SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2419 17. Wahlperiode 03.04.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rasmus Andresen und Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Kita- und Schuleingangsuntersuchung Vorbemerkung der FragestellerInnen: In Schleswig-Holstein gibt es die sehr erfolgreichen Schuleingangsuntersuchungen. Unklarheit gibt es darüber, ob ÄrztInnen, Sprechstundenhilfen oder Dritte die Unter- suchungen durchführen. Einige Kreise und kreisfreie Städte führen darüber hinaus so genannte Kita-Eingangsuntersuchungen durch. 1. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wird die Schuleingangsuntersuchung von ÄrztInnen durchgeführt? Von wem wird die Schuleingangsuntersuchung in den anderen Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt? (Bitte einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten.) Antwort: Eine zur Beantwortung der Frage notwendige Erhebung bei den Kreisen und kreisfreien Städten war in der Kürze der Zeit, die zur Beantwortung Kleiner Anfra- gen zur Verfügung steht, nicht möglich. 2. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wird eine Kita-Eingangsuntersuchung durchgeführt? Von wem wird die Kita Eingangsuntersuchung durchgeführt? (Bitte einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten.) Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Drucksache 17/2419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Kita-Eingangsuntersuchungen? Gibt es Pläne die Kita-Eingangsuntersuchung für Kreise und Kreisfreie Städte verpflich- tend zu machen? Antwort: Nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Be- trieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (KiTaVO) muss für jedes Kind bei Aufnahme in die Kindertageseinrichtung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, in der für den Besuch der Kinderta- geseinrichtung bedeutsame vorangegangene Erkrankungen, insbesondere Infek- tionskrankheiten, und Schutzimpfungen des Kindes festgehalten sind. Es bestehen keine Pläne seitens der Landesregierung, eine Kita- Eingangsuntersuchung verbindlich einzuführen. Für Kinder im Vorschulalter be- steht bereits unabhängig von dem Besuch einer Kindertageseinrichtung ein Pro- gramm engmaschiger Vorsorgeuntersuchungen. 2