Projekt MaDonna

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  17/1625 17. Wahlperiode                                                    24.06.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Jansen (DIE LINKE) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Projekt MaDonna Vorbemerkung der Fragestellerin: MaDonna ist ein SGB II- Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für Frauen in Husum, Nordfriesland in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland und den Sozialzentren. Der Träger ist „Land in Sicht e.V.“. Der mögliche Wegfall von Landeszuschüssen bedroht die weitere Finanzierung als MAE-Arbeitsprojekt für das Jahr 2011 und darüber hinaus. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Projekt MaDonna wird aus Bundesmitteln nach dem SGB II finanziert. Landes- mittel werden nicht zur Finanzierung des Projektes eingesetzt. Die Aussage der Fra- gestellerin, dass ein möglicher Wegfall von Landeszuschüssen die weitere Finanzie- rung des Projektes bedroht, ist daher nicht zutreffend. 1. Wie viele Frauen gibt es unter den ALG I und II- EmpfängerInnen in Schleswig- Holstein, die wegen einer Traumatisierung oder einer psychischen Erkrankung als schwer vermittelbar in den 1. Arbeitsmarkt gelten? Antwort: Das SGB II kennt keinen Unterschied zwischen vermittelbaren und schwer vermit- telbaren Leistungsbeziehern, sondern unterscheidet nach ihrer Erwerbsfähigkeit. Nach § 8 Absatz 1 SGB II ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Be- hinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Gleichwohl gibt es in der Arbeitslosenstatistik einige Merkmale, aus denen
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Drucksache 17/1625          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode erschwerte Vermittlungen in den Arbeitsmarkt abgeleitet werden können, wie zum Beispiel das Fehlen eines Berufsausbildungsabschlusses, das Alter oder das Vor- liegen einer Schwerbehinderung. Es gibt jedoch keine statistischen Merkmale für die Erfassung und Auswertung bestimmter Erkrankungen. 2. Wie viele Projekte existieren in Schleswig-Holstein, die besonders auf die Bedürf- nisse dieser Zielgruppe ausgerichtet sind? Antwort: Projekte, die sich an Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Frauen oder Personen mit bestimmten Vermittlungshemmnissen richten, werden in Schleswig-Holstein von unterschiedlichen Trägern mit dem Ziel der Stabilisierung, Qualifizierung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt angeboten. Hauptsächlich handelt es sich um Weiterbildungsträger, die langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Arbeitsmarktprojekten haben, aber auch um Vereine, Gemeinden oder andere Träger. Diese Maßnahmen können zum Beispiel von der Bundesanstalt für Ar- beit, durch das Land Schleswig-Holstein aus dem Zukunftsprogramm Arbeit und Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder durch Optionskommunen gefördert, oder gänzlich ohne öffentliche Förderung durchgeführt werden. Die Gesamtzahl aller in Schleswig-Holstein existierenden Angebote ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Wie viele Frauen können dadurch betreut werden und wie werden diese Projekte gefördert? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wer soll nach Einschätzung der Landesregierung nach der drohenden Schlie- ßung des Projektes MaDonna die dort begonnene Arbeit fortsetzen/übernehmen? Antwort: Der Kreis Nordfriesland hat als Optionskommune mit dem Träger „Land in Sicht e.V.“, Husum, eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des Zusatz-Job- Projekts „MaDonna“ geschlossen. Diese Vereinbarung ist bis zum 30.06.2011 be- fristet. Das Projekt MaDonna wird aus Bundesmitteln nach dem SGB II finanziert, die im Rahmen des Eingliederungstitels für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) einge- setzt werden. Die Teilnehmerinnen sind als Zusatzjobberinnen eingesetzt. Lan- desmittel sind nicht zur Finanzierung des Projektes eingesetzt worden. Nach Beratungen zur Zukunft des Projekts im Arbeits- und Sozialausschuss und im Kreistag des Kreises Nordfriesland im Mai 2011 soll das Projekt „MaDonna“ als Qualifizierungsmaßnahme erneut ausgeschrieben und zum 01.10.2011 neu vergeben werden. Um eine kontinuierliche Projektfortführung zu gewährleisten, hat der Kreis das Projekt übergangsweise bis zum 30.09.2011 verlängert. 2
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