herheitsuntemehmen sind mit wie vielen Per- sonen und in welchen Bereichen des Landesdientes beschäftigt? 2. Mit welchen Aufgaben sind Beschäftigte privater Sicherheitsunter- nehmen im Landesdienst befaßt? Insgesamt neun private Sicherheitsunternehmen sind mit der Wahr- nehmung von Objektschutzaufgaben (ständige Bewachung und Be- streitung) sowie Pförtnertätigkeiten (einschl. Personenkontrollen im Eingangsbereich) für einzelne Ministerien sowie für nachgeordnete Landesbehörden in den Bereichen Ausländerangelegenheiten, Ver- messungswesen, Finanzverwaltung, Bildung und Wissenschaft sowie Umweltschutz tätig. Außerdem werden in der Verwaltung des Landes stehende Liegenschaften von privaten Sicherheitsunternehmen bewacht. Die genaue Anzahl der von den privaten Sicherheitsunternehmen ein- gesetzten Personen ist nicht bekannt. Die LandtagsdruckSachen sind fortlautend und einzeln beim Ver1ag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 13/1148             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode 3. Welche Gründe sind es, daß für diese Aufgaben nicht Arbeiter, An- gestellte und Beamte aus dem Landesdienst eingesetzt sind? Mit dem vorhandenen Personal kann diese Aufgabe nicht geleistet werden. Die von Sicherheitsdiensten (Wach- und Schließgesellschaf- ten) für das Land wahrgenommenen Aufgaben erfordern kein hoheitli- ches Handeln, das von öffentlichen Bediensteten (z.B. Polizeivollzugs- beamten) durchgeführt werden müßte. Die Inanspruchnahme von Si-· cherheitsdiensten ist für das Land kostengünstiger. 4. Wie hoch sind in den eizelnen Ministerien die Ausgaben für private Sichertleitsuntemehmen? Ressort                                                              DM/jährl. Innenminister - Bereich Vennessungswesen:                                            80.192 - Bereich Ausländerangelegenheiten: Hierzu können derzeit keine spefifizierten Angaben gemacht werden; das betreffende Landesamt ist erst vor kurzem errichtet worden. Justizminister:                                                           9.384 Minister für Finanzen und Energie                                ca. 348.000 Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei:                                                         62.700 Ministerin für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit:                 16.900 Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur:              ca. 1.003.000 (Die Angaben beziehen sich auch noch auf den Zuständigkeitsbereich Bildung.) Minister für Umwelt und Natur:                                    ca. 300.000 5. ln welcher Form findet eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit und Sachkunde seitens der Landesregierung gegenüber Personen statt, die bei privaten Sicherheitsunternehmen beschäftigt sind? Nach der Bewachungsverordnung des Bundes dürfen Gewerbetrei- bende für die Bewachung sowie als im Wachdienst tätige Aufsichtsper- sonen nurzuverlässige Personen beschäftigen, diedas 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gewerbetreibenden haben sich neben einem amt- lichen Ausweis ein Führungszeugnis, bei Nicht-EG-Ausländerinnen und -Ausländern auch die Aufenthaltsgenehmigung, vorlegen zu lassen. Sie haben die erforderlichen 'persönlichen Daten der Bewerbe- rinnen und Bewerber der zuständigen Ordnungsbehörde vorzulegen, die erforderlichenfalls dem Unternehmen die Beschäftigung der betref- fenden Wach- oder Aufsichtspersonen untersagen kann. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1148 Eine darüberhinausgehende Überprüfung findet seitens der Landesre- gierung nicht statt.        · Eine Sachkundeprüfung ist nicht vorgeschrieben. 6. Wie werden die Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen aus- gebildet? Im Sicherheitsgewerbe gibt es keinen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne von § 25 Berufsbildungsgesetz. Es besteht jedoch eine bun- desrechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Werkschutzkraft. Zu- lassungsvoraussetzung für die Prüfung sind danach eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufs- praxis im Werkschutzdienst oder eine sechsjährige Berufspraxis, von der mindestens zwei Jahre im Werkschutzdienst abgeleistet sein müssen. Die Ausbildungsinhalte dieses Abschlusses sind die umfassende Wis- sensvennittlung auf den Gebieten der Werkschutzdienstkunde, der technischen Einrichtungen, der Hilfsmittel sowie von rechtlichen und psychologischen Grundlagen der Werkschutztätigkeit 7. Wie ist die Rechtslage zum Gebrauch von Schußwaffen bei Mitar· beitem solcher Unternehmen, wurde nach Erkenntnissen der Lan- desregierung von diesem Personenkreis von der Schußwaffe Ge- brauch gemacht? - Wenn ja, wie oft in den letzten 5 Jahren? - Welchen Schaden erlitten gegebenenfalls Personen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen unterliegen den waffenrechtliehen Bestimmungen bezüglich des Erwerbs und des Führans von Schußwaffen. Für die ErlaubniserteilunQ gelten die üblichen Voraussetzungen (Nachweis u.a. des Bedürfnisses, der Sachkunde). Ein Bedürfnis wird nur dann anerkannt, wenn ein Nachweis eines besonders gefährlichen Auftrages geführt werden kann. Der Einsatz einer Schußwaffe ist- wie bei anderen Personen, die Waffen tragen dürfen- nur in den Fällen der Notwehr und des Not- standes rechtlich zulässig. Der Landesregierung liegen keine statistischen Erhebungen darüber vor, ob von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Sicherheitsunter- nehmen in Schleswig-Holstein von der Schußwaffe Gebrauch gemacht worden ist. 3
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Drucksache 13/1148           Schleswig-Holsteinischer Landtag -13. Wahlperiode 8. Gibt es Erkenntnisse bei der Landesregierung, daß Angehörige rechtsextremistischer Gruppen und ehemalige Angehörige des "Staatssicherheitsdienstes" bevorzugt in privaten Sicherheitsdien~ sten tätig sind? Nein. 9. Wie begründet die Landesregierung den Einsatz privater Sicher- heitsdienste im Landesdienst im Verhältnis zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols? Die Landesregierung hält den Grundsatz des staatlichen Gewaltmono- pols für unverzichtbar. Privaten Sicherheitsunternehmen sind in Schleswig-Holstein bisher keine hoheitlichen Aufgaben übertragen worden. Dieses ist auch für die Zukunft nicht geplant. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 4
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