Sozialstaffelregelungen in Kindertageseinrichtungen und Einführung der beitragsfreien Kindertagesstätte
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2032 16. Wahlperiode 08-05-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Frauen Sozialstaffelregelungen in Kindertageseinrichtungen und Einführung der bei- tragsfreien Kindertagesstätte Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Februar 2008 u.a. mit dem Thema „Kein Kind ohne Mahlzeit“ befasst. In diesem Zusammenhang tauch- te auch die Frage auf, wie die Sozialstaffelregelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten sind. Auch bei der Planung der Einführung der beitragsfreien Kindertages- stätte spielt die Frage eine Rolle, welche Regelungen und welche Kosten die einzel- nen Kreise/kreisfreien Städte haben. 1. Sind der Landesregierung die aktuellen Gebührenordnungen und Sozialstaffel- regelungen der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte bekannt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus (bitte soweit vorhan- den der Antwort als Anlage beifügen)?
Drucksache 16/2032 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Antwort: Die Kreise und kreisfreien Städte haben jeweils Entgeltordnungen bzw. Richtlinien für die Sozialstaffeln erlassen und veröffentlicht; sie sind der jeweiligen Internetprä- sentation zu entnehmen. Eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Bestimmun- gen, insbesondere zu der von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Art der Be- rechnung und den einzelnen Stufen der gewährten Ermäßigung, ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar. 2. In welcher Höhe haben die einzelnen Kreise/kreisfreien Städte in den letzten beiden Jahren Haushaltsmittel für die Sozialstaffel ausgegeben und in welcher Höhe stellen sie in diesem Jahr Haushaltsmittel bereit? Antwort: Die Kreise und kreisfreien Städte haben im Jahr 2006 einen Betrag von 43.371.267,15 € für die Erstattung der durch die Sozialstaffel bedingten Einnahme- ausfälle verausgabt. Für das Jahr 2007 können noch keine Angaben gemacht wer- den. Die dazu erforderlichen Zahlen werden von den Kreisen und kreisfreien Städten erst zur Jahresmitte 2008 mit den dann vorzulegenden Verwendungsnachweisen mitgeteilt. Die Höhe der Mittel, die sie für die Sozialstaffelermäßigung jeweils in ihren Haushalten für das Jahr 2008 veranschlagt haben, ist der Landesregierung nicht be- kannt. 3. Ist der Landesregierung der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofes über die Sozialstaffelregelungen und Gebührenermäßigungen für Kindertageeinrich- tungen in Schleswig-Holstein bekannt? Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse und die Auswertungen des Landesrechnungshofes? Sieht die Lan- desregierung vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf? Antwort: Der genannte Bericht des Landesrechnungshofes ist der Landesregierung bekannt. Die Landesregierung hat sich lediglich zu den Teilen des Berichts geäußert, in denen der Landesrechnungshof gesetzliche Änderungen angeregt hat. Soweit der Landes- rechnungshof eine landeseinheitliche Sozialstaffel mit einer Elternbeteiligung bis zu 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2032 einem Drittel der Betriebskosten vorgeschlagen hat, ist auf die Gründe verwiesen worden, die für die Regelung des § 25 Abs. 3 KitaG maßgeblich waren. Die Gestal- tung der Sozialstaffel ist darin als eine den Kreisen und kreisfreien Städten obliegen- de Aufgabe bestimmt. Diese Aufgabe schließt auch eine landesweite Abstimmung mit ein. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung angeboten, diesen aus ih- rer Sicht notwendigen Abstimmungsprozess zu moderieren. 4. In ihrem Bericht „Vorfahrt für Kinder - Kostenlose Kinderbetreuung umsetzen“ (Drucksache 16/828) hat die Landesregierung dargestellt, dass die Einführung eines beitragsfreien Kindertagesstättenjahres im letzten Jahr vor der Schule ca. 25 - 26 Mio. Euro kosten würde. Was war die Grundlage für diese Berechnung? Liegen der Landesregierung aktuell neue Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Kosten wären? Wenn ja, welche und was hat sich seit der oben genannten Berichterstattung im Juni 2006 geändert? Antwort: Die Grundlagen für die Berechnungen der Landesregierung sind im angegebenen Bericht auf Seite 7 erläutert. Die Landesregierung hat diese Modellrechnung der in- zwischen eingetretenen Kostenentwicklung angepasst und darüber hinaus eine wei- tere Modellrechnung angestellt, die sich an tatsächlich gezahlten Elternbeiträgen ori- entiert. Unter der Annahme, dass sich die Elternbeiträge für eine fünfstündige Betreuung im Kindergarten zwischen 120 und 180 € im Monat bewegen und sich damit ein Mittelwert von 150 € ergibt, würden dem Land für die Übernahme - ebenso wie bei der angepassten ersten Modellrechnung - Kosten in Höhe von rd. 45 Mio. € jährlich entstehen. 5. Was sind aktuell die Grundlagen für eine Berechnung der Kosten für ein bei- tragsfreies letztes Kindertagesstättenjahr und auf welchen Betrag würden sich die Ausgaben belaufen? Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 4. 3
Drucksache 16/2032 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Nachbemerkung der Fragestellerin: Die Antragstellerin verzichtet bezüglich der Antworten auf die sonst durch eine Kleine Anfrage vereinbarte Zurückhaltung der erfragten Informationen und stellt es der Lan- desregierung frei, die Antworten bereits in die Plenardebatte der nächsten Landtags- sitzung einzuspeisen. 4