Bau einer Umgehungsstraße im Westen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                    Drucksache              14/794 14. Wahlperiode                                                                                                                  15.05.97 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr- Bau einer Umgehungsstraße im Westen der Gemeinde Henstedt-Uizburg 1. Ist für die Bundesstraße 433 der Bau einer Umgehungsstraße im Westen der Gemeinde Henstedt-Uizburg beabsichtigt oder gibt es entsprechende Überlegungen? 2. Wenn Frage 1 mit ,,Ja" beantwortet wird: Wie ist der derzeitige Planungs- oder Verfahrensstand? Welche Verfahrensschritte sind weiter vorgesehen? Wann rechnet die Landesregierung mit dem Beginn des Baus? 4. Wenn Frage 1 mit ,,Ja" beantwortet wird: Gibt es bereits Berech- nungen über die Kosten und Zuschüsse eines solchen Straßen- bauwerks? Wenn ja, wird gebeten, diese darzulegen. 1, 2 und 4: Eine Ortsumgehung Henstedt-Uizburg im Zuge der B 433 ist im Bedarfsplan für den Bau und den Ausbau des Bundesfernstraßen- netzes nicht enthalten. Darüber hinaus ist auch nicht vorgesehen, sie ins Straßenbauprogramm des Landes aufzunehmen. Damit stehen Bund und Land für eine Baulastträgerschaft für eine Umgehung der Gemeinde Henstedt-Uizburg nicht zur Verfügung. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 14/794            Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Planungen oiner Entlastungsstraße für die Bundesstraße 433 in der Orts- · Iage Henstedt-Uizburg werden jedoch durch die Gemeinde Henstedt- Uizburg im Rahmen ihrer Bauleitplanung (2. F-Piim-Änderung im Jahr 1994 und Neuaufstellung des F-Pianes im Jahr 1997) vorangetrieben. Es handelt sich somit um ein kommunales Straßenbauvorhaben, das in der Baulastträgerschaft der Gemeinde Henstedt-Uizburg liegt. Der Landesregierung liegen keine Kostenberechnungen oder Finanzie- rungsmöglichkeiten der gemeindlichen Planung vor. Da für diese Maßnahme nur eine kommunale Baulast in Betracht kommt, sind zu- nächst die Beschlüsse der Gemeinde zur Umgehungsstraße abzuwar- ten, bevor Aussagen zu weitergehenden Terminen, detaillierten Kosten und zu eventuellen Fördermöglichkeiten aus dem Gemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz (GVFG) möglich sind. 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Wie stellt sich die Landes- regierung zum Beschluß der Gemeindevertretung Henstedt-Uiz- burg für eine östliche Umfahrung der Ortschaft? Der Beschluß der Gemeinde Henstedt-Uizburg für eine Ostumgehung wurde im Rahmen der kommunalen PlanungshoheitiSelbstverwaltung getroffen und in das Bauleitplanungsverfahren eingebracht, zu dem die zu beteiligenden Obersten Landesbehörden Stellung genommen ha- ben. Diese haben sich in ihren Stellungnahmen gegen eine Ostumfah- rung ausgesprochen. Durch Iandespianerische Vorgaben für den Achsenraum Harnburg/Kal- tenkirchen ergeben sich für die Gemeinde Henstedt-Uizburg im wesent- lichen weitere Entwicklungsmöglichkeiten westlich der B 433. Aus die- sem Grund wurde mit der Westumfahrung eine Straßenbaumaßnahme favorisiert, die sowohl eine Entlastung der B 433 als auch eine verkehr- liehe Anbindung der künftigen Entwicklung sicherstellt. Der östliche Bereich der Gemeinde Henstedt-Uizburg ist aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten für weitere größere Baugebietsauswei- sungen nicht geeignet. Insgesamt wurde daher eine Ostumgehung aus landesplanerischen, aber auch aus landschaftsgestalterischen und ökologischen Gründen abgelehnt. 5. Entsteht durch den Bau einer westlichen Umgehungsstraße ein reues Erschließungs-/Entwicklungsgebiet der Gemeinde Hen- stedt-Uizburg? Wenn ja: Hätte dies Auswirkungen auf die Finanzierung der Um- g,ehungsstraße durch den Bund, und ggf. welche? Nein. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, gibt es aufgrund der gemeindeübergreifenden Untersuchungen zur Siedlungsentwicklung im 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode   Drucksache 14/794 Raum Kaltenkirchen/Hentstedt-Uizburg und Iandespianerischen Vorga- ben für Henstedt-Uizburg ein erhebliches Entwicklungspotential im We- sten der Gemeinde. Hentstedt-Uizburg hat daher bei der Neuaufstellung des Flächennut- zungsplanes im Jahr 1997 im Nordwesten der Gemeinde zwischen der B 433 und der A 7 bereits neue Gewerbegebiete und Wohngebiete ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgte unabhängig von einer eventuellen Realisie- rung einer Westumfahrung. 