Kreiskrankenhaus Pinneberg

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache                  13/2345 13. Wahlperiode                                                                                                                        05.12.94 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung- Ministerin für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit- Kreiskrankenhaus Pinneberg Die Landesmgierung führt seit jahren Gespräche mit dem Kreis Pinneberg darüber, wie die Situation im Kreiskrankenhaus Pinneberg verbessert werden kann. Im Laufe der Gespräche hat sich der Kreis jedoch bereits im Jahre 1987 dafür entschieden, einen Neubau zu errichten. Die Landesregierung vertritt seit Beginn der Gespräche die Auffassung, daß eine Sanierung ~die wirtschaftlichere Lösung ist. Die Landesregierung ist nach den Bestimmungen des Krankenhaus· finanzierungsgesetzes gehalten, nur die zweckmäßigste und wirt· schaftliehsie Lösung finanziell zu fördern. 1. Welche aktuellen Planungen zum Neubau des Kreiskrankenhau· ses Pinneberg liegen der Landesregierung vor? Aktuelle Planungen zum Neubau des Kreiskrankenhauses Pinneberg liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Vertag Schmidt & Klaunig, Ringstraße t 9. 24 t 14 Kiel. Fernruf 04 3 t/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 13/2345             Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode -- - •-                               :s~~~•o ·•--~----~ 2. Ist der Landesregierung bekannt, daß ein Angebot zur privaten Finanzierung der Maßnahme dem Kreis vorliegt? Ja. 3. Ist der Landesregierung bekannt, daß dieses Angebot nur dann akzeptiert werden kann, wenn seitens der Landesregierung ein positives Votum bis spätestens 31.12.1994 vorliegt? Nein. 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diese111 Vorschlag? Wenn nachgewiesen wird, daß ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung des bestehenden Hauses (mit reduzierter Bettenzahl) ist, der Kreis ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegt und die erforderlichen Finanzraten durch zukünftige Finanzpläne abgedeckt sind, Ist die Landesregierung bereit, in diesbezügliche Verhandlungen mit dem Kreis einzutreten. 5. Welche Maßnahmen werden zur zügi!,len Verwlr1<lichung getrof- fen? Von seilen der Landesregierung keine. 6, Ist der Landesregierung bekannt, daß die Stadt Pinneberg nur bis zum 31.12.1994 ein Grundstück für den Neubau zur Verfügung hält? Ja. T. Beabsichtigt die Landesregierung, vor dem 31.12.1994 eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung und zenliehe Abwicklung der Neubaumaßnahme .Kreiskrankenhaus Pinne- berg" zu treffen? Nein. 2
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