SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 10/1803 10. Wahlperiode 09. 12. 86 Kleine Anfrage der Abg. Frau Paulina-Mürl (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft und Verkehr - Autokennzeichen in Schleswig-Holstein 1. Gibt es besondere Einschränkungen in den Zulassungsbestimmun- gen zur Ausgabe der amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen mit Doppelbuchstaben? In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), in der die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen geregelt ist, gibt es keine Einschränkungen zur Ausgabe von Erkennungsnummern mit Doppel- buchstaben. Die Zulassungsstellen sind jedoch durch Erlaß des Mini- sters für Wirtschaft und Verkehr angewiesen worden, bestimmte Buch- stabenkombinationen, d-ie an Einrichtungen der NS-Zeit erinnern können (KZ, SA llnd SS), nicht mehr auszugeben. Wenn ja: 2. Seit wann bestehen solche Einschränkungen? Der Erlaß wurde am 28. 05. 1985 herausgegeben. Er ersetzte eine ähnliche Empfehlung vom 29. 07. 1982 bzw. bestätigte das Verbot der Buchstabenkombination "KZ", das schon seit dem 06. 10. 1959 bestand. 3. Auf welche Kraftfahrzeugkennzeichen beziehen sich diese Ein- schränkungen? Siehe Antwort zu Frage 1. Oie Landtagsdruckssehen sind fortlautend und einzeln beim Verlag Schmldt und Ktaunlg, RingstraBe 19, 2300 Klei, Fernruf 62095/96, zu beziehen.