Drucksache 13/2345 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode -- - •- :s~~~•o ·•--~----~ 2. Ist der Landesregierung bekannt, daß ein Angebot zur privaten Finanzierung der Maßnahme dem Kreis vorliegt? Ja. 3. Ist der Landesregierung bekannt, daß dieses Angebot nur dann akzeptiert werden kann, wenn seitens der Landesregierung ein positives Votum bis spätestens 31.12.1994 vorliegt? Nein. 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diese111 Vorschlag? Wenn nachgewiesen wird, daß ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung des bestehenden Hauses (mit reduzierter Bettenzahl) ist, der Kreis ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegt und die erforderlichen Finanzraten durch zukünftige Finanzpläne abgedeckt sind, Ist die Landesregierung bereit, in diesbezügliche Verhandlungen mit dem Kreis einzutreten. 5. Welche Maßnahmen werden zur zügi!,len Verwlr1<lichung getrof- fen? Von seilen der Landesregierung keine. 6, Ist der Landesregierung bekannt, daß die Stadt Pinneberg nur bis zum 31.12.1994 ein Grundstück für den Neubau zur Verfügung hält? Ja. T. Beabsichtigt die Landesregierung, vor dem 31.12.1994 eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung und zenliehe Abwicklung der Neubaumaßnahme .Kreiskrankenhaus Pinne- berg" zu treffen? Nein. 2