Krankenstand

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 15/2878 15. Wahlperiode                                                   03-09-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Ritzek (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Krankenstand Vorbemerkung der Landesregierung: Zum allgemeinen Krankenstand gibt es weder regional noch überregional zusam- menfassende, nach einheitlichen Standards aufgestellte Statistiken. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Krankenstand unter den Pflichtmit- gliedern von den Krankenversicherungsträgern jeweils für den Bereich der einzelnen Krankenkasse in der amtlichen Statistik KM 1 angegeben. Eine Zusammenfassung dieser gemeldeten Daten durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist landesbezogen nur für Kassenarten möglich, die ihre Daten nach Lan- desverbänden strukturiert melden, also insbesondere nicht für Ersatzkassen und andere bundesweite Krankenversicherungsträger. Einige Krankenversicherungsträger und -verbände werten die Arbeitsunfähigkeits- daten jeweils für ihren Bereich aus wie z. B. die DAK, der AOK- und der BKK-Bun- desverband. Auch hier sind nach einheitlichem Standard angelegte Zusammenfas- sungen nicht vorhanden, so dass die in den einzelnen Veröffentlichungen getrof- fenen Feststellungen und vorgenommenen Analysen nur für den eingeschränkten Kassenbereich Gültigkeit haben. Die DAK hat in dem Gesundheitsreport 2003 Aussagen zum Krankenstand in den verschiedenen Bundesländern gemacht. 1. Wie hoch ist der Krankenstand in % ausgedrückt? Antwort: Die amtliche Statistik KM 1 weist für die Bereiche AOK, BKK und IKK, der DAK Gesundheitsreport 2003 für die DAK folgende jahresdurchschnittlichen Krankenstände im Jahr 2002 aus:
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Drucksache 15/2878          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode AOK           BKK          IKK         DAK Schleswig-Holstein           5,22         3,12         4,07       3,40 Hamburg           5,99         4,11         5,04       3,50 Niedersachsen           4,25         2,58         4,21       3,40 Bremen           5,14         3,84         4,63       3,50 Nordrhein-Westfalen           4,88         3,52         4,59       3,40 Hessen          5,30         2,82         4,31       3,50 Rheinland-Pfalz          4,72         2,51         4,75       3,60 Baden-Württemberg             4,82         2,18         4,55       2,90 Bayern         4,54         2,83         3,20       3,20 Saarland          5,43         5,82         3,52       4,20 Berlin        6,18         4,84            *)      4,70 Brandenburg           4,50         4,49         4,18       4,30 Mecklenburg-Vorpommern               4,82         4,16         3,97       4,40 Sachsen           4,22         3,31         4,27       3,90 Sachsen-Anhalt           4,61         4,04         4,27       4,20 Thüringen          4,95         3,49         3,96       4,00 Deutschland           4,78         3,15         4,51       3,50 *) der IKK-Landesverband Berlin-Brandenburg wurde insgesamt Branden- burg zugeordnet 2. Wie sind die Vergleichszahlen zu anderen Bundesländern? Antwort: siehe Tabelle zu Frage 1. 3. Wie hoch ist der Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zum landesweiten allgemeinen Krankenstand? Antwort: Zusammenfassende regionalisierte Daten liegen hierzu nicht vor (s. Vorbemerkung). Der AOK-Bundesverband weist für das Jahr 2001 einen Kran kenstand für den Bereich Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung von 6,1 v. H. aus gegenüber dem Krankenstand aller AOK-Pflichtversicherten von 5,22 v. H. im Jahre 2002 (s. Tabelle zu Frage 1). Die DAK stelle einen Krankenstand in Höhe von 4 v. H. für die Öffentliche Verwaltung fest gegenüber einem einem Krankenstand der DAK-Mitglieder gesamt von 3,5 v. H. (s. Tabelle zu Frage 1). 4. Wie ist das Verhältnis der körperlich Kranken zu den psychisch Kranken? Wie hat sich dieses Verhältnis in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Auch hierzu sind zusammenfassende, insbesondere regionalisierte Da ten nicht verfügbar. Veröffentlichte Krankenartenstatistiken, die für einzelne Kas sen bzw. Kassenverbände vorliegen, lassen einen Vergleich der vergangenen Jahre nicht zu, da sich die Diagnose-Verschlüsselung geändert hat. Sowohl die Krankenheitsartenstatistik 2002 des BKK-Bundesverbandes als auch der DAK Gesundheitsreport 2003 kommen zu dem Ergebnis, dass die psychi- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode     Drucksache 15/ 2878 schen Erkrankungen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Sie nehmen unter den Diagnose-Hauptgruppen inzwischen den vierten Rang ein - vor den Krankheiten des Kreislaufsystems und des Verdauungssys- tems. 5. Gibt es in der öffentlichen Verwaltung bekannte Mobbingfälle, gibt es diese in der Landesverwaltung? Falls ja, wie viele? Antwort: Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Mobbing - Drs. 15/1557 vom 04.02.2002 - wird verwiesen. Da eine Statistik über Mobbing-Fälle nicht ge führt wird, können keine konkreten Angaben gemacht werden. Eine aktuelle Um frage bei den Landesressorts hat ergeben, dass Mobbing-Fälle, die der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Definition des Mobbing entsprechen, nicht be kannt sind. 6. Falls es diese Fälle in der Landesverwaltung gibt, wie viele dieser Mobbingfälle wurden gerichtlich geklärt, zu wessen Gunsten wurden diese entschieden und wie viel Prozesskosten mussten vom Land bezahlt werden? Antwort: s. Antwort zu Frage 5. 7. Wie viele Mobbingfälle in der Landesverwaltung sind gerichtlich noch nicht ab- geschlossen? Antwort: s. Antwort zu Frage 5. 3
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