6. Hat die Landesregierung gegenüber dem Kreis Segeberg, der Gemeinde Henstedt-Uizburg oder Dritten bereits eine Absichtser- klärung über oder konkrete Zusagen zum Bau einer Westumge- hung Hentstedt-Uizburgs im Rahmen der B 433 gemacht? Wenn ja: Welchen Inhalt hatten die entsprechenden Aussagen der Landesregierung? Wann und in welcher Form wurden diese un- terbreitet (Schriftweg, Interview, öffentliche Veranstaltung mit ent- sprechenden Vertreterinnen der Landesregierung o.ä.}? Welche Position hatder Kreis Segeberg oder die Gemeinde Henstedt-Uiz- burg ggf. zu diesen Aussagen eingenommen? Der Bund und das Land Schleswig-Holstein stehen für eine Baulastträ- gerschaft für eine Umgeung der Gemeinde Henstedt-Uizburg nicht zur Verfügung. Seitens der Landesregierung gibt es darüber hinaus keine verbindlichen Erklärungen. In einer örtlichen Veranstaltung am 16.05.97 haben der Leiter der Abteilung Landesplanung, der Referent für Straßenplanung des Ministe- riums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr sowie Landrat Gorrissen die Gründe für eine Ablehnung der Ostumfahrung erläutert und zu einer Westumfahrung geraten. Der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Uizburg hat die Position der Gemeinde dargelegt. 7. Ist der Landesregierung ein Gutachten zu den ökologischen Aus- wirkungen des Baus einer solchen westlichen Umgehungsstraße, insbesondere auf das Pinnautal und den Rantzauer Forst, be- kannt? Wenn ja: Was sind die Kernaussagen des Gutachtens? Wenn nein: Beabsichtigt die Landesregierung die Vergabe eines solchen Gutachtens? Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 2. F-Pian-Änderung wurden von der Gemeinde Henstedt-Uizburg private Büros mit der Durchfüh- rung von verkehrliehen und Iandschaftspianerischen Untersuchungen hinsichtlich einer Ost- und Westumfahrung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden den Verfahrensbeteiligten vorgestellt. 3
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Drucksac:he 14/794         Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Wesentliche Aussagen des Gutachtens sprechen für eine Westumge- hung der Gemeinde Henstedt-Uizburg. Im Hinblick auf die unvermeid- baren Ein!Jriffe in Natur und Landschaft wird sie günstiger bewertet als die Ostumgehung. 8. Sind der Landesregierung Verkehrszählungen auf der Ortsdurch- fahrt Henstedt-Uizburg der B 433 bekannt? Wenn ja: Welche Ergebnisse zeitigten diese? Rechtfertigen diese Ergebnisse nach Ansicht der Landesregierung den Bau einer Umgehungsstraße? Worauf begründet sich die Ansicht der Landesregierung? Im Rahmen der turnusmäßigen flächendeckenden, bundesweiten Ver- kehrszählung im Jahr 1995 wurde auch für die Gemeinde Henstedt-Uiz- burg an zwei Zählsteilen die durchschnittliche, tägliche Verkehrsbela- stung (DTV in Kfzl24 h) der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 433 ermittelt. Die Zählsteilen befinden sich nördlich von Henstedt und südlich von Ulzburg-Süd. Es wurde hier eine Belastung der Ortsdurchfahrt von 14.178 Kf:z/24 h im Norden und 14.626 Kfzl24 h im Süden festgestellt. Im Vorwe!)e der Aufstellung der 2. Änderung des F-Pianes wurde von der Gemeinde Henstedt-Uizburg im Jahr 1993 ein Verkehrsgutachten in Auftrag gogeben. ln dem Gutachten wurde für die Ortsdurchfahrt eine Verkehrstelastung von 14.120 Kfzl24 h im Norden und 14.170 Kfzl24 h im Süden ermittelt. Die Bundesverkehrszählung für das Jahr 1993 ergab Werte von 14.109 Kf.z/24 h und 13.954 Kfzl24 h. Die geringen Differenzen zwischen dem Gutachten und der Bundesver- kehrszählung ergeben sich durch einem unterschiedlichen Hochrech- nungsfaktor. Aufgrund des Entlastungseffektes für die Ortslage der B 433 läßt sich sowohl eine östliche als auch eine westliche Umfahrung der Gemeinde Henstedt-Uizburg begründen. g Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Landesregierung die geplante Tieferlegung der AKN-Trasse in Henstedt-Uizburg auf den Verkehr auf der B 433 haben? Sofern die Landesregierung den Bau einer Ortsumgehung plant: Sind diese Auswirkungen in den Überlegungen/Planungen der Landesregierung berücksich- tigt? Im Zuge der AKN-Strecke Harnburg-Kaltenkirchen sollen im Abschnitt zwischen Kaltenkirchen und Ulzburg-Süd 3 Bahnübergänge mit der B 433 beseitigt werden. Die Aufhebung dieser Bahnübergänge wird eine Verbesserung des Verkehrsflusses auf derB 433 bewirken, da künftig Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken an den Bahnübergängen entfallen. 4
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