lm SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 7. Wahlperiode Drucksache 26. 04. 72 7/24 7 12. 05. 72 Antwort des Sozialministers auf die Kleine Anfrage des Abg. Kuhlwein (SPD) Krankenhausversorgung im Nordteil des Kreises Herzogtum Lauenburg Das Gutachten des Krankenhausbeirats der Landesregierung vom NOvember 1969 sieht für den Kreis Herzogtum Lauenburg u. a. die Beibehaltung des DRK-<Krankenhriuses Ratzeburg (204 Betten) und die Aufstockung des Städtischen Krankenhauses Mölln von heute 113 auf 220 Betten vor. Äußerungen des Staatssekretärs im Sozial- ministerium, Dr. Beske, auf einer öffentlichen CDU-Veranstaltung in Mölln (,.Lübecker Nachridlten" vom 4. März 1{)72)· ist zu entneh- men, daß die Landesregierung die Konzeption des Krankenhaus- beirats inzwischen in der V\'eise geändert hat, daß an ein.en Aus- bau des Möllner Krankenhauses nicht mehr gedacht ist. 1. Hat die Landesregierung inzwischen ein eigenes Konzept für die Krankenhausplanung entwickelt, das erheblid1e Ahwei~ chungen vom Gutachten des Krankenhausbeirats aufweist? Das Konzept einer langfristigen Zielplanung für die Kr.ankenhausver~ sorgung, das bisher als Entwurf vorliegt und noch mit Beteiligten erörtert werden soll, weicht für einzelne. Krankenhäuser von dem Gutachten des Beirates für Krankenhausfragen ab. 2. Hält die Landesregierung an der Konzeption des Gutadltens fest, nach der im Nordteil des Kreises Herzogtum Lautinburg die Krankenhäuser 'in Ratzeburg und in Mölln bestehen bleiben sollen? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schm!dt & Klaun!g, 23 Kte\, Ringstraße 1912t, Fernruf 62095i96, zu beziehen
Drucksache 7/247 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 7. Wahlperiode 3. Hält die Landeregierung an der Konzeption des Gutachtens fest, wonad1 das Städtische Krankenhaus Mölln von 113 auf 220 Betten bei Konzentrierung von Gynäkologie und Geburts- hilfe mit 70 Betten auf dieses Krankenhaus ausgebaut werden soll1 4. Wenn die Landesregierung von der Konzeption des Gut- achtens abgehen will: Welches der beiden Krankenhäuser soll nach Auffassung der Landesregierung zu einem Krankenhaus der Regelversorgung ausgebaut werden? 5. Sieht die Landesregierung die Sd1ließung eines der beiden Häu- ser vor? G. Wenn Frage 4) bejaht wird: Welches der beiden Häuser soll nach Auffassung der Landesregierung gesd1Iossen werden? Diese Fragen sind z. Z. Gegenstand der Erörterung im Rahmen der Krankenhausplanung. Die Landesregierung wird ihre Auffassung in einem Krankenhausplan darstellen. 7. Falls die Entscheidung der Landesregierung nod1 nicht getrof~ fen ist: Wann ist - unter Berücksichtigung der Interessen der in den beiden Krankenhäusern Beschäftigten und der notwendi~ gen laufenden Investitionen durd1 die Krankenhausträger - mit einer Ents&eidung zu rechnen'? Der Krankenhausplan soll Ende des Jahres vorliegen. Claussen