Drucksache 16/2784 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 und 4 zusammen be- antwortet: Nein. Nachdem bereits Anfang des Jahres 2009 absehbar war, dass das Unter- nehmen unter erheblichen Zeitverzug gerät, hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, der ausführenden Bau- firma am 11. Februar 2009 eine Frist für die Fertigstellung sämtlicher Arbeiten mit Ausnahme der Deckschichten aus Walzasphalt und Bankettbefestigungen bis zum 20.03.2009 und für die Gesamtfertigstellung bis zum 17.04.2009 gesetzt. Diese Forderung wurde auch mit einer Kündigungsandrohung untermauert. So- mit war für die Herstellung der Asphaltarbeiten die Zeit im April 2009 vorgesehen. Tatsächlich begannen die Asphaltarbeiten am 16.04.2009 und waren am 24.04.2009 beendet. 5. Welche Möglichkeiten der Mängelbeseitigung gibt es und mit welchen jeweiligen Kosten rechnet die Landesregierung? Das Land führt in Abstimmung mit dem Bund auf ganzer Länge straßenbautech- nische Untersuchungen zur Feststellung des Mängelumfangs und der Mängelur- sache durch. Eine konkrete Antwort auf die Frage kann erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgen. 6. Wann rechnet die Landesregierung mit einer Freigabe im besten und im schlech- testen Fall? Die Verkehrsfreigabe ist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Ende Juli 2009 vorgesehen. 7. Hat die Tatsache, dass die A 20 auf Höhe Schönberg in Mecklenburg- Vorpommern auf 14 Kilometern das exakt gleiche Mängelbild zeigt, eine Ände- rung der Ausschreibungsinhalte und Anforderungsprofile bewirkt? Wenn nein, warum nicht? Nein, da es sich bei der A 20 in Mecklenburg-Vorpommern um die nachträgliche Überbauung einer bestehenden Betonfahrbahn mit einer Asphaltdeckschicht handelt, während die A 20 zwischen Geschendorf und der A 1 einen kompletten Aufbau aus Asphaltschichten besitzt. 8. Wird es für den weiteren Verlauf der A 20 eine Änderung der Anforderungsprofile geben? Wenn nein, warum nicht? Nein, da nach Auffassung der Straßenbauverwaltung kein Ausschreibungsfehler vorliegt. 2