Drucksache 17/1625 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode erschwerte Vermittlungen in den Arbeitsmarkt abgeleitet werden können, wie zum Beispiel das Fehlen eines Berufsausbildungsabschlusses, das Alter oder das Vor- liegen einer Schwerbehinderung. Es gibt jedoch keine statistischen Merkmale für die Erfassung und Auswertung bestimmter Erkrankungen. 2. Wie viele Projekte existieren in Schleswig-Holstein, die besonders auf die Bedürf- nisse dieser Zielgruppe ausgerichtet sind? Antwort: Projekte, die sich an Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Frauen oder Personen mit bestimmten Vermittlungshemmnissen richten, werden in Schleswig-Holstein von unterschiedlichen Trägern mit dem Ziel der Stabilisierung, Qualifizierung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt angeboten. Hauptsächlich handelt es sich um Weiterbildungsträger, die langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Arbeitsmarktprojekten haben, aber auch um Vereine, Gemeinden oder andere Träger. Diese Maßnahmen können zum Beispiel von der Bundesanstalt für Ar- beit, durch das Land Schleswig-Holstein aus dem Zukunftsprogramm Arbeit und Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder durch Optionskommunen gefördert, oder gänzlich ohne öffentliche Förderung durchgeführt werden. Die Gesamtzahl aller in Schleswig-Holstein existierenden Angebote ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Wie viele Frauen können dadurch betreut werden und wie werden diese Projekte gefördert? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wer soll nach Einschätzung der Landesregierung nach der drohenden Schlie- ßung des Projektes MaDonna die dort begonnene Arbeit fortsetzen/übernehmen? Antwort: Der Kreis Nordfriesland hat als Optionskommune mit dem Träger „Land in Sicht e.V.“, Husum, eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des Zusatz-Job- Projekts „MaDonna“ geschlossen. Diese Vereinbarung ist bis zum 30.06.2011 be- fristet. Das Projekt MaDonna wird aus Bundesmitteln nach dem SGB II finanziert, die im Rahmen des Eingliederungstitels für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) einge- setzt werden. Die Teilnehmerinnen sind als Zusatzjobberinnen eingesetzt. Lan- desmittel sind nicht zur Finanzierung des Projektes eingesetzt worden. Nach Beratungen zur Zukunft des Projekts im Arbeits- und Sozialausschuss und im Kreistag des Kreises Nordfriesland im Mai 2011 soll das Projekt „MaDonna“ als Qualifizierungsmaßnahme erneut ausgeschrieben und zum 01.10.2011 neu vergeben werden. Um eine kontinuierliche Projektfortführung zu gewährleisten, hat der Kreis das Projekt übergangsweise bis zum 30.09.2011 verlängert. 2