Autokennzeichen in Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                           Drucksache               10/1803 10. Wahlperiode                                                                                                               09. 12. 86 Kleine Anfrage der Abg. Frau Paulina-Mürl (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft und Verkehr - Autokennzeichen in Schleswig-Holstein 1. Gibt es besondere Einschränkungen in den Zulassungsbestimmun- gen zur Ausgabe der amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen mit Doppelbuchstaben? In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), in der die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen geregelt ist, gibt es keine Einschränkungen zur Ausgabe von Erkennungsnummern mit Doppel- buchstaben. Die Zulassungsstellen sind jedoch durch Erlaß des Mini- sters für Wirtschaft und Verkehr angewiesen worden, bestimmte Buch- stabenkombinationen, d-ie an Einrichtungen der NS-Zeit erinnern können (KZ, SA llnd SS), nicht mehr auszugeben. Wenn ja: 2. Seit wann bestehen solche Einschränkungen? Der Erlaß wurde am 28. 05. 1985 herausgegeben. Er ersetzte eine ähnliche Empfehlung vom 29. 07. 1982 bzw. bestätigte das Verbot der Buchstabenkombination "KZ", das schon seit dem 06. 10. 1959 bestand. 3. Auf welche Kraftfahrzeugkennzeichen beziehen sich diese Ein- schränkungen? Siehe Antwort zu Frage 1. Oie Landtagsdruckssehen sind fortlautend und einzeln beim Verlag Schmldt und Ktaunlg, RingstraBe 19, 2300 Klei, Fernruf 62095/96, zu beziehen.
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Drucksache 10/1803          Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode 4. Welche Anweisungen oder Hinweise hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang gegeben, und wie überprüft sie die Einhal- tung dieser Anweisung? Außer dem genannten Erlaß sind keine weiteren Anweisungen oder Hinweise ergangen. Die Einhaltung von Weisungen an die Landräte und Ober-/Bürger- meister der Kreise und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehör- den nach der StVZO wird durch die Fachaufsicht sichergestellt, die durch das Landsamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig- Holstein als Landesoberbehörde wahrgenommen wird. 5. Wann sind zuletzt für den Kreis Rendsburg-Eckernförde Auto- kennzeichen, die dieser Einschränkung unterliegen, ausgegeben worden? ·Solche Kennzeichen wurden zuletzt am 11. 06. 1985 ausgegeben.
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