Drucksache 8/282 Sd1leswig-Holsteinischer Landtag - 8. Wahlperiod~ 1.3 abgebrannte Felgen, Drahtreste von Reifen, Altölbehälter und zahlreiche Brandstellen seien auf eine Länge von mehr als I km zu beobachten, Nein. 1.4 am Bahndamm seien stets Reifenhaufen zu finden, Nein. 1.5 Eichen bis zu einem Durchmesser von 40 cm (Knickcichen) seien ohne Erlaubnis geschlagen worden? Zur Unterhaltung und Pflege der Knicks bedurfte es u. a. auch Rodungs· maßnahmen. Solitärpflanzen sind jedoch nicht beseitigt worden. Einer Erlaubnis dieser Maßnahmen nach § 19,2 LPflegG bedarf es nicht. 2. 'Venn Frage I ganz oder teilweise bejaht wird: a) 'Vas haben die zuständigen Ordnungsbehörden des Amtes Nord- stonnarn, des Kreises Storrnarn und des Landes unternommen, um Verstöße der bezeichneten Art gegen das Abfallbeseitigungsge- setr., das Landschaftspflegegesetz und das "'asserhaushaltsgesetz zu verhindern bzw. zu ahnden? Die genannten Behörden haben eine Ortsbesichtigung vorgenommen und sehen in der beanstandeten Verfahrensweise keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen. b) \Vas wird unternommen, um das Straßenbauamt Lübeck zur Ein- haltung der Umweltschutzgesetze zu veranlassen? Entfällt, siehe 2.a). c) \Vird Bingern der Gemeinde \Vesterau, die durch den Gestank des verbrannten Gununis Schäden erlitten haben sollen, Ersatz ge- leistet? Schäden sind nicht bekannt geworden. d) Wird sich das Land für sein Straßenbauamt um die Beseitigung von Schäden bzw. Ersatz für angerichteten Schaden benrUhen? Entfällt, siehe 2.c).