SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/351 17. Wahlperiode 2010-03-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Buder und Antwort der Landesregierung - Minister für Bildung und Kultur Gastschüler und Gastheimkinder in Hamburg und Schleswig-Holstein 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler welcher Schularten mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein werden im Schuljahr 2010/11 öffentliche und private Schu- len in Hamburg besuchen, sofern die bestehenden Schulverhältnisse weiterhin Gültigkeit haben? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten mit Wohnsitz in Hamburg werden im Schuljahr 2010/11 öffentliche und private Schulen in Schleswig-Holstein besuchen, sofern die bestehenden Schulverhältnisse wei- terhin Gültigkeit haben? Antwort zu Frage 1 und 2: Zu den jeweils aktuell verfügbaren Schülerzahlen wird auf Drucksache 17/319 ver- wiesen. Eine Prognose der Schülerzahlentwicklung im Schuljahr 2010/11 ist nicht möglich.
Drucksache 17/351 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 3. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die in einem Heim in Schleswig-Holstein leben und in Schleswig-Holstein beschult werden, wird es voraussichtlich im Schuljahr 2010/11 geben? Antwort: Die Unterbringungspraxis der zuständigen Behörden in der Freien und Hansestadt Hamburg und in Abhängigkeit davon die künftige Zahl dieser Kinder und Jugendli- chen lässt sich nicht prognostizieren. Bekannt ist, dass die Beschulung eines Schü- lers im Landesförderzentrum Hören in Schleswig und dreier Schüler im Landeszent- rum für körperliche und motorische Entwicklung in Schwentinental/Raisdorf im kom- menden Schuljahr voraussichtlich fortgesetzt wird. 4. Welche Ausgleichsleistungen leistet die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit für diese Kinder und Jugendlichen? Antwort: Die Freie und Hansestadt Hamburg leistet derzeit keine diesen Kindern und Jugend- lichen besonders zuzurechnenden Ausgleichsleistungen. Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Hamburg, die in den Internaten des Landesförderzentrums Hören sowie des Landesförderzentrums körperliche und mo- torische Entwicklung wohnen, übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Kosten für die Internatsunterbringung. 5. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein, die in einem Heim in Hamburg leben und in Hamburg beschult werden, wird es voraussichtlich im Schuljahr 2010/11 geben? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Kinder und Jugendli- che mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein in einem Heim in Hamburg leben und in Hamburg beschult werden. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Ein- richtungen ist Aufgabe der Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, die diese im Rahmen der Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrnehmen. Aktuelle Daten 2
-3- könnten daher nur von den Jugendämtern eingeholt werden. Eine entsprechende Ab- frage ist in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen gesetzten Frist nicht möglich. 6. Welche Ausgleichsleistungen zahlt Schleswig-Holstein derzeit für diese Kinder und Jugendlichen an die Freie und Hansestadt Hamburg? Antwort: Schleswig-Holstein zahlt derzeit keine diesen Kindern und Jugendlichen besonders zuzurechnenden Ausgleichsleistungen. 3