Städtisches Krankenhaus / ll. Medizinische Universitätsklinik

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                Drucksache                     8/864 8. Wahlperiode                                                                                                                      14. 09. 77 Kleine Anfrage der Abg. Marschner und· Langmann (SPD) und Antwort des Kultusministers Städtisches Krankenhaus I ll. Medizinische Universitätsklinik Am 1. Juli 1977 erfährt der Krankenhausdezerne-nt der Stadt Kiel, Stadtrat Walter Ohmsen, anläßlich einer Besprechung im Sozial- ministerium, daß der Kultusminister entschieden hat, die li. Medi- zinische Universitätsklinik aus dem Städtischen Krankenhaus her- auszunehmen, 1. Wann w4rde diese Entscheidung gefällt? Der Magistrat der Stadt Kiel hat den Kultusminister mit Schreiben vom 17. März 1977 von dem Beschluß der Selbstverwaltungsgremien der Stadt am 10. März 1977 betreffend den Neubau des Städtisd1en Krankenhauses unterrichtet und um Bestätigung gebeten, daß die Mitbenutzung des Städtischen Krankenhauses für Zwecke der Lehre und Forschung durd1 die II. Medizinische Klinik und Poliklinik aufgrund der Vereinbarung zwischen Stadt und Land vom 19. März 1962 bei der Programmgestaltung für den Neubau berücksichtigt wer- den soll. Mit Schreiben vom 5. Juli 1977 ist dem Magistrat der Stadt Kiel offiziell mitgeteilt worden, die Zusammenarbeit nach Fertig- stellung des Neubaus nicht fortzusetzen, nachdem sich die Landes- regierung kurz zuvor für eine Rückverlegung der li. Medizinischen Klinik in das Klinikum der Universität entschieden hatte. Die Landtagsdrucksachen slnd fortlaufend und einzeln belm Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19121, 2300 Klei, Fernruf 6 20 95/00, zu beztehen.
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Druclrsache 8/864             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode 2. Weld1e Dberlegungen führten dazu1 Mit der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 ist das Medizinstudium neu geregelt wordeni in seinen Medizinempfeh- lungen '76 fordert der Wissenschaftsrat im Interesse einer mög- lichst umfassenden Ausnutzung der klinischen Einridüungen für die Ausbildung von Medizinstudentenr mehr als bisher paliklinische Patienten für die praktische Ausbildung im 2. und 3. klinischen Studienabschnitt heranzuziehen. Unter dieser VOraussetzung bringt die räumliche Trennung zwischen den Medizinischen Abteilungen des Universitätsklinikums und der Poliklinik im Städtisd1en Krankenhaus so erhebliche Ersdnvernisse mit sich, daß für die Zukünft nidü auf den räumlichen Zusammenhang zwischen Klinikum und Poliklinik der Inneren Medizin verzichtet werden kann. 3. Wie sieht der zeitliche Ablauf einer Herauslösung der Il, Me- dizinischen Uiüversitätsklinik aus'? Dem Magistrat der Stadt Kiel ist in dem Schreiben vom 5. Juli 1977 versidwrt worden, daß zum Zeitpunkt des Bezuges des Neubaus des Städtischen Krankenhauses auch die II, Medizinisdw und Poliklinik im Klinikum fertiggestellt sein wird. Geg~nwärtig wird das Raum- programm unter dem Gesichtspunkt des medizinischen Bedarfs sowie die Baumaßnahme durch eine Standortuntersuchung vorbereitet. 4. Weld1e koordinierenden Maßnahmen sind zu treffen, um a) d~e  Unterbringung der li. Medizinisd1en Universitätsklinik durch einen Neubau sicherzustellen und 'b) den Bau des Städtisd1en Krankenhause,s in Kiel, Metzstraße, mit dem Bauvorhaben unter a) in Ubereinstimmung ~u bringen'? Die Landesregierung wird im Rahmen der Mittelfristigen Finanzpla- nung sidwrstellen, daß beide Neubauten parallel errichtet und bezo- gen werden können, 5. Entspridlt diese Form der Unterridllung eines Vertragspartners der üblichen Form'? Dem Krankenhausdezernent der Stadt Kiel sowie seinen Mitarbeitern ist bei Rückfragen zu dem angeführten Schreiben der Stadt Kiel sowie anläßlich von Besprechungen im Kultusministerium und im Sozialministerium angedeutet wörden, daß die Landesregierung die von der Stadt Kiel aufgeworfene Frage grundsätzlich behandelt. Es entspricht der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Lan- desregierung und der Stadt Kiel, daß Herrn Stadtrat Ohmsen das Ergebnis def Dberprüfung mündlich mitgeteilt wurde, nachdem die Eiltscheidung gefallen war. Auch die offizielle schriftliche Mitteilung entspricht der üblichen Form der Unterrichtung eines Vertragspart- f!.ers.
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